BMF: Umsatzsteuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Finanzverwaltung hat Stellung genommen, wann ehrenamtliche Tätigkeiten umsatzsteuerfrei sind.

Der BFH hat mit Urteil vom 17.12.2015, V R 45/14, entschieden, dass für die Tätigkeit
als Vorstands- und Ausschussmitglied eines Sparkassenverbandes die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG nicht in Betracht kommt. Doch was fällt überhaupt unter den Begriff der "ehrenamtlichen Tätigkeit" im Sinne von § 4 Nr. 26 UStG? Hierzu hat das BMF aktuell ein Schreiben veröffentlicht, das die Grundsätze klar stellt. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird in Abschn. 4.26.1. Abs. 1 entsprechend angepasst. 

BMF, Schreiben v. 8.6.2017, III C 3 - S 7185/09/10001-06