Fachbeiträge & Kommentare zu Ehrenamtliche Tätigkeit

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.2 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 7 Der Anspruchsberechtigte muss auf Grund eines subjektiven, persönlichen Leistungshindernisses an der Dienstleistung bzw. Arbeitsleistung verhindert sein. Als persönliche Verhinderungsgründe sind insbesondere familiäre Ereignisse anerkannt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gegeben, wenn dem Arbeitnehmer die...mehr

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Steuervorteile durch den Eh... / 5.2 Den Ehrenamtsfreibetrag gibt es auch für Aufsichtsratstätigkeiten!

Auch für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche, nebenberufliche Tätigkeit als bestellter Aufsichtsrat bei einer kommunalen GmbH kann der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG in Anspruch genommen werden. Denn nach § 3 Nr. 26a EStG sind die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlich...mehr

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Steuervorteile durch den Eh... / 1 Sinn und Zweck des Freibetrags und Anwendungsbereich

Es gibt einen besonderen Freibetrag, der in der Vereins- und Verbandspraxis häufig gerne genutzt wird. Aber vielfach ist diese interessante kleine Steuervergünstigung nicht hinreichend bekannt und wird darum oft nicht unbedingt für die eigene Einkommensteuererklärung in Vergütungsfällen bei Mitarbeit in Vereinen zutreffend beachtet. Gerade wenn man nebenberufliche Einnahmen ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Kultur der Wertschätzung / 1.2 Wertschätzung im Verein hat verschiedene Formen

Aber Wertschätzung geht noch darüber hinaus. Sie bedeutet auch Aufmerksamkeit für den Menschen gegenüber. Wenn z. B. erkennbar die Stimmungslage einer Person bei einem Treffen nicht gut ist, kann die Frage nach dem Grund ein Zeichen sein. Dies muss allerdings in der jeweiligen Situation passen, also z. B. in einen Moment verlegt werden, wo niemand anderes zuhören kann. Ebenf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 41 Umlageverbot

Rz. 1 § 41 BetrVG verbietet es zwingend und damit unabdingbar, von den Arbeitnehmern des Betriebs Beiträge für die Aufgaben und Zwecke des Betriebsrats zu erheben.[1] Erfasst werden alle Arten von Beiträgen unabhängig davon, wer sie einzieht (Arbeitgeber, Gewerkschaft oder Betriebsrat selbst) und ob sie einmalig oder wiederkehrend sind. So ist etwa die Verwendung eines Tronc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.5 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 49 Ehrenamtliche Tätigkeiten kommen im privaten und öffentlichen Bereich vor. Privatrechtliche Ehrenämter finden sich bei Vereinen oder Standes- oder Wohlfahrtsorganisationen. Öffentlich-rechtliche Ehrenbeamte nehmen aufgrund eines Beamten-(Dienst-)Verhältnisses Verwaltungsaufgaben wahr, wie z. B. ehrenamtliche Bürgermeister, Richter und Schöffen. Die Annahme eines Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.3 Einkommensteuerlich unbeachtliche Tätigkeiten

Rz. 15 Wie sich aus § 2 Abs. 2 EStG ableiten lässt, verwirklicht ein Stpfl. dann nicht den Tatbestand der Erzielung von stpfl. Einkünften, insbesondere nicht von solchen aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn er seine Tätigkeit nicht um des Entgelts willen ausübt und etwaige empfangene Geldzahlungen nicht Leistungen des Stpfl. abgelten sollen.[1] Rz. 16 Hierher gehören vor all...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.14 ABC der Arbeitnehmer

Rz. 69 Vgl. auch die Zuordnung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in H 19.0 LStH 2024. Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer. Sie haben Bezüge i. S. v. § 22 Nr. 4 EStG (R. 22.9 EStR 2012).[1] Ärzte s. Rz. 42 Ärztepropagandist s. Rz. 65 Amateursportler s. Rz. 16 Angehörige s. Rz. 52 Annahmestelle für Lotto-Toto ist im Allgemeinen selbstständig tätig, außer es fehlt an einem Untern...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitglieder kommunaler Vertretungen

