Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neue Nachspaltungsveräu... / aa) Grundfall

Der UmwStE 2025 enthält die neu ergänzte Rz. 15.35a, welche die Auslegung der Rückausname des § 15 Abs. 2 S. 7 Halbs. 2 UmwStG aus Sicht der Finanzverwaltung klarstellt. Die Vorschrift verhindert die mittelbare Veräußerung von maßgeblichen Beteiligungen an den Gesellschaften, die an der Spaltung beteiligt waren. In der ursprünglichen Fassung des UmwStE 2025 v. 2.1.2025 war f...mehr

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Die neue Nachspaltungsveräu... / bb) Variante 1: Veräußerung durch die Konzernmutter

Die M-GmbH veräußert die Beteiligung an der B-GmbH an einen außenstehenden Dritten. Darin enthalten ist die Beteiligung an der Y-GmbH mit dem Teilbetrieb 2, der im ersten Schritt übertragen worden ist. Lösung: Die Anteile, die veräußert werden, betreffen keine an der Spaltung beteiligte Gesellschaft. An der Spaltung sind nur die X-GmbH als übertragende und die Y-GmbH als über...mehr

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Die neue Nachspaltungsveräu... / cc) Variante 2: Veräußerung durch den übernehmenden Rechtsträger

Die B-GmbH veräußert ihre Beteiligung an der Y-GmbH. In dieser Beteiligung enthalten ist der zuvor zu Buchwerten übertragene Teilbetrieb 2. Es wird unterstellt, der Teilbetrieb 2 habe wertmäßig vor der Spaltung im ersten Schritt z.B. 25 % von dem Wert der Anteile der A-GmbH an der X-GmbH ausgemacht. Lösung: Unter dieser Prämisse werden dann Anteile an einer an der Spaltung be...mehr

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Die neue Nachspaltungsveräu... / dd) Variante 3: Veräußerung nach konzerninterner Weiterveräußerung durch eine Zwischenholding des übernehmenden Rechtsträgers

Die Beteiligung an der Y-GmbH wird zunächst konzernintern an die Z-GmbH veräußert, an der die B-GmbH ebenfalls zu 100 % beteiligt ist. Anschließend veräußert die Z-GmbH die Beteiligung an der Y-GmbH an einen außenstehenden Dritten. Lösung: Die konzerninterne Transaktion ist gem. § 15 Abs. 2 S. 7 Halbs. 1 UmwStG unschädlich, da die Z-GmbH ein verbundenes Unternehmen ist. Die d...mehr

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Die neue Nachspaltungsveräu... / a) Wirkungsweise der Konzernklausel

In der alten Fassung des § 15 Abs. 2 UmwStG war die Behandlung einer mittelbaren Veräußerung nach einer Spaltung zu Buch- oder Zwischenwerten umstritten. In der Literatur wurde vielfach die Auffassung vertreten, dass nur die unmittelbare Veräußerung der Anteile an der übertragenden oder übernehmenden Gesellschaft zu einem Verstoß gegen die Nachspaltungsveräußerungssperre füh...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / IV. Wie wird laufend besteuert?

Steuerlich wird die KGaA aufgrund ihrer Doppelstruktur besonders behandelt. Die KGaA ist eine Körperschaft – und als solche ein eigenständiges Steuersubjekt für die Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG) und Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 2 GewStG). Der Komplementär wird steuerlich als Mitunternehmer behandelt.[5] Bei seinem Gewinnanteil aus der KGaA handelt es sich gem. § 15 A...mehr

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Die neue Nachspaltungsveräu... / c) Fazit und Synopse zur Konzernklausel

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Reichweite der Rückausnahme durch eine enge Auslegung nahe am Wortlaut vorteilhaft für die Praxis ist.[9] Diese Auslegung der Vorschrift wurde schon zuvor in der Literatur vertreten.[10] Die Fälle der schädlichen mittelbaren Veräußerung nach einer Spaltung sind eindeutig zu identifizieren. Gestaltungen mit dem Ziel einer Veräußerung eines...mehr

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Der Beschluss über die Zwan... / 7. Erfordernis der neuen Gesellschafterliste

