Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Gefahrguttransport auf der ... / 1.1 Beteiligte am Gefahrguttransport

Um Verantwortung und Pflichten im Rahmen eines Gefahrguttransports wahrnehmen zu können, muss die Art der Beteiligung von Unternehmen an einem Gefahrguttransport bekannt sein (vgl. Gefahrguttransport). Wichtige Beteiligte sind z. B. Beförderer, Absender, Verpacker, Empfänger, Verlader oder Befüller. Die Pflichten der Beteiligten sind v. a. in §§ 17–34 GGVSEB beschrieben. Mit...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.2.2 Zweigliedrige Personengesellschaft: Gesellschaft erlischt – Gesamtrechtsnachfolge des überlebenden Gesellschafters

Wird bei einer zweigliedrigen Gesellschaft das Unternehmen vom überlebenden Gesellschafter allein fortgeführt, verbleibt also nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Es kommt zur Auflösung der Gesellschaft. Für die zweigliedrige GbR stellt § 712a BGB n. F. – für die Personenhandelsgesellschaften i. V. m. § 105 Abs. 3 HGB, § 161 Abs. 2 HGB ...mehr

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Beschäftigung leistungsgewa... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Folgen von Krankheit oder Unfall kann es passieren, dass Beschäftigte nicht mehr die Anforderungen ihres angestammten Arbeitsplatzes erfüllen können. Ziel einer verantwortungsvollen Personalentwicklung sollte es sein, ihnen auch dann so weit wie möglich eine leistungs- und persönlichkeitsgerechte sowie wertschöpfende Tätigkeit zu ermöglichen. Durch den B...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.2 Verbleibende Gesellschafter haben Anschaffungskosten

Stirbt ein Gesellschafter und greift eine Fortsetzungsklausel, dann wächst der Anteil des Verstorbenen den verbleibenden Gesellschaftern an. Die verbleibenden Gesellschafter haben in Höhe der Abfindungsverbindlichkeit Anschaffungskosten für den anteiligen Erwerb der angewachsenen Beteiligung des Erblassers, d. h. sie erwerben entgeltlich die Anteile des verstorbenen Gesellsc...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben (z. B. nur einzelne Abkömmlinge, nur Angehörige eines Stamm...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu § 7 AStG

Rz. 41 Durch die Streichung der Vorschrift für nachgeschaltete Zwischengesellschaften gem. § 14 AStG a. F. und der Erfassung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt nunmehr eine unmittelbare Zurechnung des Hinzurechnungsbetrags zum Stpfl. Die Hinzurechnungsbesteuerung ist folglich für jede (nachgeschaltete) Zwischengesellschaft vorzune...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.2 Gewinnausschüttungen

Ordentliche Gewinnausschüttungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen führen stets zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sofern die GmbH-Anteile zum Privatvermögen rechnen. Sie sind grundsätzlich in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich zufließen, d. h. auf dem Bankkonto oder dem Verrechnungskonto bei der GmbH gutgeschrieben werden. Dem Alleingesellschaft...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.5.2 Erfassung von Sonderbetriebsausgaben

Die gewerblichen Einkünfte des Gesellschafters einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG beschränken sich nicht auf den Gewinnanteil und die Sondervergütungen. Dies hat der BFH[1] ausdrücklich hervorgehoben. Wird der Gesellschaft vom Gesellschafter etwa ein Gebäude zur betrieblichen Nutzung überlassen, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.2 Besteuerung der Gesellschafter der optierenden Gesellschaft

Mit der Option entfällt die Mitunternehmerbesteuerung. Der Gewinn wird auf Ebene der optierenden Gesellschaft nach Körperschaftsteuerrecht besteuert (Trennungsprinzip). Die Gesellschafter einer optierenden Gesellschaft werden so besteuert, als wären sie an einer GmbH oder AG beteiligt (§ 1a Abs. 3 Satz 1 KStG). Sie erzielen aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie den Leistungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Klagebefugnis der ertragsberechtigten Körperschaften nur bei Interessenkollision

