Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 10 Weitere zentrale Änderungen im HGB durch das CSRD-Umsetzungsgesetz

Der Gesetzgeber nutzt die Umsetzung auch, um den "Abschluss-" und den "Lageberichtseid" in einem gesonderten Abschnitt im HGB als § 289h HGB-E bzw. für den Konzern als § 315f HGB-E zu regeln, wobei neu aufgenommen wird, dass, wenn der Lagebericht gemäß § 289b-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern ist, in der Erklärung nach bestem Wissen auch zu versichern ist, dass ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.11 Europarechtskonformität des § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 93d In jüngster Zeit ist die europarechtliche Vereinbarkeit des § 1 Abs. 3 GrEStG in Einbringungsfällen angezweifelt worden. Es wird insoweit die Auffassung vertreten, diese Regelung stehe im Gegensatz zu der EG-Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249 v. 3.10.1969, 25). Denn diese Richtlini...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.7 Verhältnis von § 1 Abs. 6 GrEStG zu § 6 a GrEStG

Rz. 39 Die Frage nach der Anwendung des § 1 Abs. 6 GrEStG stellt sich nur im Festsetzungsverfahren, unabhängig davon, ob der Festsetzung eine Feststellung gem. § 17 GrEStG (Grundlagenbescheid) zugrunde liegt. Praxis-Beispiel Die T-GmbH erwarb im Jahr 2002 95 % der Anteile an der E-GmbH. Die E-GmbH war zu diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Grundstücks A. Der Wert nach § 138 Abs...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.2 Einschränkungen der Regelung

Rz. 24 Gem. § 6 a S. 3 GrEStG gilt die Vergünstigung des S. 1 nur, wenn an dem Umwandlungsvorgang ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften (1. Alt.) oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind (2. Alt.). Rz. 25 Die 1. Alt. umfasst Umwandlungsvorgänge ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.5 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (§ 1 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 93o Nach Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist eine Verwirklichung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a GrEStG nicht ausgeschlossen, wenn zuvor bereits der Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht worden war. Diese Rechtsauffassung wird in der Literatur teilweise heftig kritisiert (vgl. z. B. Liekenbrock/Joisten, in Ubg 2013, 743ff.). In derartig...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.2 Anwachsung

Rz. 838 Ein Gestaltungsinstrument zur Änderung der Unternehmensstruktur ist neben der Umwandlung nach dem UmwG und der Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge auch die Anwachsung. Die Anwachsung ist ein Weg, das Vermögen einer GmbH & Co. KG auf einen Kommanditisten oder auf die Komplementär-GmbH übergehen zu lassen. [2] Zu unterscheiden ist zwischen der einfachen und erw...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.5 Die Änderung des § 6 a GrEStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Rz. 11 Durch Art. 26 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) ist § 6 a S. 1 GrEStG neu gefasst worden. Die Neufassung trägt zunächst als Folgeänderung der gleichzeitigen Einführung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a G...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.3 Auslandsbezug

Rz. 21 Die Vergünstigungen des S. 1 beziehen sich jetzt nach § 6 a S. 2 GrEStG auch auf Umwandlungen aufgrund des Rechts eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Dies führt u. a. dazu, dass – anders als im Umwandlungsteuergesetz – auch die einer Vermögensübertragung i. S. d. §...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG n. F.) in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.4 Inhalt der Neuregelung nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 10 Die am Ende der Rz. 11 zitierte Begründung lässt erkennen, wie schwierig die Abgrenzung einer bewussten Entlastung von ungewollten Mitnahmeeffekten ist; dies war im Übrigen auch zu Recht der Grund, bisher von solchen Befreiungen Abstand zu nehmen. So verwundert es nicht, dass auch im 9. Jahr nach Einführung der Vorschrift in der Praxis mehr Fragen als Antworten auftre...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB – (früher Bundesbaugesetz – BBauG) unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründe...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.3 RETT-Blocker-Strukturen und Gestaltungsmissbrauch