Infolge der Einziehung ist eine neue Gesellschafterliste einzureichen. Sofern der Beschluss nicht notariell beurkundet wurde, ist der Geschäftsführer zuständig (§ 40 Abs. 1 GmbHG). Hierbei bestimmt sich der Prozentsatz der Beteiligung nicht nach dem Stammkapital, sondern nach der Gesamtsumme der vorhandenen Anteile (OLG München v. 15.12.2023 – 31 Wx 16/22, NZG 2022, 730). Er...mehr

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Der Beschluss über die Zwan... / 5. Abfindungszahlung

Sofern die Satzung keinen zulässigen Abfindungsausschluss vorsieht (hierzu: Wicke, GmbHG, 5. Aufl. 2024, Anh. § 34 Rz. 19), hat der Gesellschafter einen Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe richtet sich vorrangig nach den Satzungsregelungen, bei Fehlen einer solchen Regelung nach dem Verkehrswert des Anteils (Altmeppen, 11. Aufl. 2023, § 34 GmbHG Rz. 55). Schuldnerin der Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neue Nachspaltungsveräu... / c) Überschießende Umsetzung der Fusionsrichtlinie?

Die Fusionsrichtlinie[18] ist das zentrale unionsrechtliche Regelwerk zur steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Unternehmensumstrukturierungen innerhalb der EU. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, Zusammenschlüsse, Spaltungen, Einbringungen von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen zwischen Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten steuerneutral...mehr

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Der Beschluss über die Zwan... / 9. Musterformulierung zum Einziehungsbeschluss

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Unternehmerische Beteiligung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Optionsbesteuerung) lt. Zeilen 31–32f

Auf Antrag werden Erträge aus unternehmerischen Beteiligungen (Zeilen 31 bis 32b) abweichend vom Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG der individuellen tariflichen Besteuerung nach §§ 32a ff. EStG unterworfen (Optionsbesteuerung). Der Antrag wird mithilfe der Angaben in den Zeilen 31 bis 32b gestellt. Der Antrag ist in Zeile 31 mit der Kennzeichnung "1 = Ja" zu stellen. Hat ein Stpf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / e) Wichtige Fallkonstellationen

In den folgenden Fällen ergibt sich aus § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG jedenfalls eine Veranlagungspflicht: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die mangels wesentlicher Beteiligung nicht von § 17 EStG erfasst werden und keinem Steuerabzug durch die auszahlende Stelle gem. § 44 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG unterliegen, z.B. GmbH-Beteiligung; verdeckte Gewinnausschüttungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Einkünfteerzielungsabsicht

Das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht ist grundsätzlich auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 EStG zu prüfen und für jede einzelne Kapitalanlage getrennt zu beurteilen. Das Erfordernis der Einkünfteerzielungsabsicht gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten, allerdings unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten hinsichtlich der Einkünfteermi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung des Abgeltungsteuersystems anspruchsvoll. Wie in den vergangenen Jahren, sind im Privatvermögen erzielte Kapitaleinkünfte in der ESt-Erklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen oder zwingend vorgegeben ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2025 mithil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 50i Abs. 1 ... / 2. Entscheidung des BFH

Der BFH hat die Revision als begründet erachtet und i. Erg. zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung geführt. Die Leitsätze der Entscheidung lauten: „1. § 50i Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Gliederung der Anlage KAP

Die Anlage KAP ist umfangreich ausgestaltet und erfasst sowohl solche privaten Kapitalerträge, die dem Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen als auch solche, auf die der Tarif nach §§ 32a ff. EStG Anwendung findet. Die umfangreichen Angaben auf drei Seiten dienen der zutreffenden Erfassung der Kapitaleinkünfte. Die Anlage KAP gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 50i Abs. 1 ... / 1. Sachverhalt im Verfahren zu Az. I R 13/22

Streitig war, ob eine im Streitjahr 2015 von der S Ltd. an den Kläger und Revisionskläger (Kl.) ausgeschüttete Dividende in der Bundesrepublik Deutschland der Besteuerung unterliegt. Der Kl. lebt in den Vereinigten Staaten und hat in Deutschland weder eine Wohnung inne noch hält er sich dort langfristig auf. Seit 19xx ist der Kl. – neben X, Y und B – als Kommanditist mit ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / I. Allgemeines

Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung des Abgeltungsteuersystems anspruchsvoll und Bedarf einer eingehenden Überprüfung i.R.d. ESt-Erklärung. Das abgeltende Besteuerungssystem ist im Wesentlichen durch einen einheitlichen Steuersatz, durch Beschränkungen beim Werbungskostenabzug sowie durch ein breit aufgestelltes inländisches Steuera...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.1.2 Hospitation

Als Grundlage für einen freiwilligen Einsatz in der Verwaltung oder einem Betrieb kann auch ein Hospitationsvertrag dienen. Hierbei handelt es sich um eine formlose Vereinbarung, die hauptsächlich den Rahmen der Hospitation festlegt. Das Wort Hospitation stammt vom lateinischen Wort hospitari ab, was allgemein mit "zu Gast sein" übersetzt wird. Zu Gast sein bedeutet, man bef...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei – ABC / Markenrechte und Internetdomains

Der Handel mit produzentenähnlich zunächst durch Registereintragung selbst geschaffenen Markenrechten und zugehörigen Internetdomains kann auch dann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, wenn die notwendige Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr allein in der Bereitschaft besteht, die Rechte und Domains an jeden Interessenten, der bereit ist, als Gegenleistun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei – ABC / Tauchsporthandel

Allein durch die Tatsache, dass mit Gegenständen des Freizeitbedarfs gehandelt wird, kann einem Alleingesellschafter einer einen Tauchsporthandel betreibenden GmbH – der selbst Hobbytaucher ist – nicht die Gewinnerzielungsabsicht und folglich die Anerkennung des Verlustes aus der Auflösung der GmbH-Beteiligung nach § 17 EStG abgesprochen werden, wenn er das operative Geschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei / 1.5 Verlustzuweisungs­gesellschaften

Kann eine Personengesellschaft nach Art ihrer Betriebsführung keinen Totalgewinn erreichen und will sie lediglich Gesellschaftern Steuervorteile durch Verlustzuweisungen verschaffen, liegt der Grund für die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit allein in der privaten Sphäre der Gesellschafter.[1] Die Überschusserzielungsabsicht muss sowohl auf der Ebene der Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei: Besonderheiten... / Zusammenfassung

Überblick Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt. Liebhaberei liegt nur vor, wenn bei längeren Verlustperioden aus weiteren Bew...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.10 Beteiligungen

Lüdenbach, Bilanzierung bei gemeinschaftlicher Beteiligung an einer Zuliefergesellschaft, PiR 12/2025, S. 391; Preuß, Qualifizierte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.30 Equity-Bewertung

Lüdenbach, Bilanzierung bei gemeinschaftlicher Beteiligung an einer Zuliefergesellschaft, PiR 12/2025, S. 391; Rogler/Richter, Geplante Neuregelungen zur Anwendung der Equity-Methode nach IASB/ED/2024/7, KoR 9/2025, S. 305; Schröder, Auswirkungen des ED 2024/07 Equity Method of Accounting auf die Rechnungslegung nach HGB – Diskussion über eine Annäherung an die IFRS, DK 10/2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.5 Wirtschaftsjahr im Kontext der organschaftlichen Einkommenszurechnung

Rz. 118 Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG ist im Fall der körperschaftsteuerlichen Organschaft das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Diese Einkommenszurechnung ist die Rechtsfolge bei Vorliegen der Tatsbestandsvoraussetzungen der Organschaft. Tatsächlich spielt die Lage des Wirtschaftsjahrs aber auch bereits bei den Voraussetzungen zur Begründung der O...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.7.2 Praxisrelevante Einzelfälle aus Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung

Rz. 135 Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr fallen Gewinnermittlungs- und Veranlagungszeitraum auseinander, wobei bei Gewerbetreibenden in diesem Fall der Gewinn des Wirtschaftsjahres in dem Kalenderjahr als bezogen gilt, in dem das Wirtschaftsjahr endet (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG). Enden in einem Kalenderjahr nun mehrere Wirtschaftsjahre, so sind die zusamm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.6.2 Steuerpause

Rz. 125 Da es bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres bei Gewerbetreibenden zu einer Steuerpause und damit einhergehend zu einem Steuerstundungseffekt kommen kann, verlangt der Gesetzgeber – damit die Umstellung nicht allein aus steuerlichen Gründen erfolgt – in § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG bei der Umstellung des Wirtschaftsjahres die Zustimmung des Finanzamts, sodass dies...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.71 Konzernabschluss nach IFRS

