Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rn. 220 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Gewinne aus der Veräußerung/Entnahme von immateriellen WG (zB der Verkauf von Zahlungsansprüchen) sind ebenfalls in die Durchschnittssatzgewinnermittlung einzubeziehen. Nach alter Fassung waren derartige Gewinne nur dann und insoweit als Sondergewinn gem § 13a Abs 6 S 1 Nr 2 EStG aF zu erfassen, als die Veräußerung/Entnahme im Zusammenhang ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.2 Begünstige Wirtschaftsgüter

Tz. 212 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der Erhöhungsbetrag iSd § 23 Abs 2 S 1 UmwStG ist WG bezogen anzusetzen; dh der Erhöhungsbetrag ist als Bw-Aufstockung der WG (nur) in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft zu verstehen (oder in einer positiven Erg-Bil der Beteiligungs-Pers-Ges im Fall der Einbringung eines MU-Anteils, s Tz 225; ebenso die hA s Nitzschke, in B/H, § 23 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Körperschaften als Einbringende

Tz. 62 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ist eine Kö Einbringende nach § 20 Abs 1 UmwStG, bleibt der Gewinn grds gem § 8b Abs 2 KStG außer Ansatz und gehört auch nicht zum Gewerbeertrag der einbringenden Kö (s § 7 S 4 Hs 2 GewStG). 5 % des Gewinns unterliegen zwar gem § 8b Abs 3 S 1 KStG der KSt und gem § 7 S 1 GewStG auch der GewSt. Dies ist jedoch keine Regelung, die im Zusammenh...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Gewährung einer Geldzulage. Sofern das Einkommen des Arbeitnehmers bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wird die staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen gewährt. Der Geldbetrag wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt. Für vermögenswirksame ...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 2 Anlageformen

Die Anlageform ist vom Antrag des Arbeitnehmers abhängig. Er kann wählen zwischen einem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen[1], Wertpapierkaufverträgen[2], Beteiligungsverträgen[3], Beteiligungs-Kaufverträgen[4], Sparverträgen[5] und Kapitalversicherungsverträgen.[6] Der Arbeitgeber ist berechtigt, auf tarifvertraglich vereinbarte vermögenswirksame...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382 ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresübe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gossert/Dees, Gestaltungsstrategien zur Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels, AgrB 2019, 69. Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 (Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel); FinMin Bayern v 04.01.2000, 31 – S 2240–1/182–1 005 (Städtebaulicher Vertrag, gewerblicher Grundstückshandel); OFD Niedersachsen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Neuregelung

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Anlass der Einf der Zinsschranke waren vor allem einige "Schwächen" des § 8a KStG aF. Die Fin-Verw hatte den Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen der Finanzierung durch außenstehende Dritte (§ 8a Abs 1 S 3 KStG aF) auf sog Back-to-Back-Sachverhalte begrenzt. Diese einschr Auslegung wurde vom Ges-Geber als zu großzügig empfunden. Vor a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Grund- und Boden

Rn. 205 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gewinne aus der Veräußerung und/oder Entnahme bzw Untergang von zum BV gehörigem Grund und Boden sind grundsätzlich nicht mit der Durchschnittssatzgewinnermittlung abgegolten, sondern zusätzlich als Sondergewinn zu erfassen. Der erstmals in § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG aufgenommene Hinweis, dass bei der Ermittlung des Buchwerts für da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gerlach, Der Höchstbetrag für den Spendenabzug beim OT, DB 1986, 2357; Laudan, Doppelverluste bei OT, DB 1986, 2097; Büttner, vGA bei OG mit EAV, StBp 1988, 30; Groh, Nutzungseinlage, Nutzungsentnahme und Nutzungsausschüttung, DB 1988, 524 und 571; Dötsch/Buyer, Tw-Abschr auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Wassermeyer, Tw-Abschr bei Organschaft – Systembedingte Folge oder Denkf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.8 Kombinierter Anwendungsfall des § 14 Abs 3 und 4 KStG

