BMF: Auslandsreisepauschalen ab 2023

Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2023 bekannt gegeben.

Übersicht Auslandsreisepauschalen

In einem BMF-Schreiben wurden die Pauschalen in einer Übersicht bekannt gegeben. Durch Hervorhebungen (gefetteter Text) werden Änderungen gegenüber den Pauschalen v. 1.1.2021 verdeutlicht (die Pauschalen 2021 galten auch 2022 weiter). Die Finanzverwaltung erläutert zudem, wann welche Pauschale zum Einsatz kommt, beispielsweise im Falle mehrtägiger Reisen in verschiedenen Staaten. Auch zur Kürzung von Verpflegungspauschalen wird Stellung bezogen.

BMF, Schreiben v. 23.11.2022, IV C 5 - S 2353/19/10010 :004