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Es handelt sich um kommunale Volksvertreter, die aufgrund einer Wahl auf kommunaler Ebene einer Stadt, eines Landkreises oder vergleichbarer kommunaler Verbünde wie zB eines Landschaftsverbands ein politisches Mandat für eine Wahlperiode erhalten haben, das sie idR ehrenamtlich wahrnehmen. Diese Personen (zB Ratsmitglieder oder Mitglieder ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Hepatitis / 1.2 Risiko in der Arbeitswelt

Obwohl Hepatitis A eine relativ ungefährliche Infektionskrankheit ist, hat sie doch unter Arbeitsschutzgesichtspunkten einen gewissen Stellenwert. Das hat v. a. damit zu tun, dass Infizierte, auch ohne erkrankt zu sein, das Virus weiter verbreiten können und damit ein Risiko für besonders gefährdete Personengruppen (alte Menschen, Kinder, Immungeschwächte) darstellen können....mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.10 Ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte

Rz. 42 Abs. 1 Nr. 4 ist durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) eingefügt worden. Nach der Gesetzesbegründung ermöglicht die Nr. 4 insbesondere Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand, weitere ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich En...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.5 Ehrenamtlich für Parteien Tätige (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 26 Mit Wirkung zum 5.11.2008 wurde Abs. 1 Nr. 5 durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz neu eingefügt. Durch die Erweiterung um die Nr. 5 erhalten auch Personen, die sich ehrenamtlich für politische Parteien engagieren, die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Dies ist angemessen, da Parteien die verfassungsrechtliche Legitimation besitzen, an der politi...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.11 Ausbildungsveranstaltungen

Rz. 48 Ausbildungsveranstaltungen müssen "für" die ehrenamtliche Tätigkeit bestimmt sein. Sie müssen sich gezielt auf sie beziehen. Die Rechtsprechung hat dies in der Vergangenheit bejaht, wenn sie von der jeweiligen Institu­tion, der die ehrenamtliche Tätigkeiten dient, getragen wird und autorisiert ist. Versichert ist auch bereits vorbereitende Ausbildung vor Übernahme des...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.4 In Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften ehrenamtlich Tätige (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen ist seit dem 1.1.2005 eine neue Beitrittsberechtigung für ehrenamtlich Tätige in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen eingefügt worden. Zunächst war eine gesetzliche Pflichtversicherung angedacht (BT-Drs. 15/3439 S. 3 und Begründung S...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Ehrenamtlicher Betreuer

§ 3 Nr. 26b EStG enthält eine spezielle Steuerbefreiungsvorschrift für Steuerpflichtige, die als ehrenamtliche Vormünder i. S. d. §§ 1793 ff. BGB oder als ehrenamtliche rechtliche Betreuer i. S. v. §§ 1896 ff. BGB oder als ehrenamtliche Pfleger i. S. v. §§ 1909 ff. BGB eine Aufwandsentschädigung nach § 1835a BGB erhalten.[1] Die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, sind steuerfrei, soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden.[1] Keine öffentliche Kasse, sondern ein privatrechtlicher Verein ist der Städte- und Gemeindebund NRW, sodass die an Präsidiumsmitglieder gewährte Aufwandsentschädigung nicht unt...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu 840 EUR (im VZ 2025) jährlich steuerfrei gestellt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. einer Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfolgt, die im Inland, EU-/EWR-Gebiet oder in der Schweiz belege...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Datenverarbeitungsgeräte

Steuerfrei sind geldwerte Vorteile aus der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte. Die gesetzliche Steuerbefreiung für die Privatnutzung von betrieblichen PCs[1] und Telekommunikationsgeräten ist auf sämtliche betriebliche Datenverarbeitungsgeräte ausgedehnt worden.[2] Durch den Gesetzeswortlaut in die Steuerbefreiungsvorschrift einbezogen ist die Überlassung v...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.23 Gewerkschaft