Tz. 1518 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel: Beginn der Organschaft am 01.01.02. Eine stliche Außenprüfung erkennt bei einem von der TG am 10.01.01 angeschafften abnutzbaren Anlagegut (AK: 500 TEUR) im Jahr 01 die geltend gemachte Abschr nur partiell an, weil sie statt der von dem Unternehmen zu Grunde gelegten Nutzungsdauer von 10 Jahren eine solche von 15 Jahren unterstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Aufwuchs

Rn. 218 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Aufwuchs auf luf Boden gehört nicht zum Grund und Boden (s Rn 205); er ist – ohne betragsmäßige Begrenzung – nur dann unter § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG zu erfassen, wenn er zusammen mit dem dazugehörigen Grund und Boden veräußert wird. Aufwuchs auf dem Grund und Boden sind die Pflanzen, die auf dem Grund und Boden gewachsen und n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3 Die Organbeteiligung muss zum Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft gehören (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 3 KStG)

Tz. 158 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bis zum VZ 2002 reichte bei PersGes mit inl MU (auch bei der Mehrmütterorganschaft) die Zugehörigkeit der Organbeteiligung zum Sonder-BV der MU aus (s Tz 282). Ab dem VZ 2003 muss die Organbeteiligung zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 283). Die Fortsetzung der Organschaft setzt die Übertragung der Organbeteiligung aus dem Son...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Neuregelung der Einbringungsvorschriften – Systemwechsel der Besteuerung des Einbringenden und Europäisierung

Tz. 4 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 IRd Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der SE und zur Änderung weiterer strechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurde das gesamte UmwStG , das in dieser Form seit 1995 Gültigkeit besaß, neu gefasst. Von den Änderungen im UmwStR waren die Einbringungsvorschriften des Sechsten Teil des UmwStG (§§ 20–23 UmwStG) am grundlegendsten betrof...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.5 Fiktion des "Nicht-erkennen-Müssens" eines fehlerhaften Jahresabschlusses (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG)

Tz. 519 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG gilt die Voraussetzung des S 4 Buchst b (Nicht-erkennen-müssen des fehlerhaften Jahresabschlusses) als erfüllt (ges, nicht widerlegbare Fiktion) bei Vorliegen des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks (Testat) eines Wirtschaftsprüfers nach § 322 Abs 3 HGB zum Jahresabschluss (der OG; dazu s IDW PS 400 Rn 17...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.3.3 Nutzungsentgelte mindern geldwerten Vorteil

In mehreren Urteilen hat der BFH seine Rechtsauffassung dahingehend geändert, dass nicht nur pauschale Nutzungsentgelte, etwa zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen, sondern auch individuelle Betriebskosten als Nutzungsentgelt bei der 1-%-Regelung vorteilsmindernd anzurechnen sind, da der Arbeitgeber die Kostenübernahme nur für die Privatnutzung verlangen kann.[1] Die Finanzver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.1 Ausgaben (insbesondere Finanzierungskosten) im Zusammenhang mit der Organbeteiligung

Tz. 845 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzierungskosten für Kredite, die der OT zum Erwerb der Organbeteiligung aufgenommen hat, dürfen bei der Ermittlung des Einkommens des OT abgezogen werden (s R 14.7 Abs 1 KStR 2022). Insoweit greift nicht das in § 8b Abs 5 KStG geregelte pauschale 5%ige Abzugsverbot, denn die Gewinnabführung ist kein nach § 8b Abs 1 KStG stfreier Bezug. V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.5 Private-Equity-Gesellschaften

Tz. 237 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei Private-Equity-Investitionen ist die Anwendung der Zinsschranke str und vor allem, was den EK-Quoten-Vergleich anbelangt, völlig unklar (s Töben/Fischer GmbHR 2007, 532, 534 und Ubg 2008, 149, 154 ff; ebenfalls s Eilers, Ubg 2008, 197, 200, der die Escape-Möglichkeiten insges als zu komplex und planungsunsicher bezeichnet). Tz. 237a Stan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil der Zinsaufwendungen eines Betriebs (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beusch, Die Besteuerung der Konzerne als wirtsch Einheit in internationaler Sicht, FS Flume, 1978, Bd 2, 21; Weber, Die konsolidierte Besteuerung von Konzernen in den USA, Vorbild für ein dt Konzern-StR? DStZA 1979, 146; Kessler, Internationale Organschaft in Dänemark, IStR 1993, 303; Grotherr, Konzernbesteuerung in Dänemark, IWB (11/1995) F 5 Gr 2, Dänemark, 113; Grotherr, Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7.1 Allgemeines

Tz. 230 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehrmütterorganschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer gew Unternehmen zu einer GbR mit dem Zweck der einheitlichen Willensbildung ggü einer Kap-Ges. Die GbR ist eine reine Innengesellschaft ohne eigenen Geschäftsbetrieb, es fehlt eine gew Tätigkeit iSd § 15 EStG, die nach dem Beschl des BFH v 25.06.1984 (BStBl II 1984, 751) zwingende Vorau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Witt, Organschaft und Anrechnungsverfahren – Zur Abgrenzung der beiden Besteuerungssysteme bei Beginn und Beendigung der Organschaft, DB 1996, 1592; Preißer/Seeliger, Die organschaftliche Behandlung vorvertraglich veranlasster Mehrabführungen nach neuerer Verw-Auff, BB 1999, 393; Dötsch/Pung, Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit mit vorvertraglicher Verursachung: D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematik des § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Zinsschranke führt im Falle ihrer Anwendbarkeit zu einer Einschränkung der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen als BA. § 8a Abs 1 S 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 1 HS 2 EStG "deckelt" für Kö die abzb Nettozinsaufwendungen auf das sog verrechenbare EBITDA. Das verrechenbare EBIDTA beläuft sich auf 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Zinsschranke erfasst grds Aufwendungen und Erträge aus der Überlassung von Geld-Kap bzw gleichwertige Aufwendungen und Erträge. Der Bezug zu Geldkap kann aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) hergeleitet werden. Die FinVerw spricht von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im engeren Sinne. Die Erweiterung des Zinsbegriffs mit dem KrZwMG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Verhältnis zu § 8 Abs 3 S 2 und S 3 KStG

Tz. 25 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei FK-Gewährungen an eine Kap-Ges durch den AE bzw eine diesem nahe stehende Pers stellt sich die Frage nach dem Verhältnis zwischen § 8 Abs 3 S 2 KStG und § 4h EStG iVm § 8a KStG, wenn zB überhöhte Zinsen gezahlt werden. Die Regelungen stehen unabhängig nebeneinander. § 8 Abs 3 S 2 KStG betrifft gesellschaftsrechtlich veranlasste Vergütung...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.5.4 Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen

Hat der darlehensgebende Gesellschafter mit der Gesellschaft vereinbart, das Darlehen solle "wie Eigenkapital" behandelt werden und halten sich die Beteiligten in der Insolvenz der Gesellschaft an diese Abrede, führt der endgültige Ausfall des Darlehensrückforderungsanspruchs zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, auch wenn der Gesellschafter mit nicht mehr al...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.2 Beteiligungshöhe (Zeile 265)

In der Zeile 265 ist die Höhe der erworbenen gesellschaftsrechtlichen Beteiligung anzugeben (entweder mit Zähler und Nenner oder in Prozent). Denn die Aufteilung des Grundbesitzwerts richtet sich hinsichtlich des Gesamthandseigentums nach der Höhe der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.2 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 24)

In Zeile 2 ist anzugeben, um welche Art von Gemeinschaft oder Gesellschaft es sich handelt. In den Zeilen 3 bis 5 ist der Ort der Verwaltung der Gemeinschaft oder Gesellschaft einzutragen. Das Verwaltungsfinanzamt sowie die Steuernummer/Aktenzeichen/Wirtschafts-Identifikationsnummer der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft sind in Zeile 6 aufzuführen. In den Zeilen 7 bis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.1 Verwendungszweck entscheidet über die Zuordnung

