Fachbeiträge & Kommentare zu Ehrenamtliche Tätigkeit

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Helfer

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 In vielen steuerbegünstigten Vereinen sind ehrenamtliche Helfer für die Existenz des Vereins unabdinglich. Gleichwohl schließt eine ehrenamtliche Tätigkeit die Annahme eines Dienstverhältnisses nicht aus (BFH vom 05.02.1971, BStBl II 1971, 353). S. "Arbeitnehmer des Vereins". Daher stellt sich für die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtunge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Betreuer

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selber besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (§ 1814 Abs. 1 BGB). Soweit der Volljährige seine Angelegenheiten lediglich aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13), die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Dies gilt auch für Personen, die negative Einkünfte der begünstigten Ar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerwehr

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst im > Ehrenamt, soweit Kräfte nicht hauptberuflich beschäftigt werden. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen entfällt für den ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr die Pflicht zur Arbeitsleistung. Der ArbG zahlt regelmäßig für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XIII. Beitragspflicht für steuerfreie Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen i. S. v. § 3 Nr. 26a EStG

Tz. 138 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Seit 2007 können ehrenamtlich tätige Personen von Verbänden und Vereinen eine Vergütung von derzeit (seit 2026 960 EUR im Jahr steuerfrei erhalten. Eine steuerfreie Vergütung nach § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) ist bei der Sozialversicherung beitragsfrei. Die genannten Beträge gelten somit nicht als Arbeitsentgelt bzw. sonstiges Einkommen (s....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mindestlohn / 3.7.2 Ausnahmen

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen: Auszubildende nach dem BBiG (diese erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. TVAöD), einschließlich berufsausbildungsvorbereitender Maßnahmen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter,[1] da Auszubildende nicht in einem Arbeitsv...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung (ab 1.1.2002)

Rz. 6 Durch das Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) war in § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG das Wort "Unkosten" durch "Kosten" ersetzt worden, und zwar mWv 1.1.2002. § 4 Nr. 22 UStG ist im Übrigen seit dem 1.1.1980 unverändert geblieben. Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorsc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ehrenamtliche Tätigkeiten des LuF

Rn. 227 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Erbringt der LuF sog "ehrenamtliche" Tätigkeiten in berufsständischen Einrichtungen (zB Obmann des Bauernverbands), sind die Einnahmen daraus als BE zu erfassen, wenn die Tätigkeit durch den Betrieb veranlasst ist und eine Vergütung als Ersatz für den betrieblichen Mehraufwand oder als Entschädigung für entgehende BE geleistet wird (BFH vom...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übungsleiter / 4 Alternative: Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit

Für andere nebenberufliche Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Dienst gewährt der Gesetzgeber den Ehrenamtsfreibetrag.[1] Der Ehrenamtsfreibetrag ist ein "allgemeiner Freibetrag", der – im Gegensatz zum Übungsleiterfreibetrag – nicht auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt ist. Ein umfassendes Anwendungsschreiben regelt die Voraussetzungen für die Anwendung des Ehre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / 2.4 Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten

Für andere nebenberufliche Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Dienst gewährt der Gesetzgeber den Ehrenamtsfreibetrag von 960 EUR [1] (bis 2025: 840 EUR) und für ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Pfleger ebenfalls einen Jahresfreibetrag von 3.300 EUR.[2] Der Ehrenamtsfreibetrag ist ein "allgemeiner Freibetrag", der – im Gegensatz zum Übungsleiterfreibetrag – n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.300 EUR [2] (2025: 3.000 EUR) nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, ni...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Abgeordnetenbezüge und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen

Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen und Versorgungsbezüge, die aufgrund des Abgeordnetengesetzes (z. B. Bundestagsabgeordnete nach § 11 AbgG) oder des Europaabgeordnetengesetzes (Abgeordnete des Europäischen Parlaments nach § 9 EuAbgG), sowie vergleich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufwandsentschädigung / 2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen

Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ferienjobber / 5 Ehrenamt – Übungsleiterfreibetrag oder Ehrenamtspauschale

Im Rahmen eines nebenberuflichen ehrenamtlichen Ferienjobs können der Übungsleiterfreibetrag oder die Ehrenamtspauschale Anwendung finden. Seit 2026 beträgt der Übungsleiterfreibetrag 3.300 EUR jährlich bzw. 275 EUR monatlich und die Ehrenamtspauschale 960 EUR jährlich bzw. 80 EUR monatlich. Diese steuerfreien Einnahmen sind nicht dem sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufwandsentschädigung / 2.2 Ehrenamtsfreibetrag

