Fachbeiträge & Kommentare zu Ehrenamtliche Tätigkeit

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltersatzleistung / 1.1.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslos i. S. v. § 137 SGB III sind Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen ("Beschäftigungslosigkeit"), sich aktiv darum bemühen, wieder eine Beschäftigung zu finden ("Eigenbemühungen") und Vermittlungsangeboten der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen ("Verfügbarkeit"). Eine ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, sofer...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

Rz. 764 Das Kündigungsschutzgesetz findet auch auf die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst uneingeschränkt Anwendung. Auch der öffentliche Arbeitgeber darf einen Arbeitsvertrag aus betriebsbedingten Gründen daher nur dann kündigen, wenn aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung und der nachfolgenden Umsetzung die Beschäftigungsmöglichkeit entfallen ist und die Kün...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Corporate Volunteering / 3.2 Anspruch auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Unabhängig von den vertraglichen und betrieblichen Regelungen kann sich ein Anspruch auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten aus Bundes- oder Landesgesetzen ergeben. Dabei ist ein wesentlicher Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Ehrenämtern zu beachten. Um private Ehrenämter handelt es sich bei Tätigkeiten zur Unterstützung von Vereinigungen mit sportlicher,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Corporate Volunteering / 3.3 Versicherungsschutz Haftpflicht-, Unfallversicherung

Für CSR-Aktivitäten von Mitarbeitern außerhalb des Arbeitgeberengagements besteht im Regelfall kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Für eine Vielzahl von ehrenamtlichen Tätigkeiten besteht jedoch kraft Gesetz oder Satzung ein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, andere können auf Antrag freiwillig versichert werden. Unfallversicherungsschutz...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Inhaltlich knüpft das ärztliche Beschäftigungsverbot nicht an betriebliche Umstände an, sondern reagiert auf den individuellen, nicht notwendigerweise durch die betrieblichen Arbeitsbedingungen beeinflussten Gesundheitszustand der Frau während der Schwangerschaft (Absatz 1) oder nach der Entbindung (Absatz 2). Relevant ist allein die medizinische Faktenlage auf Basis d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.4 Ausgabenminderung

Mit dem Stichwort Sanierung ist fast immer die Kosteneinsparung verbunden. In der Wirtschaft sind die Sparmaßnahmen meist mit dem Damoklesschwert des Personalabbaus und der Leistungsverminderungen verbunden. Wird die meiste Arbeit ehrenamtlich – unentgeltlich – geleistet, ist Personalabbau eigentlich kein Thema. Aber selbst bei unbezahlten Mitarbeitenden fallen Kosten an (z. ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Fragen zur Umsetzung der Eh... / 2 Satzungsregelung

Bei der Satzungsregelung sollte der Verein folgende Fragen klären: Soll die Vergütungsregelung nur den Vorstand nach § 26 BGB betreffen oder auch die anderen Organmitglieder des Vereins? Können die Organmitglieder neben einer Vergütung für die Organtätigkeit (z. B. als Vorstandsmitglied) weitere Vergütungen, z. B. als Übungsleiter, erhalten? Haben die Organmitglieder neben dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ehrenamtliche Tätigkeit (Unfallversicherung)

Zusammenfassung Begriff Ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf einer freiwilligen und unentgeltlichen Basis ausgeübt. Die Tätigkeiten erfolgen nicht zum Selbstzweck, sondern zum Wohle Anderer, gesellschaftlicher Mitgestaltung und zur Übernahme von Verantwortung. In der Regel wird dieses bürgerschaftliche Engagement in einem organisatorischen Rahmen und möglichst für eine bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 5 Ehrenamtliche Tätigkeiten für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes

Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes handelt es sich um Tätigkeiten von Personen, die in Parteigremien, Ausschüssen, Kommissionen oder Arbeitskreisen der Parteien an der inhaltlichen Erarbeitung und Durchsetzung der politischen Vorstellungen der Partei mitwirken oder die politischen Positionen der Parteien in deren Auftrag oder mit deren Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / Zusammenfassung

Begriff Ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf einer freiwilligen und unentgeltlichen Basis ausgeübt. Die Tätigkeiten erfolgen nicht zum Selbstzweck, sondern zum Wohle Anderer, gesellschaftlicher Mitgestaltung und zur Übernahme von Verantwortung. In der Regel wird dieses bürgerschaftliche Engagement in einem organisatorischen Rahmen und möglichst für eine bestimmte Dauer regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 7 Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege

Unentgeltlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätige Personen sind gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören auch Einrichtungen, Verbände oder Vereine aus diesen beiden Bereichen. Zu den ehrenamtlich Tätigen gehören Personen, die in dem Unternehmen bzw. der Institution ein Ehrenamt ausüben, welches in der Satzung oder den Statuten geregelt ist. Hierzu gehöre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 1 Pflichtversicherung – Privatrechtliche Organisationen

Ehrenamtlich tätige Personen für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Institutionen (Gebietskörperschaften = Städte, Gemeinden oder Kommunen) werden zur gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) pflichtversichert. Von dieser Vorschrift werden u. a. Personen er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 4 Freiwillige Versicherung – Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen

Eine freiwillige Versicherung ist möglich für Personen, die ehrenamtlich in Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften tätig sind. Außerdem besteht diese Möglichkeit für alle ehrenamtlich tätigen Personen bei den anderen selbstständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zielsetzung (sonstige Arbeitnehmervereini...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 6 Rettungshelfer

Ebenfalls gesetzlich geregelt ist der Ersatz von Sachschäden für organisierte Rettungshelfer.[1] Personen von Hilfsorganisationen, wie z. B. das Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter Unfallhilfe oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft sind bereits gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII unfallversichert. Diesen Helfern wird auch der Sachschaden ersetzt, der in di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 3 Freiwillige Versicherung – gemeinnützige Organisationen

Eine freiwillige Versicherung ist für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen möglich.[1] Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, kann er alle Personen zur freiwilligen Versicherung anmelden, die durch ihre Wahl ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden und daher in besonderer Weise Verantwortung übernehmen. Die freiwillige Versicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 2 Pflichtversicherung – öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Ebenso sind folgende Personen versicherungspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung: ehrenamtlich tätige Personen für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen oder ehrenamtlich tätige Personen für privatrechtliche Organisationen (Vereine oder Verbände) im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Gene...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 1.1 Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen

Zum Dienstverhältnis rechnen auch dienstliche Veranstaltungen und sonstige Verrichtungen, die der von den Unfallfürsorgevorschriften erfassten Tätigkeit zuzuordnen sind (z. B. dienstlich angeordnete Teilnahme an einem Kongress, dienstlich veranlasster Vortrag). Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich auch auf Beamte und Richter, die als freigestellte oder nicht freigestellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Schriftliche Kommunikation / IV. Justizangehörige

Rz. 15 Richter sind judges, ehrenamtliche Richter und Schöffen können als lay judges bezeichnet werden. Im englischen System gibt es viele verschiedene Arten von Richtern, je nach Gericht und Position, deren unterschiedliche Bezeichnungen uns hier nicht näher interessieren sollen. Ein augenmerklicher Unterschied zum deutschen System besteht jedenfalls darin, dass dem englisch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Platzkassierer

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Platzkassierer sind regelmäßig als ehrenamtliche Mitarbeiter für ihren Verein tätig. Erhalten sie jedoch für diese Tätigkeit ein Entgelt, werden sie zu Arbeitnehmern des Vereins. Dies gilt selbst dann, wenn sie Vereinsmitglieder sind (BFH vom 25.10.1957, BStBl III 1958, 15). Ist ein Platzkassierer nebenberuflich tätig, kann er im Rahmen der sog. Eh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 1 Aktuelle Entwicklung der Beratungstätigkeit

Die Rahmenbedingungen für die Beratungstätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine haben sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG zulässig und den Lohnsteuerhilfevereinen wurde die Hilfeleistung bei der Erledigung von Arbeitgeberaufgaben...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1], Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.4.1 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch Mitglieder beraten, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (z. B. für ehrenamtliche Tätigkeit im kommunalen Bereich) erhalten. Voraussetzung ist, dass die Aufwandsentschädigung in voller Höhe nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG steuerfrei ist. Praxis-Beispiel Beispiel 8 Aufwandsentschä...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.2 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgt i. d. R. unentgeltlich und ist daher nach § 3 Abs. 4 Satz 1 TV-L nicht anzeigepflichtig. Die Ausübung öffentlicher Ehrenämter, z. B. als Schöffe, kann der Arbeitgeber ohnehin nicht untersagen (s. o. unter Punkt 2.1). Daher ist auch keine Anzeige erforderlich. Sofern aber dafür nach § 29 Abs. 2 TV-L Arbeitsbefreiung zu gewähren ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 3.2.2 Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz

Das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht setzt im Interesse der Gesundheit des Beschäftigten und der Sicherheit am Arbeitsplatz (§ 1 Abs. 1 ArbZG) der zulässigen Arbeitszeit Grenzen. Dabei sind die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz ArbZG). Dass die höchstzulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) und die Ruhezeiten...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 4 TV-L findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Der Entgeltbegriff ist weit auszulegen: Erfasst werden neben Arbeitsentgelten etwa auch Sachleis...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 6 Altersteilzeitmitarbeiter

Ein Beschäftigter darf während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, insbesondere auch in der Freistellungsphase des Blockmodells, keine Nebentätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten. Dies gilt gleichermaßen für Altersteilzeit nach dem TV ATZ wie nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte vom 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Rettungsdienst

Einsatzgelder sind grundsätzlich Arbeitslohn, wenn sie die durch die ehrenamtliche Tätigkeit veranlassten Aufwendungen regelmäßig nicht unwesentlich übersteigen.[1] Es greift aber der allgemeine Steuerfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 840 EUR (ab VZ 2026: 960 EUR) im Jahr.[2] S. "Nebenbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Aufwandsentschädigungen

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentlich Bedienstete sind steuerfrei, soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen.[1] Der Umfang der Steuer­befreiung richtet sich danach, ob die Aufwandsentschädigung durch Gesetz, Rechtsverordnung oder lediglich Verwaltungsanweis...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R; hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10.2019, L 7 BA 704/18; LSG Hessen, U...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.2 Nicht unter § 29 Abs. 2 fallen

Ausübung des aktiven Wahlrechts nach den Wahlgesetzen für die Wahl zum europäischen Parlament, zum deutschen Bundestag, zu Landtagen und zu den Kommunalparlamenten, da es sich insoweit nicht um die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht handelt. Ungeachtet dessen hat jedoch jeder Arbeitnehmer ein Wahlrecht. Daher hat der Arbeitgeber in den wenigen Ausnahmefällen, in denen die A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.2 Inhalt und Art der Tätigkeit

Aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder Gesetz ergeben sich nur in wenigen Ausnahmen konkrete Regelungen zu Art und Inhalt der geschuldeten Tätigkeit. Sie schaffen lediglich eine grobe Struktur, in der die Arbeit zu leisten ist. Dies gilt etwa in Bezug auf die Arbeitszeit, Pausen oder das Verbot bestimmter Tätigkeiten etc. Auch die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe im TVö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.2 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgt i. d. R. unentgeltlich und ist daher nach § 3 Abs. 3 TVöD nicht anzeigepflichtig. Die Ausübung öffentlicher Ehrenämter, z. B. als Schöffe, kann der Arbeitgeber ohnehin nicht untersagen (s. o. unter Punkt 2.1). Daher ist auch keine Anzeige erforderlich. Sofern aber dafür nach § 29 Abs. 2 TVöD Arbeitsbefreiung zu gewähren ist, mu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Tätigkeit als Arzt

Rz. 44 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind u.a humanmedizinische Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt. Es muss sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG handeln. Arzt oder Ärztin ist, wer unter dieser Berufsbezeichnung aufgrund der Approbation nach der Bundesärzteordnung[1] die Heilkunde und da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 3 Satz 1 findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Erfasst hiervon werden allerdings auch Sachleistungen, Gewinnanteile oder sonstige geldwerte V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.2 Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz

Das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht setzt im Interesse der Gesundheit des Beschäftigten und der Sicherheit am Arbeitsplatz (§ 1 Abs. 1 ArbZG) der zulässigen Arbeitszeit Grenzen. Dabei sind die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz ArbZG). Dass die höchstzulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) und die Ruhezeiten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschutz / 3 Beschäftigungsverbote und Schutzfristen