Ob ein Darlehen zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört, bestimmt sich danach, für welche Zwecke es verwendet wird. Das einem Betriebsinhaber von einem Angehörigen gewährte Darlehen, das zwar zivilrechtlich, aber unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, ist nicht dem Betriebsvermögen, sondern dem Privatvermögen des Betriebsinhabers ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.3 Umfang des Erwerbs (Zeilen 5 bis 6)

In der Zeile 5 ist die Höhe der Beteiligung des bisherigen Betriebsinhabers anzugeben (entweder mit Zähler und Nenner oder in Prozent). Sollte es sich um ein Einzelunternehmen handelt, dann ist die Eintragung "100 %" vorzunehmen. Von den Angaben in Zeile 5 ausgehend ist in der Zeile 6 der Umfang des Erwerbs von der Zeile 5 (Erwerber) einzutragen. Die Eintragung "100 %" ist auch...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.3 Angaben zum Wirtschaftsteil (Zeilen 266 bis 274)

Der Wert des Wirtschaftsteils ist stets nach den bei der Ermittlung des Mindestwerts zugrunde gelegten Verhältnissen aufzuteilen In der Zeile 267 ist der Grund und Boden der Gesellschaft (Gesamthandeigentum) einzutragen. In der Zeile 268 ist der Grund und Boden des Gesellschafters (Alleineigentum) einzutragen. In der Zeile 269 ist der Grund und Boden der übrigen Gesellschafter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.5.3 Verzicht des Gesellschafters auf Darlehensforderung

Verzichtet der Gesellschafter auf die Rückführung des Darlehens, um z. B. die Insolvenz der GmbH zu vermeiden, ist das schenkungssteuerrechtlich ohne Belang. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und ver...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8 Verschonungsmaßnahmen

Es gelten folgende Regelungen: Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und selbstbewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG.[1] Begünstigungsfähig ist nur der Wirtschafts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.3 Abgrenzungen

Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ist abzugrenzen: vom Betriebsvermögen (s. auch R B 158.2 ErbStR 2019 und H B 158.2 ErbStH 2019). Dabei ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen vom Betriebsvermögen vorrangig nach den Anweisungen in den R 15.5 EStR abzugrenzen. vom Grundvermögen (s. auch R B 158.3 ErbStR 2019). Zu den Wirtschaftsgütern, die zwischen dem land- u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.5.1 Hinzu- und Abrechnungen (Zeilen 94 bis 109)

In der Zeile 93 ist der Zwischenwert Substanzwert zu erfassen (laut Zeile 91). In den Zeilen 95 bis 108 sind aus dem Wert des Betriebs zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses (Bilanzstichtag) der Wert zum Bewertungsstichtag abzuleiten und entsprechende Angaben zu machen. Angaben in den Zeilen 94 bis 108 sind jedoch entbehrlich, wenn der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzst...mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / 4. Die Beteiligung der Steuerberaterkammer als Aufsichtsbehörde

Bei Steuerberatern ist – ebenso wie etwa bei Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern – die Beteiligung der Aufsichtsbehörde (§§ 50 ff. GwG) vorab zu erwähnen. Es ist dies die jeweils örtlich zuständige Steuerberaterkammer (§§ 50 Nr. 7, 51 Abs. 1 GwG). Die Steuerberaterkammer trifft nach § 51 Abs. 8 GwG gegenüber ihren Mitgliedern Informationspflichten[6], bei denen die Belehr...mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / 1. Steuerberater und Geldwäsche (§ 261 StGB)

Gemäß § 261 Abs. 1 StGB [1] wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe (wegen Geldwäsche) bestraft, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt, sich oder einem Dritten verschafft oder...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 2 Wirtschaftsausschuss – Unterrichtung und Beratung

