Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 15 ... / Schrifttum:

Dr. Horst Bitz
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Küspert, Anteilsveräußerungen und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2007, 746;

Lüdicke, Anteilsveräußerungen bei Immobiliengesellschaften – weitere Klärung der Besteuerung des gewerblichen Grundstückshandels, WPg 2007, 700;

Günters, GewStPfl von Gewinnen aus der Veräußerung oder Aufgabe von Mitunternehmeranteilen an Grundstücks-PersGes, FR 2008, 867.

 

Rn. 134

Stand: EL 172 – ET: 04/2024

Vom GrS BFH BStBl II 1995, 617 nicht entschieden wurde die Frage, ob die "Drei-Objekt-Grenze" mittelbar auch in Fällen anzuwenden ist, in denen nicht die grundstücksverwaltende PersGes selbst aus ihrem Gesamthandsvermögen Objekte veräußert, sondern der Gesellschafter Anteile an vermögensverwaltenden Grundstücks-Gesellschaften veräußert.

Tz 18 des Grundsatzerlasses (BMF BStBl I 2004, 434) kommt unter Berufung auf § 39 Abs 2 Nr 2 AO zu dem Ergebnis, dass schon die kurzfristige Veräußerung eines Anteils an einem Immobilienfonds, der vier Objekte besitzt, beim Gesellschafter Gewerblichkeit auslöst, da die Veräußerung des Gesellschaftsanteils einer anteiligen Grundstücksveräußerung gleichgestellt wird (so schon BFH vom 07.03.1996, BStBl II 1996, 369). Gleiches gilt, wenn vier oder mehr Anteile an isoliert vermögensverwaltenden, jedoch gewerblich geprägten (Objekt-)PersGes veräußert werden: BFH vom 29.06.2011, BFH/NV 2012, 16; BFH vom 05.06.2008, BStBl II 2010, 974; BFH vom 28.11.2002, BStBl II 2003, 250.

Anders bei unentgeltlichem Erwerb: BFH vom 15.03.2000, BFH/NV 2000, 1032).

Konsequent in sich lässt der Erlass des BMF auch hier wieder die Ausnahme zu, dass dies nur für Gesellschafter gilt, die zu mindestens 10 % an der jeweiligen Gesellschaft beteiligt sind, oder dass eine Beteiligung von weniger als 10 % einen Verkehrswert von mehr als EUR 250 000 hat (hierzu s Rn 133); BMF BStBl I 2004, 434 Tz 18. "Lieschen Müller" kann also ungestraft Anteile an beliebig vielen Immobilienfonds mit beliebig vielen Objekten in beliebiger Anzahl veräußern; mit einer mindestens 10 %igen Beteiligung an einem Immobilienfonds kann ein Gesellschafter aber zum "Großanleger" avancieren und steuerlich als gewerblicher Grundstücks-Unternehmer qualifiziert werden.

Für Grundstücksgemeinschaften (Bruchteilsgemeinschaften) gelten die Ausführungen entsprechend (BMF aaO Tz 18).

Der BMF BStBl I 2004, 434 führt folgende Bsp an:

  • Die zeitlich zusammenhängende Veräußerung von drei Beteiligungen an Immobilienfonds, zu deren Gesellschaftsvermögen jeweils ein Grundstück gehört, führt nicht zur Gewerblichkeit.
  • Die zeitnahe Veräußerung von zwei Beteiligungen an Immobilienfonds, zu deren Vermögen jeweils zwei Grundstücke gehören, führt zur Gewerblichkeit.

Die Gesamtschau von Gesellschaft und Gesellschafter gilt auch bei gewerblichen Grundstücks-PersGes, obwohl § 15 EStG (Einheitstheorie) eigentlich der quotalen Betrachtung nach § 39 Abs 2 Nr 2 AO vorgeht, so jedenfalls der BFH ausführlich mwN (BFH vom 05.06.2008, BFH/NV 2008, 1751). Die für die gewerbliche PersGes geltende Einheitstheorie, die an die Stelle der aufgegebenen Bilanzbündeltheorie getreten ist (s Rn 12c), ist also zugunsten einer wertenden Gesamtschau durchlässig geworden, allerdings mit der Einschränkung, dass es sich um eine 100 %ige Beteiligung handelt (BFH vom 05.07.2005, BStBl II 2006, 160) oder Anteile an mehr als drei gewerblichen oder gewerblich geprägten PersGes veräußert worden sein müssen: BFH vom 05.06.2008, aaO zu 1.a.dd. der Begründung. Bei nur einem Anteil s BFH vom 14.12.2006, BFH/NV 2007, 692 unter II.3. der Begründung. Obwohl auf der Ebene der gewerblichen PersGes nach § 180 Abs 1 Nr 2 EStG ein nach den §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigter Gewinn festgestellt wird, ist er auf ESt-Veranlagungsebene beim Gesellschafter nicht tarifbegünstigt und gewstpfl: auch s Rn 131c.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    84
  • Transaktionsbezogene Netto-Margen-Methode (TNMM) – ABC IntStR
    80
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.3 Teilentgeltliche Praxisveräußerung
    60
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    57
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    53
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    53
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    49
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    45
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 15 Aufspaltung, Abspaltung und ... / 4.3.3.1 Begriff des Teilbetriebs
    45
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 4.4.3 Diskontbeträge (§ 8 Nr. 1 Buchst. a S. 2 Hs. 2 GewStG)
    44
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    44
  • Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen
    43
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    42
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 10a Gewerbeverlust / 2.3 Kürzung im Abzugsjahr
    41
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    39
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 238 Höhe und Berechnung der Zinsen
    38
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs / 9.2.5 Angemessene Entscheidungsfrist der Finanzbehörde
    38
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 355 Einspruchsfrist / 3.1 Bekanntgabe des Verwaltungsakts
    38
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 15 Aufspaltung, Abspaltung und ... / 4.3.3.4 Teilbetriebe bei übertragendem und übernehmendem Rechtsträger
    37
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 180 Gesonderte Feststellung von ... / 3.1.4.4 Steuerermäßigungen
    37
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Grunderwerbsteuer bei Share Deals
Grunderwerbsteuer bei Share Deals und Umstrukturierungen
Bild: Haufe Shop

Der Praxisleitfaden behandelt grunderwerbsteuerrechtliche Probleme sowohl beim klassischen Share-Deal (Anteilsverkauf) als auch bei einer Umwandlung oder Unternehmensumstrukturierung. Der systematische Aufbau des Buchs, viele Fallbeispiele und Grafiken ermöglichen eine schnelle Einarbeitung in die komplexen Regelungen. So vermeiden Sie im Tagesgeschäft grunderwerbsteuerliche Nachteile und erkennen vorhandene Gestaltungsspielräume!


Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren