Auslandsreisepauschalen ab dem 1.1.2024

Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2024 bekannt gegeben.

Auslandsreisen 2024

In einer Übersicht werden die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2024 bekannt gemacht. Fettdruck kennzeichnet dabei die Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1.1.2023.

Das BMF-Schreiben gibt zahlreiche Hinweise zur Anwendung der Pauschalen, beispielsweise bei eintägigen Reisen ins Ausland oder auch der Kürzung von Verpflegungspauschalen.

BMF, Schreiben v. 21.11.2023, IV C 5 - S 2353/19/10010 :005