Schmidt, Unternehmensbeteiligung und -kooperation als verbundene Verträge – Der Fall – die Lösung, IRZ 11/2025, S. 439; Klingel/Hagel/Meitner, Earn-Out-Klauseln als bedingter Kaufpreisbestandteil bei Unternehmenszusammenschlüssen, KoR 5/2025, S. 181; Walter, Beurteilung des Beherrschungsverlusts über Tochterunternehmen nach IFRS 10 bei Finanzierung des Kaufpreises durch den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.3 Gewinnzuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 105 In den Jahren von 1950–1956 wurde auch bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr vorübergehend eine zeitanteilige Zuordnung der Gewinne nach dem Verhältnis der Umsätze vorgenommen.[1] Aktuell sieht § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Gewinne von Gewerbetreibenden aber keine derartige Aufteilung auf verschiedene Kalenderjahre mehr vor; vielmehr fingiert die No...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.33 Ergebnisverwendung

Lüdenbach, Praxisfälle – Korrektur eines zur Nichtigkeit führenden Fehlers in laufender Rechnung bei Ergebnisabführungsvertrag, StuB 19/2025, S. 749; Pollmann/Tanski, Ausgewählte Zweifelsfragen beim Gewinnausweis in der OHG-Bilanz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.69 Konsolidierung von Kapital und Schulden

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Literaturauswertung zum HGB / 2.28 Eigenkapital

Freiberg, Nur Theater mit der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach IFRS, BB 38/2025, S. 2155; Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbringungstatbestände – Teil 2 — Kritische Würdigung ausgewählter durch das JStG 2024 erfolgter Änderungen, Ubg 7/2025, S. 380; Nielsen, Zum Verlustverrechnungskriterium bei der Qualifikation des Eigenkapitals von Personengesellscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 3.2 Vorgehensweise bei zeitlichem Auseinanderfallen von Konzernabschlussstichtag und Stichtagen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen

Rz. 28 Weicht das Geschäftsjahr eines einbezogenen Unternehmens von dem Konzerngeschäftsjahr ab, so sind 3 Fälle zu unterscheiden.[1] Fall 1: Liegt der Abschlussstichtag eines einbezogenen Unternehmens mehr als 3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses, so muss das einzubeziehende Unternehmen für die Einbeziehung einen Zwischenabschluss für das Konzerngeschäftsjahr auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.1 Wirtschaftsjahr bei Freiberuflern

Rz. 42 Bei der Einkommensteuer handelt es sich nach § 2 Abs. 7 Satz 1 EStG um eine Jahressteuer. Die ihr unterliegenden Einkünfte sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln (§ 2 Abs. 7 Satz 2 EStG). Für Freiberufler bestehen keine Ausnahmeregelungen wie sie für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende gelten (§ 4a EStG, § 7 Abs. 4 KStG).[1] Der Gewinn ist für Freiberufl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.94 Rückstellungen

Neumann/Rogler, Geplante Neuregelungen zur Bewertung von Rückstellungen nach IASB/ED/2024/8, IRZ 12/2025, S. 517; Rogler/Neumann, Geplante Neuregelungen zu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.107 Umwandlungen

Bosse, Wirksame Anmeldung einer Umwandlung auch mit nachgereichter Schlussbilanz – BGH öffnet Türen zur Entlastung von Unternehmen bei zeitkritischer Aufstellung und Prüfung von Bilanzen, NWB 37/2025, S. 2550; Bulk, Rechtshistorische Analyse zur Einord...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.6 Anschaffungskosten

Breidenbach, Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten – Regelungslücken in IAS 23, PiR 7/2025, S. 215; Dawo/Krudewig, Anschaffungskosten – Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug, b+b 7/2025, S. 12; Geisler/Dänzer, Bilanzielle Herausforderungen bei der Erstellung von Closing Accounts zur finalen Kaufpreisbestimmung, BB 10/2025, S. 555; Währi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

Küpper, Rechnungslegung in Non-Profit-Unternehmungen, BfuP 6/2025, S. 565; Lorson/Haustein, Konzeptionelle Überlegungen zu einer Doppik-Wende – Plädoyer für einen Paradigmenwechsel im staatlichen Rechnungswesen –, DB 49/2025, S. 2991; Marten/Kirschner/Weiss, Beteiligungen von Private-Equity-Investoren an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, DB 48/2025, S. 2923; Needham/Müller/B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.3 Folgen des Geschäftsjahres