Rz. 85 Ehrenamtliche Tätigkeiten für eine Gewerkschaft oder einen Berufsverband sind nur dann versichert, wenn sie den Interessen eines bestimmten Unternehmens zu dienen bestimmt sind (BSG, Urteil v. 30.1.1970, 2 RU 197/67; Urteil v. 29.1.1971, 2 RU 253/68). Das ist auch dann der Fall, wenn bei einer Veranstaltung Wissen vermittelt wird, das für den Betrieb von Nutzen ist. N...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.6 Aufgabenwahrnehmung

Rz. 31 Mitglieder der Selbstverwaltung stehen in einem Amtsverhältnis, sind aber keine Beamte im beamtenrechtlichen Sinne. Die Tätigkeit als Selbstverwaltungsmitglied ist ehrenamtlich. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme des Amts. Eine solche Verpflichtung kann sich für einen Angehörigen der öffentlichen Körperschaften ggf. aus seinen beamtenrechtlichen ...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zur Selbstverwaltung – Verfassung, Berufung/Abberufung, Neutralitätsausschuss – beruhen auf § 367 Abs. 1, in dem geregelt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist. § 371 ist als grundlegende Vorschrift mit einer Reihe wesentlicher Regelungen anzusehen. Neueru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Ablauf un... / 3 Prüfungsausschuss

Grundlegende Regelungen über den Prüfungsausschuss finden sich in §§ 39, 40, 42 BBiG. Dieser wird von der zuständigen Stelle[1], also wiederum etwa der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, errichtet. § 40 BBiG lautet auszugsweise: Zitatmehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.8 Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Vereinigungen (Nr. 7)

Rz. 48 Nr. 7 regelt die Versicherungsfreiheit von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlicher Personen. Durch die ausdrückliche Ergänzung um den Begriff der "satzungsmäßigen" Mitglieder sollte die Versicherungsfreiheit auf Personen beschränkt werden, die der Gemeinschaft – jedenfalls dem Grunde nach – auf Dauer (ewiger Profess) angehören und nicht die...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 32 Für die Krankenversicherungspflicht der Beschäftigten und auch der zur Berufsausbildung beschäftigten Personen ist deren Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bzw. Ausbildungsvergütung (§ 14 SGB IV) erforderlich. Da maßgeblich und vorrangig die tatsächliche Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist (Austausch von Arbeit gegen Lohn), kommt es entscheidend darauf an, dass mit...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aktuelle Fragen rund um das... / Zusammenfassung

In Deutschland gibt es ca. 660.000 Idealvereine (e. V.), die im Vereinsregister eingetragen sind. Viele Bundesbürger sind in mehreren Vereinen Mitglied. Rechtlich gesehen ist der Verein die Grundform und die Keimzelle für das Gesellschaftsrecht. Der Gesetzgeber ist immer wieder bemüht, Änderungen und Verbesserungen für die Vereinsarbeit – und damit für die ehrenamtliche Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Verpflegungsleistungen in S... / 8 Rechtsvorschriften

Ausbildung USt.-Befreiung § 4 Nr. 23 UStG Betreuer § 3 Nr. 26 EStG Ehrenamtliche Tätigkeit § 3 Nr. 26a EStG Ermäßigter USt-Satz § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG Fortbildung § 4 Nr. 21a UStG Kindertagesstätten § 4 Nr. 25 UStG Kleinunternehmer § 19 UStG Lebensmittel § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG Verpflegungsleistungen § 4 Nr. 23c UStG Vorsteuerabzug § 15 UStG Wohlfahrtspflege § 4 Nr. 18 UStGmehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Verpflegungsleistungen in S... / 6.2 Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG

Von der Vergütung kann die Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG in Höhe von 840 Euro jährlich in Anspruch genommen werden. Diese sogenannte "Ehrenamtspauschale" kann steuer- und sozialversicherungsfrei belassen werden, sofern der Mitarbeiter dem Verein gegenüber schriftlich (jährlich erneut) die Inanspruchnahme des Freibetrags gestattet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / III. Ermessensvergütung des ehrenamtlichen (nicht berufsmäßigen) Betreuers