Das MuSchG sieht abgestufte Beschäftigungsverbote in den §§ 3–16 MuSchG vor. Zu unterscheiden sind Beschäftigungsverbote vor bzw. nach der Geburt.[1] Zudem kommt es auf die Art, Umfang und Ursache der Gefahr für die Frau an: § 3 Abs. 1 MuSchG regelt ein allgemeines Beschäftigungsverbot, auf das die schwangere Frau jedoch verzichten kann, § 3 Abs. 2 MuSchG ordnet ein allgemeines...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 3 Dualismus im Arbeitsschutz

Vor dem Hintergrund der europäischen Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz (RL 89/391/EWG) und deren wesentlichen Umsetzung im deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist hervorzuheben, dass in Deutschland ein duales Arbeitsschutzsystem besteht. Die Überwachung des ArbSchG ist grundsätzlich eine staatliche Aufgabe[1] , da die wesentlichen Arbeitsschutznormen in den Bereich des ö...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 8 Altersteilzeitmitarbeiter

Ein Beschäftigter darf während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, insbesondere auch in der Freistellungsphase des Blockmodells, keine Nebentätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten. Dies gilt gleichermaßen für Altersteilzeit nach dem TV-ATZ wie nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte vom 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Ehrenamtlicher Betreuer

§ 3 Nr. 26b EStG enthält eine spezielle Steuerbefreiungsvorschrift für Steuerpflichtige, die als ehrenamtliche Vormünder i. S. d. §§ 1793 ff. BGB oder als ehrenamtliche rechtliche Betreuer i. S. v. §§ 1896 ff. BGB oder als ehrenamtliche Pfleger i. S. v. §§ 1909 ff. BGB eine Aufwandsentschädigung nach § 1835a BGB erhalten.[1] Die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, sind steuerfrei, soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden.[1] Keine öffentliche Kasse, sondern ein privatrechtlicher Verein ist der Städte- und Gemeindebund NRW, sodass die an Präsidiumsmitglieder gewährte Aufwandsentschädigung nicht unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu 840 EUR (im VZ 2025) jährlich steuerfrei gestellt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. einer Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfolgt, die im Inland, EU-/EWR-Gebiet oder in der Schweiz belege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Datenverarbeitungsgeräte

Steuerfrei sind geldwerte Vorteile aus der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte. Die gesetzliche Steuerbefreiung für die Privatnutzung von betrieblichen PCs[1] und Telekommunikationsgeräten ist auf sämtliche betriebliche Datenverarbeitungsgeräte ausgedehnt worden.[2] Durch den Gesetzeswortlaut in die Steuerbefreiungsvorschrift einbezogen ist die Überlassung v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten

Rz. 11 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses als ArbN oder im Rahmen eines sonstigen Dienstleistungsvertrags als Auftragnehmer tätig. Übungsleiter ist, wer Veranstaltungen leitet oder zB als Assistent mitleitet, in denen Menschen ihre Fähigkeite...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibetrag für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zu § 3 Nr 26a EStG > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 70–79/1.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Freibetrag für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten (§ 3 Nr 26a EStG)

I. Allgemeines Rz. 70 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Neben der Steuerbefreiung für > Aufwandsentschädigungen (vgl § 3 Nr 12 EStG), dem "Übungsleiterfreibetrag" des § 3 Nr 26 EStG (> Rz 4 – 59) und dem ergänzenden Freibetrag für Aufwandsentschädigungen iSv § 1878 BGB des § 3 Nr 26b EStG (> Rz 60–67), die dem § 3 Nr 26a EStG vorgehen (vgl > Rz 60 und BMF vom 21.11.2014, Tz 5, BStBl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibeträge für ehrenamtliche Betreuer, Vormund oder Pfleger

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Betreuer, > Vormund. Zu § 3 Nr 26b EStG > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 60–67. Zu § 3 Nr 12 EStG > Aufwandsentschädigungen und BFH 239, 261 = BStBl 2013 II, 799.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 75 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn für die > Einnahmen aus derselben Tätigkeit – ganz oder teilweise – eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 12 EStG (> Aufwandsentschädigungen) oder der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr 26 EStG (> Rz 10 ff) oder der Freibetrag nach § 3 Nr 26b EStG für Aufwandsentschädigungen iSv § 1878 BGB (> Rz 60 ff)...mehr