Rz. 112 § 40 Abs. 3 FGO regelt den besonderen Ausnahmefall, in dem eine Körperschaft in ihrer Eigenschaft als Steuerberechtigte ausnahmsweise befugt ist, wegen der Steuerfestsetzung Klage zu erheben. Nach dieser Vorschrift sind Abgabenberechtigte wegen der von den Finanzbehörden des Bundes oder eines Landes festgesetzten oder festzusetzenden Steuern (oder Steuermessbeträgen)...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 1.2 Bundesrecht

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.3 Gehälter und Pensionsbezüge

Aus dem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer resultierende Vergütungen, gleich ob es sich um das laufende Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder eine Tantieme handelt, gehören nach § 19 EStG zu den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Insoweit gelten zunächst alle Regelungen, die auf Arbeitnehmer anzuwenden sind. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten...mehr

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Betriebseröffnung / 3.3 Anmeldung beim Finanzamt

Wer einen gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb eröffnet, muss dies nach § 138 Abs. 1 AO der Gemeinde mitteilen. Diese informiert dann das Finanzamt. Wird eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, muss das Wohnsitzfinanzamt unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt werden. Als Folge der Anmeldung des Betriebs muss der Gründer einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfass...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Träger der Jugendhilfe / 2 Zusammenarbeit der Träger

Für die Zusammenarbeit der Träger gelten die Grundsätze des § 4 SGB VIII: Die öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen dabei die Selbstständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ih...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.6 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Handelsrechtlich werden alle Erträge der GmbH ohne Rücksicht darauf erfasst, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Deshalb müssen Geschäftsführer Erträge, die steuerfrei bleiben bzw. nicht zu den Einkünften rechnen, bei der steuerlichen Gewinnermittlung wieder neutralisieren. Das gilt vor allem für der GmbH gewährte Investitionszulagen; Ausschüttungen anderer Kapitalgesellsc...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.6.3 Fehlende Fremdüblichkeit grundsätzlich für die steuerliche Anerkennung unschädlich

Darlehen zwischen Schwesterpersonengesellschaften sind grundsätzlich wie Darlehen zwischen Fremden zu behandeln; fehlende Fremdüblichkeit einzelner Konditionen führt nicht automatisch zur Nichtanerkennung. Allein an der fehlenden Fremdüblichkeit der Konditionen scheitert die steuerliche Anerkennung eines Darlehens zwischen Schwesterpersonengesellschaften grundsätzlich nicht....mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.6.1 Nichtanwendbarkeit der Sondervergütungsregelung

Schwesterpersonengesellschaften sind Gesellschaften, z. B. in Form OHG, KG oder GbR, an denen ganz oder teilweise dieselben Gesellschafter beteiligt sind (= "Doppelgesellschafter"). § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ist nicht anwendbar auf den Leistungsaustausch zwischen zwei gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften, an denen dieselbe...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.3.2 Korrespondierende Bilanzierung von Pensionszusagen

Auch Pensionszusagen an Mitunternehmer gehören zu den "Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezieht". Sie dürfen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG den Gewinn der Mitunternehmerschaft nicht mindern.[1] Pensionsrückstellungen sind in der Steuerbilanz der Personengesellschaft in Höhe des Teilwerts nach § 6a Abs. 3 ...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 4.4.2 Umsatzabhängige Tantiemen

Wenn eine Umsatztantieme gewählt wird, empfiehlt es sich ebenfalls, die Bemessungsgrundlage eindeutig zu definieren. Dabei kann von der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung ausgegangen werden. Ausgangspunkt sind dann die Umsatzerlöse nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren, wobei klargestellt werden muss, ob gegebenenfalls auch sonstige betriebliche Erträge und...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 7 Beteiligung des Betriebsrats

In kollektivarbeitsrechtlicher Sicht kommen mit Blick auf das HinSchG verschiedene (erzwingbare) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Betracht. Vor Einrichtung eines Hinweisgebersystems besteht grundsätzlich zunächst ein Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats. Die Frage, inwieweit darüber hinaus ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung des Hinweisgebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.7 Nießbrauch an Beteiligungen an Personengesellschaften als Sonderform

