Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Übernahme eines positiven K... / 5. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte im Blick haben!

Fünftens ist die erbschaft- und schenkungsteuerliche Betrachtung nicht aus dem Blick zu verlieren – und dabei gewinnt die interdisziplinäre Perspektive des Steuerberaters besonderes Gewicht. Der schenkweise übertragene Mitunternehmeranteil unterliegt grundsätzlich der Schenkungsteuer nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG . §§ 13a, 13b ErbStG: Bei Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 13... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / 3. Vermeidung steuerlicher Probleme

Eine Gesellschaftsform mit Vermögensbindung würde im Vergleich zu Gesellschaftsformen ohne Vermögensbindung immer dann Probleme lösen, wenn steuerliche Probleme an den Übergang von Vermögen anknüpfen. Der Übergang des Vermögens der Gesellschaft auf den Erwerber wäre bei der GmgV stets ausgeschlossen. Disquotale Einlagen: Regelmäßig kommt es zu der Situation, dass in das Vermög... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.7 Zusammenfassendes Beispiel für eine Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren

Rz. 377 V betreibt ein Speditionsunternehmen, für das er den Gewinn nach § 5 EStG ermittelt. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Ehefrau des V arbeitet durchschnittlich 10 Stunden pro Woche unentgeltlich als Bürokraft in dem Betrieb mit. Eine familienfremde Halbtagskraft erhält für vergleichbare Tätigkeiten ein Jahresgehalt von 15.000 EUR, das sich um Lohnne... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Verkäufe

Rz. 272 § 11 Abs. 2 BewG spricht von "Verkäufen", also einer Mehrzahl von Veräußerungsvorgängen. Daraus hatte der BFH zunächst den Schluss gezogen, dass die Ableitung des gemeinen Werts aus einem einzigen Verkauf nicht möglich sei.[1] In seinem Urteil vom 5.3.1986 hat er diese Auffassung jedoch aufgegeben.[2] Hiernach kann auch ein einziger Verkauf die Grundlage für die Ermi... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / c) Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Bei einer GmbH löst eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) in der Regel einen zivilrechtlichen Rückzahlungsanspruch der Gesellschaft aus. Die Rückzahlung einer vGA beseitigt die einmal eingetretenen steuerlichen Folgen jedoch nicht; die vGA bleibt sowohl auf Ebene der GmbH als auch des Gesellschafters steuerlich bestehen.[24] Die Rückzahlung ist als Einlage in die GmbH zu qu... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten. Ein anderer Betrag steht fest, wenn dem Berechtigten die Nutzungen ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Damit untersagt die Vorschrift den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind.[1] Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B.... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / a) Besteuerung nur auf Ebene der GmgV

Dementsprechend würde ausschließlich eine Besteuerung auf Ebene der GmgV erfolgen. Diese Besteuerung würde nach den bestehenden Vorschriften zur Körperschaft- und Gewerbesteuer erfolgen. Die Vorschriften zur Ermittlung des Einkommens einer GmbH auf Grundlage des handelsrechtlichen Jahresergebnisses nach Korrektur über die Steuerbilanz und außerbilanziellen Korrekturen nach §... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.2 Vom Anteil am Nennkapital abweichende Ermittlung

Rz. 405 Nach dem durch das Steueränderungsgesetz 2015[1] an § 97 Abs. 1b BewG angefügten Satz 4 sind bei der Wertermittlung des Anteils abweichend von Satz 1 Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf den Wert des Anteils auswirken. Diese – auf Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 anwendbare[2] – Regelung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die ausschließliche Maßgebl... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / I. Gesetzgebungsprozess

Seit circa 20 Jahren wird die Debatte zum treuhänderischen Unternehmertum geführt. Drei Entwürfe aus dem Schrifttum: In der Literatur wurden drei Entwürfe vorgelegt: der erste Entwurf stammt von Sanders/Dauner-Lieb/Kempny/Möslein/Veil, Entwurf eines Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Verantwortungseigentum vom 12.6.2020; nach Kritik im Schrifttum wurde vo... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.1 Grundsatz: Kapitalisierung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags

Rz. 328 Nach § 200 Abs. 1 BewG ergibt sich der Ertragswert – vorbehaltlich der Abs. 2–4 – durch Multiplikation des zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrags mit dem in § 203 BewG definierten Kapitalisierungsfaktor. Der Unternehmenswert wird damit im Wege der "ewigen" Verrentung des nachhaltig erzielbaren Ertragswerts ermittelt. Das Prinzip der unendlichen Unternehmenspe... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.2 Keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse

Rz. 323 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nur zulässig, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Aus welchen Erkenntnisquellen sich der Schluss auf die Unrichtigkeit des Ergebnisses ergeben kann, lässt das Gesetz ebenso offen wie die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine sich bei deren Ausschöp... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.5 Besonderheiten bei stiller Einlage

Rz. 110 Auch die Einlage eines stillen Gesellschafters ist eine Kapitalforderung, die grundsätzlich mit dem Nennwert anzusetzen ist.[1] Der Ansatz eines vom Nennwert abweichenden Werts setzt auch bei ihr voraus, dass die Kündbarkeit für längere Zeit ausgeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gesellschaftsverhältnis im Besteuerungszeitpunkt noch mehr als 5 Jahre währen w... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.9 Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen (§ 12 Abs. 4 BewG)

Rz. 118 Zuwendungsgegenstand der Erbschaft- und Schenkungsteuer können auch Ansprüche aus einer Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherung sein.[1] Insbesondere das – mit Zustimmung des Versicherers erfolgende – unentgeltliche Einrücken in die Rechtsstellung des bisherigen Versicherungsnehmers kann den Steuertatbestand verwirklichen.[2] In diesem Fall entsteht die Steuer – an... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.2 Ansatz des Liquidationswerts bei Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb innerhalb von 15 Jahren (§ 162 Abs. 3 BewG)

Rz. 461 § 162 Abs. 3 BewG regelt den Fall, dass der Betrieb oder ein Anteil i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert wird. Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung nicht gleich, sondern fällt unter § 162 Abs. 4 BewG. Der Nachbewertungsvorbehalt des § 162 Abs. 3 BewG bezieht sich auf die wirtschaftl... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgemein... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten (§ 3 BewG)

Rz. 18 Der Wert eines Wirtschaftsguts, das mehreren Personen zusteht, ist im Ganzen zu ermitteln[1] und sodann nach dem Verhältnis ihrer Anteile auf die einzelnen Beteiligten zu verteilen, soweit nicht die Gemeinschaft nach dem maßgeblichen Steuergesetz selbstständig steuerpflichtig ist.[2] Die Regelung gilt nicht nur für die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die je für sich ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 620 Gem. § 12 Abs. 7 ErbStG werden ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögen nach § 31 BewG bewertet. Die Vorschrift stimmt wörtlich mit § 12 Abs. 6 ErbStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung überein. Allerdings hat sich die sachliche Bedeutung der Vorschrift insofern verändert, als der Bewertungsgrundsatz des gemeinen Werts, der sich aus der W... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.3 Ausgangswert bei Personengesellschaften

Rz. 345 Im Hinblick auf Personengesellschaften bestimmt § 202 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. BewG, dass bei einem Anteil am Betriebsvermögen Ergebnisse aus den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen unberücksichtigt bleiben. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG dem jeweiligen Gesellschaft... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5 "Ableitung" aus stichtagsnahen Verkäufen

Rz. 282 Aus dem Wort "ableiten" ergibt sich, dass der sich aus den Verkäufen ergebende gemeine Wert nicht mit dem oder den tatsächlich vereinbarten Preis(en) übereinstimmen muss. Dies versteht sich von selbst, wenn in dem maßgebenden Zeitraum mehrere Verkäufe stattgefunden haben und dabei unterschiedliche Preise vereinbart wurden. In diesem Fall dürfte dem stichtagsnächsten V... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.3 Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 427 § 158 Abs. 4 BewG grenzt den Umfang der wirtschaftlichen Einheit zum Betriebsvermögen und zum sonstigen Vermögen hin ab. Die Abgrenzung ist im Hinblick auf das anzuwendende Bewertungsverfahren und unter Berücksichtigung der traditionellen Verkehrsanschauung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen geboten. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehö... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / a) Erfolgsabhängige Vergütungen

Im Kontext der neuen Gesellschaftsform wären erfolgsbezogene Komponenten unzulässig. Die Geschäftsleitung dürfte keine erfolgsabhängigen Bonusleistungen oder Vergütungsmodelle erhalten. Auch bei der Finanzierung sind insoweit Grenzen gesetzt. Derzeit ist vorgesehen, dass Mitglieder keine Finanzierungsverträge mit der Gesellschaft mit erfolgsbezogenen Komponenten abschließen d... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG)