Die Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts ist beitragspflichtiges Entgelt in der Höhe, wie sie den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Für bestimmte nebenberuflich ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt ein steuerfreier Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr nicht als Arbeitsentgelt und ist beitragsfrei zur So...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufwandsentschädigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Aufwandsentschädigung ist die meist pauschalierte zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Typisches Beispiel sind die Auslösungen im Baugewerbe oder bei Montagearbeitern. Steuerrechtlich gehören Aufwandsentschädigungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn - allerdings können im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen i...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.55 Sanitätshelfer

Sanitätshelfer des DRK sind Arbeitnehmer, wenn die bezahlten Entschädigungen die durch die ehrenamtliche Tätigkeit veranlassten Aufwendungen nicht nur unwesentlich übersteigen.[1] Die Steuerbefreiung für nebenberufliche Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26 EStG findet nur für ehrenamtliche Ersthelfer oder Rettungssanitäter Anwendung, die bei Sofortmaßnahmen für Schwerkran...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungsfreie Be... / 4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bleiben Arbeitnehmer versicherungsfrei die als ehrenamtliche Bürgermeister oder ehrenamtliche Beigeordnete beschäftigt sind, in unständigen Beschäftigungen die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vollenden – mit Ablauf des Monats, in dem sie dieses maßgebliche Lebensjahr vollenden, dene...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherung (beitrag... / 5 Ehrenamtsinhaber

Beschäftigte, die ein Ehrenamt ausüben, können bei ihrem Arbeitgeber beantragen, dass das wegen der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit geminderte Arbeitsentgelt um den Unterschiedsbetrag erhöht wird, der der Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und dem Arbeitsentgelt, das ohne die Ausübung des Ehrenamts zustehen würde, erhöht wird. Der Unterschiedsb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Für die Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die dort gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemein zu beachtenden Grundsätze. Soweit die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer von Genossenschaften eine Beschäftigung ausüben und dafür Arbeitsentgelt erhalten, sind sie sozialversicherungspflichtig.[1] Das Vorstandsmitglied einer eingetragene...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 8.1.1 Rechtsprechung zur Beurteilung der Entgelte

Die wesentlichen Entgeltfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.[1] Von der Abgabepflicht sind auch Entgelte an solche selbstständige Publizisten/Künstler erfasst, die aus der besonderen Versicherungspflicht nach dem KSVG wegen anderweitiger gesetzlicher sozialer Sicherung[2] oder beamtenrechtlicher Absicherung[3] ausgeschlossen sind. Einbezogen sind auch lediglich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 5 Leistungsrecht

Des Weiteren sind leistungsrechtliche Änderungen vorgenommen worden, die zum einen zu Verbesserungen für die Leistungsberechtigten und gleichzeitig zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Im Einzelnen: Kalenderjährliche Betrachtung der Freistellung steuerfreien Nebentätigkeiten (z. B. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten). Bagatellgrenze von 50 EUR bei Rückf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Betriebliche Veranlassung, Erfassung als BE

Rn. 212 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In der LuF gibt es eine Vielzahl öffentlicher finanzieller Zuwendungen, die unter den verschiedensten Bezeichnungen gewährt werden, zB als Zulagen, Zuschüsse, Beihilfen, Entschädigungen, Prämien und Vergütungen. Rechtsgrundlage hierfür sind entweder Gesetze, VO oder Verwaltungsanweisungen. Auf sie kann ein Rechtsanspruch bestehen, oder es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.1.1 Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit

Die Ausübung einer ehrenamtlichen Betätigung steht einem Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht entgegen, wenn dadurch die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Ehrenamtlich in diesem Sinne ist eine Tätigkeit dann, wenn sie unentgeltlich ausgeübt wird, dem Gemeinwohl dient und bei einer Organisation erfolgt, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben durchführt, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgermeister / 1 Ehrenamtlicher Bürgermeister

Ein Bürgermeister ist dann ausschließlich ehrenamtlich tätig, wenn er lediglich repräsentative Aufgaben erfüllt, nicht aber für die Verwaltung zuständig ist. In diesen Fällen besteht kein Beschäftigungsverhältnis und damit keine Sozialversicherungspflicht.[1] Bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben in nicht unerheblichem Umfang liegt hingegen ein sozialversicherungsrechtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgermeister / Zusammenfassung