Rz. 21 Allgemein anerkannt ist, dass § 711a BGB und die darin enthaltene eingeschränkte Übertragung von Gesellschaftsrechten keine zwingende Vorschrift ist und von den Gesellschaftern abbedungen werden kann. Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag also vorsehen, dass an einem oder allen Gesellschaftsanteilen ein Nießbrauch bestellt werden kann. U.E. ist es für ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.3 Verzicht auf den Nießbrauch bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 182 Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs Auch bei der Ablösung eines Nießbrauchs bei den Einkünften aus Kapitalvermögen besteht regelmäßig kein erkennbarer sachlicher Zusammenhang zwischen der Übertragung von Anteilen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und der von diesen für die Ablösung des Nießbrauchsrechts geleisteten Zahlungen. Ein solcher Zusammenhang liegt b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.1 Grundlagen

Rz. 107 In der Besteuerungspraxis hat der unentgeltlich bestellte Nießbrauch an Kapitalvermögen, ausgelöst durch den Gedanken einer möglichen Übertragung der Einkunftsquelle auf niedrig besteuerte Familienangehörige eine deutlich höher einzuschätzende Relevanz gegenüber dem entgeltlich bestellten Nießbrauch. Rz. 107a Rechtshistorisch wurde der Wertpapier-Nießbrauch[1] nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.3.3 Nießbrauch an einzelnen der Gesellschaft überlassenen Wirtschaftsgütern

Rz. 169 Wie bereits erwähnt, erstreckt sich der Nießbrauch an einer Beteiligung grundsätzlich nicht auf Gegenstände, die der Gesellschafter seiner Gesellschaft überlassen hat. Daher muss an diesen Gegenständen ein besonderes Nießbrauchsrecht bestellt werden. Eine solche Bestellung bietet sich als Ersatzlösung an, wenn die Bestellung an einem Gesellschaftsanteil nicht zuläss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.5 Nießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 30 Die Eigentumsverhältnisse an Wirtschaftsgütern bestimmen sich im Steuerrecht nach § 39 AO. Zwar ist die Eigentumsstellung nicht gleichzusetzen mit dem Tatbestand der Einkünfteerzielung im EStG. Dennoch hat der Tatbestand der Vermögenszurechnung insoweit Relevanz als damit über das Wirtschaftsgut verfügt wird und infolgedessen eine Leistungsbeziehung bzw. -erbringung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.2.2 Ertragsnießbrauch am Unternehmen

Rz. 153 Vom sog. echten Unternehmensnießbrauch gilt es, den Ertragsnießbrauch zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Nießbrauchers gegen den Unternehmer auf Auszahlung eines (Teil-)Gewinns. Hierbei wird dem Berechtigten häufig zur Sicherung seines Anspruchs Teile des Betriebsvermögens sicherungsübereignet. Da dem Nießbraucher ledigl...mehr

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Steuerverwaltung veröffentl... / a) Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG

Die neuen gleich lautenden Erlasse zur "Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG " (oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 20.2.2026 – S 4501, BStBl. I 2026, 298) ersetzen eine Version, die erst 2022 veröffentlicht worden war. Neben einer rein redaktionellen Anpassung befinden sich durchaus gravierende Änderungen bzw. Ergänzungen. Der Frage, welche Grundstücke konkret vom Tatb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.3.1 Nießbraucher wird Mitunternehmer (Unternehmensnießbrauch)

Rz. 161a Nur als Mitunternehmer wird der Nießbraucher Inhaber der Einkunftsquelle. Das bedeutet, dass dem Nießbraucher die Herrschaftsrechte und die vermögensrechtliche Nutzung zusteht, während der Anteilsinhaber die Vermögenssubstanz behält. Mitunternehmer ist nach ständiger Rechtsprechung, wer wenigstens im gewissen Umfang Unternehmerinitiative entfalten kann und das mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.2 Vorbehalts- und Vermächtnisnießbrauch

Rz. 113 Behält sich jemand anlässlich der schenkweisen Übertragung von Kapitalvermögen an den übertragenen Wirtschaftsgütern den Nießbrauch vor oder ist der Nießbraucher an Kapitalvermögen durch einen Erben als neuem zur Verfügung über das Kapitalvermögen Berechtigten aufgrund einer letztwilligen Verfügung bestellt worden, sind die Einnahmen nach Auffassung der Finanzverwal...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung der Abgeltungsteuer anspruchsvoll. Die Regelungen zu den Kapitaleinkünften sind im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG, geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklär...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2.2 Nießbrauch an Rechten