Rz. 13 Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Daraus folgt zum einen, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist[1], zum anderen, dass ihr Wert im Ganzen festzustellen ist.[2] Eine wirtschaftliche Einheit kann entweder aus einem einzelnen Wirtschaftsgut bestehen, das im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder aus der Verbindung mehrere... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.2 Stichtag

Rz. 301a Bei der Ermittlung des Substanzwerts ist das Vermögen der Kapitalgesellschaft bzw. das Betriebsvermögen zum Bewertungsstichtag[1] zugrunde zu legen.[2] Für den Fall, dass die Steuer zu einem Zeitpunkt entsteht, der nicht mit dem Abschlussstichtag der Gesellschaft bzw. des Betriebs übereinstimmt, und die Gesellschaft bzw. der Betrieb keinen Zwischenabschluss erstellt... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.8 Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens auf ausländische Kapitalgesellschaften und auf ausländisches Betriebsvermögen

Rz. 378 Nach Auffassung der FinVerw ist das vereinfachte Ertragswertverfahren grundsätzlich auch auf die Bewertung ausländischer Kapitalgesellschaften und ausländischen Betriebsvermögens anwendbar.[1] Soweit es sich um Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften handelt, folgt diese Auffassung unmittelbar aus dem Gesetz. Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften sind... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.2 Einzelbewertung betriebsneutraler Wirtschaftsgüter

Rz. 329 § 200 Abs. 2 BewG durchbricht das Prinzip der Gesamtbewertung des Unternehmens für nicht betriebsnotwendiges bzw. neutrales Vermögen. Können Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden aus dem Unternehmen herausgelöst werden, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen, werden diese Wirtschaftsgüter als nicht b... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5 Ermittlung des Unternehmenswerts unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten Methode (§ 11 Abs. 2 S. 2, 2. Fall BewG)

Rz. 286 Lässt sich der gemeine Wert nicht aus stichtagsnahen Verkäufen ableiten, so ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln; dabei ist die Methode anzuwenden, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen würde. Die §§ 19... mehr

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Geschäftsführer / 5.7 Verbilligte Übertragung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

Eine verbilligte Anteilsübertragung an eine, dem Geschäftsführer als Alleingesellschafter gehörende GmbH ist Arbeitslohn des Geschäftsführers.[1] Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch einen leitenden Arbeitnehmer des Arbeitgebers kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung v... mehr

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ISO 14001: Anforderungen de... / 3.1 Die Unterschiede zwischen ISO 14001 und EMAS

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geschäftsführer / 3 GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können in einem abhängigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH stehen. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kann ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH aufgrund deren Beteiligung am Stammkapital oder besonderer Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag und der sich daraus ergebenden Rechtsmacht ... mehr

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Geschäftsführer / 5.3 GmbH & Co. KG

Weisungsgebundene Geschäftsführer einer GmbH und Co. KG stehen grundsätzlich in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis. Sie sind jedoch nicht versicherungspflichtig, wenn sie innerhalb der GmbH einen maßgeblichen Einfluss haben (z. B. durch eine 50 %ige Beteiligung) und die GmbH ebenfalls die Geschicke der KG maßgeblich bestimmen kann. mehr

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Geschäftsführer / 5.1 Reguläre Lohnzahlung

Arbeitslohn fließt dem Arbeitnehmer zu, wenn er bar ausgezahlt oder einem Bankkonto des Empfängers gutgeschrieben wird. Ohne Zufluss kann es nicht zu einer Besteuerung von Arbeitslohn kommen. Durch die Zahlung des Arbeitslohns wird die Pflicht des Geschäftsführers zum Lohnsteuerabzug ausgelöst. Eine Ausnahme gilt bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (... mehr

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Geschäftsführer / 3.3 Übrige Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis von vornherein weder aufgrund deren Beteiligung am Stammkapital noch aufgrund besonderer Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen, stehen sie aufgrund der insoweit fehlenden Rechtsmacht und der daraus resultierenden persönlichen Abhängigkeit grundsätzlich in einem sozialve... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Rechtsprechungsübersicht TV... / Kollektivarbeitsrecht

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.15 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Elektronische Dienstleistun... / 2.3.4 Vorteile des OSS