Der Wirtschaftsausschuss ist rechtzeitig und umfassend über alle Daten zu unterrichten, die für und gegen die Kurzarbeit sprechen.[1] Mit ihm ist zu beraten, ob die Einführung von Kurzarbeit zweckmäßig ist. Entscheidungsrechte stehen dem Wirtschaftsausschuss nicht zu, sodass er die von der Geschäftsleitung geplanten Maßnahmen nicht verhindern kann. Zum Zeitpunkt der Beteiligu...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 3 Betriebsrat – Unterrichtung und Mitbestimmung

Neben dem Unterrichtungsanspruch im Rahmen der Personalplanung nach § 92 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht bei der Kurzarbeit erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll und wie die geänderte Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.4 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Die Gestaltung "atypische Beteiligung" an einer ausländischen Kapitalgesellschaft wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kapitalgesellschaft), andererseits aber auch, um steuerlich den Verlustabzug nach § 2a Abs. 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: Mitunternehmerschaft). Des Weiteren kann s...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.1 Nicht besteuerte Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften (bei intransparenter Besteuerung im Ausland)

Praxis-Beispiel Veräußerung Beteiligungen an Personengesellschaft An einer Personengesellschaft sind die in Deutschland wohnhaften Gesellschafter A und B beteiligt. Die Personengesellschaft übt ihre Tätigkeit im Ausland in einer dort belegenen Betriebsstätte aus. Nach dem DBA werden die dort erzielten Einkünfte in Deutschland freigestellt. Der ausländische Staat behandelt die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.7.3 Sondervergütungen bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften

Nur wenige DBA wie z. B. Art. 7 Abs. 7 DBA Schweiz übertragen den Regelungsinhalt des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG in das DBA. In anderen Fällen droht eine doppelte Begünstigung durch Nichtbesteuerung und Abzug als Betriebsausgabe. Praxis-Beispiel Sondervergütung aus Beteiligungen an ausl. Personengesellschaften Der Steuerinländer D beteiligt sich an einer ausländischen, gewerblich ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 13.2 Wegzugsbesteuerung/Vermögenszuwachsbesteuerung

Hält der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung ins Ausland wesentliche Beteiligungen an inländischen und ab 1.1.2006 auch ausländischen Kapitalgesellschaften in seinem Privatvermögen, ordnet § 6 AStG unter bestimmten Voraussetzungen eine Besteuerung der darin enthaltenen stillen Reserven nach den Grundsätzen des § 17 EStG an (sog. Vermögenszuwachsbesteuerung). D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.1 Allgemeines

Während der Zuweisungsartikel regelt, ob und in welchem Umfang der Quellenstaat besteuern kann, legt der Methodenartikel für den Staat der Ansässigkeit des Steuerbürgers ("Wohnsitzstaat") die Methode fest, nach der dieser die Doppelbesteuerung zu vermeiden hat (Freistellung mit Progressionsvorbehalt oder Anrechnung). Die Auswirkungen der Methodenwahl können erheblich sein, w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 13 Außensteuergesetz

Betroffen sind folgende Themenbereiche in Zusammenhang mit Steuergestaltungen in Niedrigsteuerländern: Auswanderung Einbringung einer wesentlichen Beteiligung in ein ausländisches Unternehmen unangemessene Preisgestaltung zwischen verbundenen Unternehmen (Verrechnungspreisproblematik) Der Sachverhalt betrifft eine Kapitalgesellschaft in einem Niedrigsteuerland, die nicht ausschü...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1 Überblick

Die Regelung zu den Sprechstunden gewährt dem Personalrat die Befugnis zur Einrichtung solcher Sprechstunden und stellt zugleich klar, dass diese während der Arbeitszeit eingerichtet werden dürfen. Daraus folgt, dass allein der Personalrat über das "Ob" der Sprechstunde entscheidet. In Satz 2 hat der Gesetzgeber für die zeitliche und räumliche Lage das Einvernehmen mit der Le...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU...mehr