Rz. 3 Nach § 1068 BGB kann Gegenstand des Nießbrauchs auch ein Recht sein. Die Norm selbst definiert jedoch nicht, an welchen Rechten dies der Fall sein kann. Nähere Bestimmungen dazu folgen in den §§ 1068ff. BGB. Voraussetzung ist nach § 1069 BGB stets, dass das Recht, an dem der Nießbrauch bestellt werden soll, übertragbar ist. An einem Recht, das nicht übertragbar ist, ka...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.5 Übergangs- und Entkonsolidierung

Rz. 77 Durch Veränderung des Kapitalanteils können sich unterschiedliche Konsequenzen für die Konsolidierung ergeben, die jedoch im HGB bislang noch höchst umstritten sind, während diese nach den IFRS weitgehend geklärt sind. Denkbar sind folgende Fälle: Abb. 5: Grundsätzliches Vorgehen bei Änderung des Kapitalanteils an einem Tochterunternehmen Kapitalerhöhungen beim Tochteru...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.6 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer 100 %igen Tochter

Rz. 28 Mit den Beispielfirmen "M-GmbH" und "T-GmbH" soll die Vorgehensweise der Neubewertungsmethode bei der erstmaligen Konsolidierung von 100 %igen Tochterunternehmen dargestellt werden. Die Muttergesellschaft M-GmbH erwirbt Ende 00 100 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von 6,0 Mio. EUR. Die komprimierten Jahresbilanzen der beiden Unternehmen zum 31.12.00 haben fo...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.3.2 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (GoF)

Rz. 52 Erst mithilfe der Folgekonsolidierungen wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der Beispielfirmen M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen und die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem Tochterunternehmen zu 25 % beteiligt sind. Fol...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.4 Kapitalkonsolidierung bei mehrstufigen Konzernen

Rz. 72 Der Gesetzgeber hat im HGB ebenso wie das IASB im IFRS 3 hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., eine Tochtergesellschaft ist gleichzeitig selbst Mutterunternehmen eines anderen Tochterunternehmens. In diesen Fällen wird aus Sicht des o...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB, sowie der Regeln nach IFRS liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führ...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.9 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer nicht 100 %igen Tochter (Passivischer Unterschiedsbetrag)

Rz. 42 In einer zweiten Abwandlung des Ausgangsbeispiels soll die Entstehung eines passivischen Unterschiedsbetrags verdeutlicht werden. Dazu werden die Bilanzen wie folgt verändert: Die Muttergesellschaft M-GmbH erwirbt Ende des Jahres 00 75 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von lediglich 2,5 Mio. EUR, da bei diesem Szenario schlechte Zukunftsaussichten bei der Toch...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.2 Neubewertung der Bilanz des Tochterunternehmens

Rz. 11 Im nächsten Schritt werden nach § 301 Abs. 1 HGB analog zu IFRS 3.33 die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in der Bilanz des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs erfolgsneutral, d. h. mit direkter Verrechnung der Beträge im Eigenkapital und nach § 306 HGB/IAS 12 auch unter Berücksichtigung der daraus resultierenden pa...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.8 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer nicht 100 %igen Tochter (GoF)

Rz. 38 Die erstmalige Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern soll auf Basis der Daten des Ausgangsbeispiels erfolgen, wobei eine Modifizierung in der Weise erfolgt, dass unterstellt wird, es wären von dem Mutterunternehmen für die 6,0 Mio. EUR lediglich 75 % der Kapitalanteile der T-GmbH erworben worden. Rz. 39 Die...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode

Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ist gem. § 301 HGB/IFRS 3 [2] die Erwerbsme...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.10 Sonderfall: Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Rz. 48a Ende 2020 hat der IASB das Diskussionspapier DP/2020/2 "Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle" veröffentlicht.[1] Bisher sind Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle von der Anwendung der derzeit geltenden Regelungen für Unternehmenszusammenschlüsse nach den IFRS (ebenso wie nach dem HGB) ausgenommen. Nach den IFRS gibt es Regelung...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 3.2.2 Folgekonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 123 Für die Folgekonsolidierung wird auf die in Rz. 49 ff. getroffenen Prämissen zurückgegriffen. Zunächst sind die Buchungssätze der Erstkonsolidierung mit den damaligen Wertansätzen zu wiederholen, wobei das einbehaltene Jahresergebnis nun aber in den Rücklagen enthalten ist. Im nächsten Schritt sind einerseits die in der Folgeperiode entstandenen neuen Werte in Form v...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.5 Ermittlung und Behandlung eines passivischen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung

Rz. 24 Ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung stellt, nachdem technische Aspekte ausgeklammert wurden, dem Charakter nach eine Rückstellung für drohende Verluste (badwill) oder einen "Gewinn" aus Beteiligungserwerb (lucky buy) dar. Im ersten Fall darf er gem. § 309 Abs. 2 Nr. 1 HGB erst dann ergebniswirksam aufgelöst werden, wenn die zum Zeitpunkt des ...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.7 Vollkonsolidierung bei Minderheitsanteilen

Rz. 35 Da es sich bei der Neubewertungsmethode um eine Vollkonsolidierung unter Erwerbsfiktion handelt, setzt ihre Anwendung die Konsolidierung eines Tochterunternehmens voraus. Zu beachten ist jedoch, dass die in § 290 Abs. 1 oder 2 HGB genannten Kriterien für das Bestehen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nicht nur bei einer Beteiligung von 100 % gelten. Bei einer Beteil...mehr

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+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.3.3 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (Pass. Unterschiedsbetrag)

Rz. 63 Die Folgekonsolidierung im Jahr 01 soll auch am Beispiel der Abwandlung 2 für den HGB-Fall verdeutlicht werden, bei der die Muttergesellschaft, bedingt durch schlechte Zukunftsaussichten bei der Tochter lediglich 2,5 Mio. EUR für den Kapitalanteil von 75 % gezahlt hat (nach IFRS wäre der passive Ausgleichsposten bereits im Rahmen der Erstkonsolidierung erfolgswirksam ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
+Konsolidierung von Kapital... / 3.2.1 Erstkonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 119 Im Zusammenhang mit der Kapitalkonsolidierung werden die Aktiva und Passiva des durch die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung modifizierten Einzelabschlusses des Gemeinschaftsunternehmens entsprechend dem Kapitalanteil des Mutterunternehmens quotal in den Konzernabschluss übernommen. Es handelt sich daher um eine Vollkonsolidierung mit der eigenen Beteilig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
+Konsolidierung von Kapital... / 2.1.2.4 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwertes

Rz. 17 Neben den aus den Einzelabschlüssen übernommenen, aus asset deals stammenden Geschäfts- oder Firmenwerten (GoF) resultiert der GoF in Konzernabschlüssen aus der Kapitalkonsolidierung. Hierbei handelt es sich letztlich um die im Rahmen von share deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen Eigenkapitals nach Bewertung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 3 Anspruch und Ermessensentscheidung, § 22 Abs. 2 GrEStG

Rz. 5 Ist die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet oder der Erwerb steuerfrei, besteht ein gebundener Anspruch auf Erteilung der UB nach § 22 Abs. 2 GrEStG, die nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden darf.[1] Die Steuer ist entrichtet, wenn sie nach § 47 AO erloschen ist, also durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder Verjährung. Sichergestellt i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 17 Jahreszahlungen und Gratifikationen

Macht eine tarifliche Regelung den Anspruch auf eine Jahreszahlung [1] davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis an einem Stichtag "ungekündigt" ist, dann steht ein vor dem Stichtag abgeschlossener Aufhebungsvertrag einer Kündigung nicht gleich. Dies gilt schon deshalb, weil die Interessenlage der Parteien eine andere ist. Besteht gegenseitiges Einvernehmen über die Beendigu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Stille Beteiligung von Familienangehörigen

a) Zivilrechtliche Voraussetzungen Rn. 493 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grds sind die bürgerlich-rechtlichen Gestaltungen einer stillen Beteiligung auch der Besteuerung zugrunde zu legen, da der Interessengegensatz der Vertragsparteien idR eine Ausgewogenheit von Beiträgen und Rechten gewährleistet. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen kann jedoch aufgrund einer Interessengleich...mehr