Begriff Für die Beurteilung der Einnahmen von Bürgermeistern ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Einkünfte von ehrenamtlichen Bürgermeistern oder um Einkünfte von hauptberuflichen Bürgermeistern handelt. Bei ehrenamtlichen Bürgermeistern gelten i. d. R. die Vorschriften für steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Echte Aufwandsentschädigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgermeister / 1.1 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung besteht wegen der Ausübung eines politischen Wahlamtes Versicherungs- und damit zugleich Beitragsfreiheit.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Tätigkeit als Bürgermeister. Eine daneben ausgeübte anderweitige Beschäftigung unterliegt der Versicherungspflicht – auch in der Arbeitslosenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.3 Weitere Personenkreise

Darüber hinaus sind folgende Personen arbeitslosenversicherungsfrei:. unständig Beschäftigte; Heimarbeiter, die gleichzeitig Zwischenmeister sind und den überwiegenden Teil ihres Verdienstes aus der Tätigkeit als Zwischenmeister beziehen; ausländische Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung[1]; ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete; zugewiesene erwerbsfähige Lei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.1 Rentenanspruch von Beamten

Rz. 5 Nach § 30 BeamtVG wird Unfallfürsorge nur bei Dienstunfällen gewährt. Damit ist klargestellt, dass sich der Versicherungsfall bei einer außerdienstlichen Tätigkeit, aber während der aktiven Zeit als Beamter oder Berufssoldat ereignet haben muss. Ereignet sich der Versicherungsfall vor Aufnahme der Tätigkeit als Beamter oder Berufssoldat, ist die Vorschrift mithin nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gem. § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Diese Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers findet ihre Grenzen in den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und des BDSG sowie in den grundrechtlichen Wertentscheidungen. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, si...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 1. Personengesellschaft/Organschaft/Umwandlung/§ 17 EStG

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beschäftigung / 2 Einzelfälle

Damit besteht faktisch eine weitgehende Identität mit dem Arbeitsverhältnis. Ohne Weiteres bedeutet ein wirksames Arbeitsverhältnis i. S. d. § 611a BGB zugleich eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung. In Ausnahmefällen kann aber ohne das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gegeben sein.[1] Dies wird in der Praxis vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 7 Ratsmitglieder und andere ehrenamtliche Tätigkeiten

Unter engen Voraussetzungen sind Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn es sich um aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlte Bezüge handelt, die gesetzlich als Aufwandsentschädigung gezahlt und im Haushaltsplan ausgewiesen werden (§ 3 Nr. 12 Satz 1 EStG) oder wenn es sich um andere Bezüge handelt, die als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.3 Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten

Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG begünstigt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich von bis zu 840 EUR im Jahr. In der Höhe des Freibetrags sind auch diese sozialversicherungsfrei (§ 4 SGB IV). Praxis-Tipp Ehrenamt ist ein weiter Begriff Die "Ehrenamtspauschale" können z. B. geltend machen: Vorstandsmitglieder Eltern,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.2 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtätige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2025 / 5 Zuwendungen → Zeilen 5–12

Überblick Der Vordruck unterscheidet 4 Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland (Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.2 Pauschale Betriebsausgaben → Zeile 24

Bestimmte Berufsgruppen können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen Betriebsausgaben pauschal geltend machen. Ein weiterer Abzug von Kosten ist dann jedoch ausgeschlossen, sodass sich die Inanspruchnahme der Pauschale nur lohnt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 Nebentätigkeiten → Zeilen 57-58

Nebenberufliche Tätigkeiten können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder auch als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder auch als solche aus nichtselbstständiger Arbeit zu qualifizieren sein. Hierunter fallen insbesondere auch die Einnahmen, die nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG steuerfrei sind, also für ehrenamtliche Tätigkeiten z. B. als Stadt- oder Gemeinderat, eh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.1 Betriebseinnahmen → Zeilen 12–17

In den Zeilen 12–17 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Sonstige→ Zeilen 99-112

Außerordentliche Einkünfte → Zeile 99 Sind in Ihrem Gewinn sog. außerordentliche Einkünfte enthalten wie z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder Ausgleichszahlungen, die Sie als Handelsvertreter erhalten haben, dann tragen Sie diese in Zeile 96 ein. Das können auch Steuererstattungen aufgrund einer vorangega...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / G. Vergütung und Aufwendungsersatz

Rz. 44 Anspruch auf eine Vergütung hat ein Verwaltungsbeiratsmitglied nur, wenn ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümer gefasst wurde, denn bei der Tätigkeit des Verwaltungsbeirats handelt es sich typischerweise um eine ehrenamtliche. Rz. 45 Auch ohne Beschluss kann das Mitglied des Verwaltungsbeirates aber gemäß § 670 BGB Ersatz seiner Aufwendungen (Telefon-, Por...mehr