Durch die Einführung des OSS müssen Umsatzsteuern durch einen weiten Kreis an Unternehmen nicht mehr in allen Mitgliedstaaten einzeln gemeldet und abgeführt werden. Die richtige Verteilung der Steuerabgaben erfolgt dann durch die Mitgliedstaaten selbst, ohne Beteiligung der Unternehmen. Hierdurch werden nicht nur Kommunikationswege verkürzt, sondern auch verwaltungstechnisch... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / II. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht sind Vorschriften zur Befreiung von steuerbegünstigten Erwerben vor allem in § 13 Nr. 16 und 17 ErbStG und ergänzend in § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG angesiedelt (s. dazu Erbschaftsteuerkommentare z.B. v. Oertzen/Loose/Stalleiken, ErbStG3); Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG). Dazu kommen spezielle Befreiungen in § 13 ErbStG, z.B. für den E... mehr

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Verpackungsmanagement: Grun... / 3.2 Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt seit 2019 die Inverkehrbringung und Verwertung von Verpackungen und verpflichtet Hersteller zur Registrierung sowie zur finanziellen Beteiligung an dualen Systemen, die Verkaufsverpackungen über die gelbe Tonne und andere haushaltsnahe Sammelsysteme erfassen und recyceln. Das VerpackG setzt die europäische Verpackungsrichtlini... mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.1 Der Begriff der "elektronisch erbrachten Dienstleistung"

Der Begriff der "elektronisch erbrachten Dienstleistung" im umsatzsteuerlichen Sinne ist folgendermaßen definiert: Es handelt sich um "Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstech... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen des ESRS S2 sind im Teilbereich "Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen" vier zentrale Offenlegungspflichten definiert, die auch für den Einkauf weitreichende Auswirkungen haben: ESRS S2-1: Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Dieser Teilstandard verlangt von Unternehmen eine detaillierte Darstellung ihrer Strategie... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele (ESRS Set 1)

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende drei Teilstandards, die sich auf die Festlegung, Steuerung und Überprüfung von Zielen, Indikatoren und Leistungskennzahlen im Bereich verantwortungsvoller Unternehmensführung beziehen: ESRS G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle Der Teilstandard ESRS G1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter ... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / 4. Ausblick

Die Änderungen im Neunten StBerRÄndG zum GrStG erwecken den Eindruck, als wäre die dortige Ordnung nach den Exzessen durch die Signing-Closing-Theorie wiederhergestellt. Das kann aber täuschen, da Ungemach in Form neuer drohender Änderungsprozesse anderer Art am Horizont aufziehen. Es stellt sich nämlich die Frage, ob die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG, die im Neunten StBe... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Parameter und Ziele (ESRS Set 1)

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende sechs Teilstandards: ESRS E1-4: Ziele in Bezug auf Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Der Teilstandard ESRS E1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter, überprüfbarer Zielsetzungen, die sich aus der strategischen Ausrichtung in Bezug auf den Klimawandel ergeben. Diese... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 9.2.3 Kennzahlen und Ziele

Die dritte Offenlegungssäule des simplified ESRS E1 umfasst sechs Teilstandards, die sich auf messbare Ziele, Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Kompensation, interne CO2-Bepreisung sowie finanzielle Auswirkungen klimabezogener Risiken beziehen. Gegenüber dem ESRS Set 1 wurden die Teilstandards inhaltlich gestrafft und neu nummeriert. Insbesondere E1-11 (Finanzielle A... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge... mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 5 Schwerbehinderte Menschen

Nach § 168 SGB IX bedarf die ordentliche und über § 174 Abs. 1 SGB IX auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Voraussetzungen Dem Sonderkündigungsschutz nach § 168 SGB IX oder § 174 Abs. 1 SGB IX genügt der Arbeitnehmer, dessen Schwerbehinderteneigenschaf... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8.2 Aufgabe einer Gewinnbeteiligung

Rz. 50 Als Gewinnbeteiligung kommen nur gesellschaftsrechtliche Beteiligungen in Betracht; andere am Gewinn orientierte Vergütungen gehören nicht dazu.[1] Auszuscheiden sind auch Zahlungen, die im Rahmen eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns zu erfassen sind. Der Verlust der Gewinnbeteiligung infolge des Verlusts der Beteiligung ist kein Fall des § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG... mehr