Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 126. Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858

Rn. 146 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Erst durch Einschaltung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat konnte das Gesetz unter Berücksichtigung der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen (BT-Drucks 18/7780) am 14.12.2001 vom Bundestag beschlossen werden, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 20.12.2001. Die wesentlichen Regelungen, das EStG betreffend, si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Wirksamkeit und tatsächlicher Vollzug des Gesellschaftsvertrages

Rn. 107 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ist der Gesellschaftsvertrag wirksam begründet und wird er tatsächlich vollzogen, so sind die Gründe für die Errichtung der Gesellschaft, insb ihre schenkweise Begründung, ohne Bedeutung (BFH BStBl II 1990, 10). Auch zivilrechtlich kann ein Kommanditanteil Gegenstand einer Schenkung sein: BGH vom 02.07.1990, II ZR 243/89, DB 1990, 1656; OLG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (§ 13a Abs 3 S 4–6 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 LuF haben (seit VZ 2011) gemäß § 25 Abs 4 EStG die ESt-Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das FA zu übermitteln; Entsprechendes gilt gemäß § 60 Abs 4 EStDV auch für eine EÜR. Zur Gleichbehandlung aller LuF und zur Förderung der elektronischen Kommunikation sieht § 13a Abs 3 S 4 EStG nunmehr vor, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Erbfolge in ein gewerbliches Einzelunternehmen (§ 27 HGB)

Rn. 56 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Im Falle der Erbeinsetzung liegt in vollem Umfang ein unentgeltlicher Erwerb unmittelbar vom Erblasser vor. Die Erben sind an die Buch- und Steuerwerte gemäß § 6 Abs 3 EStG gebunden. Nach § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (Gesamtrechtsna...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundformen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Maschinen- bzw Transportgemeinschaften

Rn. 157 Stand: EL 62 – ET: 06/2004 Vielfach erwerben mehrere LuF gemeinsam (im Rahmen einer GbR) Maschinen und/oder Fahrzeuge, deren Anschaffung für einen Betrieb unwirtschaftlich wäre, und erbringen damit Transport- bzw sonstige Maschinenleistungen; Mitglied einer solchen Maschinen- bzw Transportgemeinschaft kann auch ein Betrieb sein, der kraft Rechtsform nur gewerbliche Ei...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / IV. Ausnahme vom Kündigungsschutz

Rz. 74 Das absolute Kündigungsverbot greift nicht ein, wenn das Integrationsamt die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung erteilt hat. Die Zustimmung hat der Arbeitgeber gem. § 170 Abs. 1 SGB IX vor Ausspruch der Kündigung schriftlich, und zwar in doppelter Ausfertigung, bei dem für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamtes zu beantragen.[14...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Form der Mitteilung

Rz. 53 Eine bestimmte Form der Mitteilung an den Betriebsrat schreibt das Gesetz nicht vor. Die Unterrichtung hat grundsätzlich während der Arbeitszeit und in den Betriebsräumen stattzufinden. Weist allerdings der Betriebsratsvorsitzende etwa eine telefonische Mitteilung, die er zu Hause erhält, nicht zurück, wird damit die Äußerungsfrist in Lauf gesetzt.[65] Die Anhörung mu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) (Atypisches) Thesaurierungsmodell: (Drittüblicher) Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten unentgeltlich geleistete Geschäftsführung (der KG)

Rn. 48a Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der BFH v 28.05.2020, BFH/NV 2020, 1339 (abweichend von FG Münster v 23.02.2018, EFG 2018, 1094 zu I.1. der Begründung, mwN und von Wacker in Schmidt, § 15 EStG Rz 723, 39. Aufl) hat zu dem Gestaltungsmodell Stellung genommen und den gesellschaftsvertraglich vereinbarten drittüblichen Vorabgewinn durch extensive teleologische Auslegung von ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Form

Rz. 142 § 102 Abs. 3 BetrVG verweist hinsichtlich der Frist auf § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG. Nach einhelliger Auffassung gilt diese Verweisung ebenfalls für das Erfordernis der Schriftform, denn wenn bereits für die Äußerung jedweder Bedenken Schriftform erforderlich ist, muss dies erst recht für den "rechtlich gravierenderen" Widerspruch des Betriebsrats gelten. Dies bedeutet,...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Verfahrensarten

Rz. 5 Die Insolvenzordnung hält gegenwärtig zwei Verfahrensarten bereit, deren Unterscheidung in der Praxis gerade in arbeitsrechtlichen Fragen erhebliche Bedeutung zukommt. Der Praktiker sollte daher bei allen Fragen im Kontext eines Insolvenzverfahrens zunächst nicht nur prüfen, in welchem Stadium man sich befindet (vor oder nach Insolvenzeröffnung) sondern auch, um welche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemein

Rn. 37 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem oder mehreren Gesellschaftern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten) und bei der bei mindestens einem Gesellschafter ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Mitteilungsfrist

Rz. 55 § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG bestimmt lediglich, dass der Betriebsrat "vor" jeder Kündigung zu hören ist. Eine konkrete Frist wird vom Gesetzgeber nicht festgelegt. Diese ergibt sich aber mittelbar bezogen auf den vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigungszeitpunkt daraus, dass der Betriebsrat gem. § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung späteste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Mitwirkungsrechte bei dinglich abgespaltenem Nießbrauch

Rn. 31d Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Das dingliche Nießbrauchsrecht nach den §§ 1030ff ist vermögensrechtlicher Natur und umfasst keine (Um-)Gestaltungsrechte des Nießbrauchers (§ 1037 BGB iVm § 1068 BGB). Inwieweit dem Nießbraucher aufgrund seines dinglichen Rechts aber auch Mitwirkungsrechte in der Gesellschaft zustehen, insb Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung, ist...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / II. Widerspruch gegen Sperrzeit

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Widerspruch gegen Sperrzeit _________________________ Rechtsanwälte An die Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit _________________________ (Ort) _________________________ (Anschrift) _________________________ ./. Bundesagentur für Arbeit wegen Arbeitslosengeld (Geschäftszeichen: _________________________) W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giere, Zur Besteuerung von Einkünften aus Forstgenossenschaften und ähnlichen Real­gemeinden, INF 1983, 543. Verwaltungsanweisung: OFD Han v 09.12.2002, S 2230–11 StH 225. Rn. 48 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Gem § 3 Abs 2 KStG iVm § 13 Abs 1 Nr 4 EStG unterliegen die Gewinne aus Hauberg-, Wald-, Forst- u Laubgenossenschaften u ähnlichen Realgemeinden (das sind PersGes des älteren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Allgemein

Rn. 83 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In s Rn 81 und 81a wurden die Sondervergütungen der PersGes an Gesellschafter aufgezeigt, die sachlich und zeitlich nicht vom Wortlaut des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG erfasst werden (vorgesellschaftliche Leistungen, Ehegatten-Arbeitsverhältnisse). Im Übrigen ist ohne weitere Differenzierung – zwecks Gleichstellung von Einzel- und Mitunterne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nebenbetriebe iSd § 13 Abs 2 Nr 1 EStG

Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Als Nebenbetrieb gilt dem § 13 Abs 2 Nr 1 EStG ein Betrieb, der dem luf Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn der Nebenbetrieb hauptsächlich dazu dient, die Erzeugnisse des luf Hauptbetriebs zu bearbeiten oder zu verarbeiten und zu veräußern (also die Erträge des Hauptbetriebs zu erhöhen und zu sichern, R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Der dem zivilrechtlichen Gesellschafter wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschafter

Rn. 23c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der gemeinschaftliche Bezug von Einkünften aus gewerblichen Unternehmen wäre so verstanden nach dem Wortlaut von § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für sich allein nicht ausreichendes Tatbestandsmerkmal für den steuerlichen Status "Mitunternehmer". Eine derart restriktive Eingrenzung des Tatbestandsmerkmals "Mitunternehmer" würde der Absicht des Gese...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 4. Person des Arbeitnehmers/Sozialdaten

Rz. 72 Anzugeben sind zunächst der Name des Arbeitnehmers und alle Umstände, die zu seiner Identifizierung notwendig sind. Die Frage, ob und welche Sozialdaten bei der Betriebsratsanhörung zur Kündigung mitzuteilen sind, wird von der Rspr. im Übrigen nicht einheitlich beantwortet. Die Rspr. des BAG tendiert dahin, Sozialdaten seien mitzuteilen, soweit sie dem Arbeitgeber bek...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 108 Im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision gem. § 72a ArbGG erhält der Anwalt nach Nr. 3506 VV[180] eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6. Diese Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren angerechnet, Anmerkung zu Nr. 3506 VV. Im Fall der vorzeitigen Beendigung des Auftrags reduziert sich die Gebühr auf 1,1, Nr. 350...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Strahl, Die Übertragung stiller Reserven gemäß § 6b EStG in der Entwurfsfassung des UntStFG, FR 2001, 1154; Schiffers, Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG, GmbH-StB 2002, 133; Strahl, Hinweise zur steuerneutralen Übertragung begünstigter WG gemäß § 6b EStG – Gestaltungschancen und Gestaltungsfallen, FR 2005, 797; Eisele/Knobloch, zur Maßgeblichkeit der HB für die StB be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilung und die GewSt-Belastung bei PersGes, StuW 1985, 382; Sommer, Ergebnisverteilung in gewerblich tätigen PersGes nach Aufnahme weiterer Gesellschafter während eines Geschäftsjahres, BB 1987, 307; Sommer, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 558, in: BB 1987, 1446; Crezelius, Wechsel im Gesellschafterbestand von PersGes JbFSt 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Der Nießbrauch an PersGes-Anteilen in der Rspr des BFH, FS für von Wallis, 1985, 359; Biergans, Der Nießbrauch an Einzelunternehmen u MU-Anteilen in der ESt, DStR 1985, 327; Balke, Nießbrauch an einem KG-Anteil, FR 1987, 129; Petzoldt, Nießbrauch an Kommanditanteilen u GmbH-Geschäftsanteilen – Zivil- u Steuerrecht, GmbH-Rdsch 1987, 381; Lohr, Der Nießbrauch an Unternehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ley, Nutzung der Gewerbeverluste im Zusammenhang mit PersGes, KÖSDI 2013, 18 366; Neu/Hamacher, Beendigung einer PersGes: (Keine) Betriebsaufgabe iSv § 7 S 2 GewStG?, FR 2013, 843. Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zu Beginn und Ende eines gewerblichen Einzelunternehmens allg s Rn 3aff. Zum Beginn der Mitunternehmerstellung kraft wirtschaftlichen Eigentums vor dem zivilrechtlic...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 6. Personenbedingte Kündigung

