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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 3 S ... / aa) Rechtsentwicklung

Dr. Peter Handzik, Dr. Martin Mues
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Rn. 1046

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Art 1 Nr 2b des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332) fügte mit Wirkung ab VZ 2007 (Art 9 Abs 1 des Gesetzes) einen neuen § 3 Nr 26a EStG ein. Wie § 3 Nr 26 EStG will auch § 3 Nr 26a EStG das ehrenamtliche Engagement von Bürgern fördern (s Rn 5). Er soll den Aufwand, der solchen Personen entsteht, pauschal abgelten. Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 16/5200) war die Regelung noch nicht enthalten, sie wurde aber auf Empfehlung des Finanzausschusses (s BT-Drucks 16/5926, 2, 7) eingefügt. Kritisch zur Vorschrift Kolbe, DStR 2009, 2465.

 

Rn. 1046a

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Wie bei § 3 Nr 26 EStG erweiterte das JStG 2009 (Art 1 Nr 3c vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle (Art 41d JStG 2009) den Bereich des Dienst-/Auftraggebers auf alle EU-/EWR-ausländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Dazu s Rn 964a, BT-Drucks 16/10189, 47; Nacke, DB 2008, 2792. Zur Parallelproblematik bei § 3 Nr 64 EStG s Rn 2223a, 2223b.

 

Rn. 1046b

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Parallel zur Einführung des § 3 Nr 26b EStG ab VZ 2011 wurde die Konkurrenzregelung in § 3 Nr 26a S 2 EStG auch auf § 3 Nr 26b EStG erweitert (Art 1 Nr 4a, Art 1 Nr 38a JStG 2010 vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768).

 

Rn. 1046c

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Art 2 Nr 1b, Art 12 Abs 1 des EhrenamtsstärkungsG (vom 21.03.2013, BGBl I 2013, 556) erhöhte den Freibetrag von EUR 500 auf EUR 720 (ab 01.01.2013).

 

Rn. 1046d

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Der EuGH vom 21.09.2016, C-478/15, DStRE 2016, 2331 (Radgen) sah einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (vom 21.06.1999) darin, dass § 3 Nr 26a EStG nicht auch die nebenberufliche Tätigkeit im Diens...

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