Rz. 16 Die Folgen einer bestimmten Festlegung des handelsrechtlichen Geschäftsjahres sind sehr vielfältig. Aus der Wahl des Geschäftsjahres ergeben sich vor allem Auswirkungen auf das Bilanzbild (sowohl der Handels- als auch der Steuerbilanz). Die Wahl des Bilanzstichtags kann daher sowohl aus bilanzpolitischen Motiven als auch aus steuertaktischen Erwägungen erfolgen.[1] Gl...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.86 Personengesellschaft

Borgmeier/Thiel, FR 2025, 984-986, AfA-Bemessungsgrundlage nach Entprägung einer Personengesellschaft und rückwirkendes Ereignis (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO) – Anmerkung zu BFH, Urt. v. 3.6.2025 – IX R 18/24, FR 2025, 1004, FR 21/2025, S. 984; Eggert, Besonderheiten des Anhangs vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 Einbringungsgegenstand: 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 95 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), die im rechtlichen oder wirtsch Eigentum (zum Bsp als Treugeber) des Einbringenden steht und zu dessen BV gehört, kann uE unter Anwendung des § 24 UmwStG st-neutral gegen eine MU-Beteiligung an der aufnehmenden Pers-Ges getauscht werden (str, hA s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 189 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kap-Ges ist grds stfreie Vermögensverw (§ 14 S 3 AO). Sie stellt jedoch dann einen wG iSd § 64 AO dar, wenn mit der Beteiligung ein entsch Einfluss auf die lfde Geschäftsführung der Kap-Ges ausgeübt wird (vgl AEAO Nr 3 zu § 64). Tz. 190 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Doppelstiftungsmodell Von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.4 Beteiligung von Körperschaften am Vermögen der Übernehmerin nach der Übertragung (§ 6 Abs 5 S 6 EStG)

Tz. 55 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Zeitpunkt der Übertragung eines WG in den Fällen des § 6 Abs 5 S 3 EStG ist (nachträglich) der Tw anzusetzen, wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse (inkl optierende Pers-Ges iSd § 1a KStG) an dem nach § 6 Abs 5 S 3 EStG übertragenen (Einzel-)WG nach dem Zeitpunkt der Übertragung innerhalb einer Frist vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Atypisch stille Beteiligung

Tz. 136 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die (atypisch) stille Beteiligung an einer Kap-Ges ist zwar als stille Beteiligung am Betrieb einer Kap-Ges und nicht an der Kö selbst anzusehen (s Urt des BFH v 20.08.1954, BStBl III 1954, 336). Die Kap-Ges ist folglich gedanklich von ihrem Betrieb zu trennen, an dem sie zusammen mit dem atypisch still Beteiligten mitunternehmerisch beteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 40 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu s Tz 106 ff), keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (aA s Reiß, in Kirchhof, 3. Aufl, § 16 EStG Rn 40, der die Werterh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung sein

Tz. 191 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Auch die Vermögensverwaltung ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach § 56 AO nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des st-begünstigten Zweckes willen erfolgt. Dh sie darf nur der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der st-begünstigten Zwecke dienen. Sofern hingegen die Vermögensverwaltung ein losgelöster Zwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.3 Beteiligung von Körperschaften an der übernehmenden Gesellschaft bei Übertragung (§ 6 Abs 5 S 5 EStG)

Tz. 54 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Übertragung eines WG in den Sachverhalten des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) ist (von vornherein) statt des Bw der Tw anzusetzen (dazu s Tz 52), wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse an dem übertragenen WG unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder sich erhöht (s § 6 Abs 5 S 5 EStG). Zu den Kö iSd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 ... einer nicht wesentlichen Beteiligung im Privatvermögen

Tz. 28 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ähnlich wie bei einem Vermögensübergang in ein BV, bei dem sich die Rechtsfolgen nach §§ 4 bis 7 UmwStG bestimmen, führt auch der Vermögensübergang in ein PV für einen nicht wes beteiligten AE in erster Linie zu Bezügen iSd § 7 UmwStG . Der auf den AE entfallende Teil der offenen Rücklagen der Kö ist iRd Eink aus KapV zu versteuern. Zum Abzug...mehr