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Behindertenpauschbetrag: Kein Ansatz neben Abzug tatsächlicher Pflegekosten (FG)

Dipl.-Finanzwirt Christian Ollick
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Leitsatz

Werden einzelne nachgewiesene Aufwendungen in Zusammenhang mit einer Körperbehinderung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht, kann der Steuerpflichtige nicht zusätzlich noch den Behindertenpauschbetrag abziehen. Es besteht ein Wahlrecht zwischen Pauschbetrag und Einzelnachweis, urteilt das FG Nürnberg.

 

Sachverhalt

Ein Kiefern- und Gesichtschirurg erlitt infolge eines Unfalls eine Querschnittslähmung. In seinen Einkommensteuererklärungen der Jahre 2005 bis 2007 machte er neben dem erhöhten Behindertenpauschbetrag von 3.700 EUR (§ 33b Abs. 3 Satz 3 EStG) zusätzlich einzeln nachgewiesene Pflegeaufwendungen, Versicherungsleistungen, Fahrtkosten und Reisekosten für Begleitpersonen geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die geltend gemachten Kosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG. Irrtümlich gewährte es zusätzlich den Behindertenpauschbetrag von 3.700 EUR, zog den Betrag aber von den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen nach § 33 Abs. 1 EStG wieder ab, sodass sich keine steuerliche Auswirkung ergab. Der Chirurg beantragte, zusätzlich zu den einzeln nachgewiesenen Kosten den Behindertenpauschbetrag des § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG in Höhe von 1.420 EUR zum Ansatz zu bringen.

 

Entscheidung

Der Chirurg kann neben den einzeln nachgewiesenen behinderungsbedingten Aufwendungen nicht noch zusätzlich den Pauschbetrag in Höhe von 1.420 EUR geltend machen. Das FG machte deutlich, dass der (in der Höhe variierende) Pauschbetrag des § 33b EStG nur anstelle der einzeln nachgewiesenen Kosten angesetzt werden darf. Gegenüber laufenden und typischen Kosten, die unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängen, entfaltet der Pauschbetrag eine abgeltende Wirkung. Der Steuerpflichtige darf daher nicht die Kosten laut Einzelnachweis abziehen und daneben den Pausc...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Kein Behindertenpauschbetrag neben Berücksichtigung der nachgewiesenen Pflegekosten  Leitsatz (redaktionell) Es ist unzulässig für einen Teil der mit der Körperbehinderung zusammenhängenden Aufwendungen den Einzelnachweis ...

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