Rz. 52 Am 1.1.2023 ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft getreten. Gem. § 19 Abs. 1 S. 1 BtOG sind ehrenamtliche Betreuer natürliche Personen, die außerhalb einer beruflichen Tätigkeit rechtliche Betreuungen führen. Ehrenamtliche Betreuer können gem. § 19 Abs. 1 S. 2 BtOG sowohl Personen, die familiäre Beziehungen oder persönliche Bindungen zum Betroffenen hab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Besonderheiten bei Lohn- und Aufwandsersatz

Tz. 4 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Lehrgänge für Sofortmaßnahmen Werden durch die Ausbilder des Deutschen Roten Kreuzes Erste-Hilfe-Kurse bzw. Lehrgänge in Sofortmaßnahmen am Unfallort durchgeführt, können diese den Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 2 400 EUR nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) in Anspruch nehmen. Verpflegungszüge Das DRK gewährt seinen bei unterschiedlichen Veranstal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 4. Vermögende Betreute

Rz. 59 Bei einem vermögenden Betreuten kann dem ehrenamtlichen Betreuer vom Betreuungsgericht nach §§ 1875 Abs. 1, 1876 BGB eine Ermessensvergütung bewilligt werden. Ob und in welcher Höhe eine Vergütung bewilligt wird, liegt im Ermessen des Gerichts und richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Betreuung.[43] Es genügt, wenn entweder das eine oder das andere de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.3 Kammern für Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

Rz. 5 Durch das 6. SGGÄndG ist § 12 Abs. 3 in terminologischer Hinsicht angepasst worden, denn durch das Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind die Begriffe Kassen(zahn)arzt/Kassen(zahn)arztrecht durch Vertrags(zahn)arzt/Vertrags(zahn)arztrecht ersetzt worden. Durch die Ergänzung des Abs. 3 Satz 3 aufgrund des 7. SGB IV-ÄndG zum 1.7.2020 können auch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.2 Kreis der Vorschlagslisten für Angelegenheiten der Sozialversicherung

Rz. 3 Zu den vorschlagsberechtigten Organisationen i. S. v. § 14 Abs. 1 gehören hinsichtlich des Kreises der Vertreter der Versicherten neben den Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit berufs- oder sozialpolitischer Zwecksetzung aufgrund der Gesetzesänderung zum 2.1.2002 auch die in § 14 Abs. 3 Satz 2 genannten Vereinigungen der Leistungsempfäng...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsches Rotes Kreuz

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Es ist als föderal gegliederter Mitgliederverband organisiert mit weitreichender rechtlicher Selbständigkeit der Untergliederungen. Dem Bundesverband "Deutsches Rotes Kreuz" eV sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften nachgegliedert, die wiederum auf Ortsebene i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Justizverwaltung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Im Rahmen der Juristenausbildung erfüllen die Rechtsreferendare als > Beamte auf Widerruf alle Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis. Die ihnen als Unterhaltsbeihilfen gezahlten Vergütungen sind deshalb > Arbeitslohn iSv § 19 EStG; die dadurch veranlassten Aufwendungen > Werbungskosten; ergänzend > Referendare. Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jugendbetreuer

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ehrenamtliche Helfer von Wohlfahrtsverbänden, die Kinder und Jugendliche auf Ferienreisen betreuen, sind > Arbeitnehmer. Die den Helfern am Ferienort gewährte freie Unterkunft und Verpflegung ist jedoch kein stpfl > Sachbezug, wenn eine der wesentlichen Aufgaben in der Überwachung der Teilnehmer während des Essens und Schlafens besteht und diese Tä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Einzelfragen