Rz. 82 Bei der personenbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat all diejenigen Umstände mitzuteilen, auf die er die Kündigung stützen will. Stimmen diese Gründe mit den Gründen überein, die zur sozialen Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung erforderlich sind, dann bezieht sich die Mitteilungspflicht auf all diejenigen Umstände, die sich nach den "kü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rose, Zur Bestimmung der Einkunftsart bei gemischten wirtschaftlichen Aktivitäten von Einzelpersonen, DB 1980, 2464; Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Raupach, Die PersGes im ESt-Recht: Einheit der Gesellschaft oder Vielheit von Gesellschaftern, FR 1976, 233; Bordewin, Post mortem Bilanzbündeltheorie – Freud und Leid der Einheit der PersGes, DStZ 1983, 487; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten nach dem Beschluss des GrS des BFH vom 25.06.1984, DB 1985, 2476, 2528; Mellwig, Der Mitunterneh...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / A. Überblick

Rz. 1 Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge [1] setzt die europäischen Richtlinien 97/81/EG über Teilzeitarbeit [2] sowie 99/70/EG über befristete Arbeitsverträge [3] in nationales Recht um. Den Richtlinien liegen Rahmenvereinbarungen der europäischen Sozialpartner (EGB, UNICE, CEEP) zugrunde, und zwar über Teilzeitarbeit[4] und über befristete Arbeitsve...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Unwirksamkeit der Kündigung an sich

Rz. 173 Hat der Arbeitgeber es unterlassen, den Betriebsrat anzuhören, oder hat er die Kündigung ausgesprochen, bevor das Anhörungsverfahren abgeschlossen war, ist die Kündigung aus betriebsverfassungsrechtlichen Gründen unwirksam (vgl. § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG). Will der Arbeitnehmer sich auf die Unwirksamkeit nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG berufen, dann muss er nach § 4 S. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; Friedrichs/Köhler, DB 2004, 1638. Rn. 162 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Schreiben des BMF v 16.12.2003, DB 2004, 103 betr Private Equity-Fonds mit Beteiligung an einer KapGes, organisiert in der Rechtsform der GmbH & Co KG mit einer Private Equity-GmbH als geschäftsführendem Kommanditisten neben einer Komplementä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen beim Verlustausgleich/-abzug

Rn. 129a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Laut Beschluß des Kabinetts vom 10.02.1999 wurde auf die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung mit Hilfe der Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften verzichtet. Gem § 2 Abs 3 EStG sieht die Regelung im Grundsatz folgendermaßen aus:mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / II. Beratung gem. § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu beraten, ob und auf welche Weise Kündigungen vermieden oder eingeschränkt und ihre Folgen verhindert werden können.[72] Die Verpflichtung der Beteiligten zur Beratung korrespondiert mit den Pflichten aus §§ 92, 111 BetrVG. Die Pflicht zur Beratung i.S.v. § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG geht über eine bloß...mehr

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / A. Einführung

Rz. 1 Die bei arbeitsgerichtlichen Verfahren anfallenden Gerichtskosten (= Gebühren und Auslagen, vgl. § 1 Abs. 1 GKG) sind seit dem 1.7.2004 nicht mehr im ArbGG,[1] sondern im GKG geregelt, denn dieses ist gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 GKG auch für Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen nach dem ArbGG anwendbar. Für die Inanspruchnahme der Gerichte werden Gebühren erhoben, d...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 8. Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 91 Entsprechend ist bei der betriebsbedingten Kündigung zu verfahren. Auch hier muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat all diejenigen Umstände mitteilen, auf die er die Kündigung stützen will. Stimmt seine Willensbildung mit Rechtfertigungsgründen des KSchG überein, sind all diejenigen Tatsachen mitzuteilen, die die Kündigung sozial gerechtfertigt sein lassen (zu den Einze...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 10. Verdachtskündigung