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen Bahnbeamte können zwar auch nach der Privatisierung (> Rz 1) Aufwandsentschädigungen erhalten (> Aufwandsentschädigungen Rz 24). Ob sie öffentliche Dienste leisten, war indes schon bei der früheren Deutschen Bundesbahn nicht eindeutig geklärt (vgl BFH 103, 165 = BStBl 1971 II, 818). § 3 Nr 12 Satz 2 EStG ist aber uE weg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jugendhilfe

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Als (Kinder- und) Jugendhilfe werden alle Leistungen und Aufgaben zugunsten junger Menschen und deren Familien bezeichnet. Sie sind im SGB VIII kodifiziert und durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom 03.06.2021 (BGBl 2021 I, 1444) wesentlich geändert worden. Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Mensch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

Leitsatz 1. Tritt der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als deren Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft auf, ist er im Auftrag der juristischen Person des öffentlichen Rechts tätig. 2. Die Steuerbefreiung der Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 7 Ehrenamtlicher Richter

Erfolgt eine Berufung zum ehrenamtlichen Richter bei den ordentlichen Gerichten, den Gerichten für Arbeitssachen sowie bei den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und der Sozialgerichtsbarkeit, richtet sich die Entschädigung nach den Bestimmungen des "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG)". Danach gibt es Fahrtkostenersatz (§ 5 JVEG), Entschädigung für Aufwand...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 27 Richter

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 1 Abwickler, insbesondere Praxisabwickler gem. § 70 StBerG

Wird für einen aufgelösten Verein durch das Amtsgericht (Registergericht) ein Abwickler (sog. Notabwickler) bestellt, hat er aufgrund seiner Bestellung nach §§ 48 Abs. 1, 29 BGB gegen den Verein einen Vergütungsanspruch gem. § 612 BGB.[1] Die Festsetzung der angemessenen Vergütung erfolgt im Streitfall durch das Prozessgericht.[2] Bei der Bemessung der Vergütungshöhe dürfte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Ehrenamt

Keine Werbungskosten liegen vor, wenn die Einnahmen, mit denen die Aufwendungen kausal zusammenhängen, nicht der Besteuerung unterliegen. § 3c EStG schließt in diesen Fällen den Abzug von Werbungskosten aus.[1] Das ist der Fall, wenn es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, mit der keine Einnahmen verbunden sind.[2] Das gilt selbst dann, wenn mit diesem Ehrenamt bess...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.5 Art der Ausübung der Geschäftsführertätigkeit

Rz. 387 In der Praxis der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften üben die Geschäftsführer ihr Amt in unterschiedlicher Art aus, insbesondere in unterschiedlichem zeitlichem Umfang. Es gibt hauptamtliche, nebenamtliche und ggf. auch ehrenamtliche Mitglieder in den Leitungsorganen solcher Unternehmen, und zwar in verschiedenen Kombinationen. Insbesondere in Abhängigkeit von de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub Hessen / 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs (§ 5 HBUG)

Rz. 16 (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in Textform mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen. (2) Bei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub Hessen / 9 Erstattung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bei Kleinst- und Kleinbetrieben (§ 9 HBUG)

Rz. 32 (1) Das Land erstattet Beschäftigungsstellen, die in der Regel 20 oder weniger Personen ständig beschäftigen, auf Antrag einen Anteil des nach § 8 Abs. 2 für den Zeitraum der Freistellung gezahlten Arbeitsentgelts zur Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung nach § 1 Abs. 3 und 4. Bei der F...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub Baden-Württe... / 1 Grundsätze (§ 1 BzG BW)

Rz. 1 (1) Die Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber auf Bildungszeit. Während der Bildungszeit sind sie von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. (2) Die Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub Baden-Württe... / Zusammenfassung

Überblick Für das Land Baden-Württemberg gilt seit dem 1.7.2015 das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) vom 17.3.2015.[1] Es ist damit eines der neueren Landesgesetze zum Bildungsurlaub. Mit dem Gesetz soll die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg erhöht und gefördert werden. Beabsichtigt wird dadurch auch der Erhalt und die Verbesserun...mehr