Rz. 103 Eine Verdachtskündigung liegt immer dann vor, wenn der Arbeitgeber die Kündigung darauf stützen möchte, dass der zu kündigende Arbeitnehmer im Verdacht stehe, eine Vertragsverletzung, meist eine Straftat oder einen Vertrauensbruch, begangen zu haben. Dabei kann die Verdachtskündigung sowohl als ordentliche als auch als außerordentliche Verdachtskündigung ausgesproche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen v Maßgeblichkeitsgrundsatz der HB für die StB

Rn. 63 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–4b, 6, § 6a u § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen. Aus dem einkommensteuerlichen Begriff des BV (§ 4 Abs 1 EStG; zB kein Ansatz selbstgeschaffener immaterieller WG in der St...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / A. Einführung

Rz. 1 2020 wurden in der Bundesrepublik 332.407 Klagen vor den Arbeitsgerichten eingereicht, gleichzeitig wurden 198.766 Kündigungsschutzklagen erledigt. Damit waren etwa 59 % aller von den Arbeitsgerichten erledigten Urteilsverfahren Kündigungsschutzklagen. Im Jahr 2020 wurden von den insgesamt 438.313 anhängigen Klagen 50 % durch Vergleich, 9 % durch Urteil und weitere 15 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfc) Ansatzverbote in der StB/abweichende Bewertung in HB und StB

Rn. 70c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nachstehend sich von Gesetzes wegen ergebenden Abweichungen basieren auf der gesetzlichen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG und der Abkehr vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der HB für die StB durch das StEntlG 1999/2000/2002: auch s Rn 62. Infolge des BilMoG sind nach HGB keine steuerlichen Abschreibungen mehr zuläs...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 1. Mitbestimmungsrecht bei Einstellung

Rz. 161 Dem Personalrat steht bei der Einstellung eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers ein Mitbestimmungsrecht zu (vgl. § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, § 88 Abs. 1 Nr. 2 HmbPersVG). Dies gilt auch dann, wenn mit einem Arbeitnehmer nach Antritt der Elternzeit eine aushilfsweise befristete Teilzeitbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz vereinbart wird.[376] Auch die V...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Vermutung ordnungsgemäßer Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste

Rz. 152 Bei Kündigungen aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG kann nach § 1 Abs. 5 S. 2 KSchG die Sozialauswahl bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG (dazu ausführlich siehe Rdn 116 ff.) nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Nach der Rspr. des BAG bezieht sich die Beschränkung der Prüfungsmöglichkeit nicht nur auf die Sozi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Gewinnanteil des Gesellschafters

Rn. 61 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die gewerblichen Einkünfte des Mitunternehmers gemäß § 2 Abs 2 Nr 1 EStG iVm § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG insgesamt, sein Anteil am "Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft" (BFH BStBl II 2008, 174 zu 3. der Begründung mwN; BFH BStBl II 1996, 219 zu C.II.2.a.; BFH BStBl II 1993, 706, 709 Spalte (1); GrS BFH BStBl II 1993, 616, 622 Spalte (1); GrS ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 300 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Betriebsaufspaltung hat ihren Ursprung in der zivilrechtlichen Überlegung (auch s Rn 310 ), wertvolles AV (Grundbesitz, Patente, wertvolle Maschinen) der operativ tätigen (Betriebs-)KapGes nicht als EK zuzuführen (im Insolvenzfall Teil der Masse), sondern nur pachtweise zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Pachtzahlungen verlagert sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Negative steuerliche Folgen

Rn. 314 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Vorab Hinweis auf die Fallgestaltungen ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltung unter s Rn 305 und deren gravierende steuerliche Nachteile. Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Gewinnausschüttungen der GmbH sind – anders als bei der 25 %igen AbgSt – mit 60 % estpfl gewerbliche Einkünfte (ungünstig bei hohem ESt-Satz ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die additive Verknüpfung von Gewinnanteil lt Gesellschaftsbilanz u Ergebnis lt Sonderbilanz/korrespondierende Bilanzierung

Rn. 95 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Knobbe-Keuk schlägt überzeugend vor (glA Ebenroth/Willburger, BB 1992, 1043), aus Gründen der Transparenz auf die Erstellung einer Gesamtbilanz zu verzichten, stattdessen von der Gesellschaftsbilanz auszugehen (die auch die begrenzte Steuerrechtssubjektivität der PersGes als Einheit berücksichtigt: s Rn 12b) u die Sonderbilanzen unter Berück...mehr