Rz. 93h Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ist dem Grunderwerbsteuerrecht bisher fremd gewesen. Insbesondere der Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG ist einer solchen Betrachtungsweise nicht zugänglich. Die Einschaltung von RETT-Blockern konnte und kann daher nicht mit dem Argument begegnet werden, dass damit zwar keine rechtliche, wohl aber eine wirtschaftliche Anteilsvere...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.4 Beteiligung des Betriebsrats

In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat bei jeder Einstellung nach § 99 BetrVG beteiligt[1] werden. Als Einstellung gilt dabei auch jede Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags.mehr

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Betriebsvermögen / 1.2.3 Beteiligungen

Eine Beteiligung gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt wird. Sie muss dazu bestimmt sein, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder dazu dienen, den Absatz seiner Produkte zu gewährleisten.[1]An der Funktionszuweisung fehlt es, wenn der Einsatz der Beteiligung im Betrieb als mögl...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.1 Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Nach § 178 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend unterrichten und vor einer Entscheidung anhören. Er hat diese Anhörungspflicht daher auch bei jeder Kündigung. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Ar...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 KSchG enthält Regelungen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die Zusammensetzung des Entscheidungsträgers sowie das Verfahren und die Kriterien bei Entscheidungen über die Verkürzung oder die Verlängerung der Entlassungssperre bei anzeigepflichtigen Massenentlassungen. Die Zuständigkeitszuweisung an einen bei der Agentur für Arbeit zu bildenden Ausschuss bzw....mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 5 Rechtsfolgen einer wirksamen Befristungsabrede

Der befristete Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.[1] Das bedeutet im Einzelnen: Die Vorschriften des BGB über die Kündigungsfristen[2] sind nicht zu beachten, die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes finden unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Größe des Betriebs keine Anwendung, die Rechtsvorschriften über den besonderen Kündig...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Kein Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 132 Die ordentliche Kündigung bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 Abs. 1, sondern es gilt die allgemeine Regelung über die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen.[1]mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Zuständiger Betriebsrat

Rz. 90 Ungeachtet des unionsrechtlich determinierten Verständnisses des Betriebsbegriffs sind die von § 17 Abs. 2 KSchG geforderten Konsultationen bei unionsrechtskonformem Verständnis dieser Norm mit der nach nationalem Recht zuständigen "Arbeitnehmervertretung" durchzuführen; dies ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Uabs. 1 lit b) MERL, der den Mitgliedsta...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.2 Begründetheit des Antrags

Rz. 92 Das Arbeitsgericht ersetzt die Zustimmung des Betriebsrats, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (Abs. 2 Satz 1). Es hat also zu prüfen, ob ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt.[1] Rz. 93 Das Gericht hat bei der Prüfung, ob eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist, alle Umstände zu berü...mehr

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Wirtschaftsgut / 3.1.2 Betriebliche Zwecke

Werden Wirtschaftsgüter zu betrieblichen Zwecken genutzt, gehören sie zum notwendigen, gewillkürten oder geduldeten Betriebsvermögen. Die Art der Gewinnermittlung ist dabei grundsätzlich unerheblich.[1] 3.1.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar dazu bestimmt sind, dem Betrieb des Steuerpflichtigen zu dienen, sind notwendiges Betr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 28 Anders als im Falle von Tarifverträgen, bei denen § 19 Abs. 3 KSchG bestimmt, dass diese durch die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit nicht berührt werden (vgl. Rz. 31), bestehen keine Regelungen im Hinblick auf das Verhältnis der angeordneten Kurzarbeit zu Betriebsvereinbarungen, welche Regelungen zur Kurzarbeit enthalten. Aus dem Umkehrschluss kann ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Unionrechtskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs

Rz. 51 Vielmehr ist im Rahmen der §§ 17 ff. KSchG ausschließlich der autonome unionsrechtliche Betriebsbegriff ausschlaggebend; der Betriebsbegriff in § 17 KSchG ist entsprechend unionrechtskonform auszulegen. Zwar sind Konstellationen denkbar, in denen der nationale und der europarechtliche Betriebsbegriff übereinstimmen, wie dies z. B. häufig der Fall sein wird, wenn der A...mehr

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Betriebsvermögen / 7 Personengesellschaften

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Gesellschaftsvermögen, das den Gesellschaftern zur gesamten Hand zusteht, und in der Handels- und Steuerbilanz als Betriebsvermögen der Gesellschaft anzusetzen ist, und den im Eigentum einzelner Gesellschafter stehenden Wirtschaftsgütern, die dem Betrieb der Gesellschaft dienen (Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter). Die handelsrechtl...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.1 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 86 Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann das Arbeitsgericht sie auf Antrag des Arbeitgebers ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (Abs. 2 Satz 1). Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren.[1] Antragsgegner ist der Betriebsrat. In dem Verfahren ist der betroffene Arbeitnehmer Betei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Konsultationsverfahren und Zuleitungspflicht nach Abs. 3 Satz 6

Rz. 88 Beabsichtigt der Arbeitgeber eine nach § 17 Abs. 1 KSchG anzeigepflichtige Massenentlassung, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 KSchG rechtzeitig zu unterrichten und die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen. § 17 Abs. 2 KSchG setzt das in Art. 2 der MERL vorgesehene Konsultationsverfahren mit den Arbeitnehmervertretern im Falle einer anzeigepflichtigen Massenent...mehr

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Crowdworking / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Bei der Beschäftigung von Selbstständigen oder arbeitnehmerähnlichen Personen hat der Betriebsrat keine Mitbestimmungsrechte. Eine Beteiligung des Betriebsrats kann erforderlich werden, wenn die Fremdvergabe von Aufgaben – in diesem Fall auch an Crowdworkern – zu einer erheblichen Änderung der Betriebsorganisation führt. Diese könnte eine Betriebsänderung zur Folge haben, be...mehr

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BGM für alle Unternehmensgr... / 7.1 ISO 45001

Die ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung" führt den traditionellen Arbeitsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement zusammen. Die neue Norm weist die sog. High Level Structure (HLS) mit 10 Hauptkapiteln auf und entspricht damit der Struktur der internationalen Normen für Managementsysteme...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.5 Bewertung von teilfertigen und fertigen Gewerken

Der Baufortschritt von Gewerken ist aus dem Baukonto ersichtlich. Fertige wie auch teilfertige Arbeiten sind in der Bilanz zu erfassen. Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen sind grundsätzlich mit den Herstellungskosten zum Bilanzstichtag auszuweisen.[1] Die Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes umfassen Mater...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 2 Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortbildung

Nimmt der Arbeitnehmer an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen teil, richten sich Inhalt und Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, soweit nicht höherrangiges Recht zu beachten ist. Da keine Erstausbildung vermittelt wird und wegen der systematischen St...mehr

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BGM für alle Unternehmensgr... / 1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" oder dem Titel der DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Elemente des betri...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Anschaffung von Grundstücken

Anschaffung eines Grundstücks bedeutet entgeltlicher Erwerb des Grundstücks als (rechtlicher oder wirtschaftlicher) Eigentümer von einem Dritten. Erfolgt die Anschaffung unentgeltlich oder teilentgeltlich, ist dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffung des Rechtsvorgängers (insoweit) zuzurechnen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten B...mehr

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Anwendung der die Optionsve... / I. Einführung

Das ErbStG sieht bei der Übertragung von Betriebsvermögen zwei Verschonungsmodelle vor. Zum einen die ohne Antrag des Steuerpflichtigen (Stpfl.) zu gewährende Regelverschonung, bei der 85 % des Wertes des begünstigungsfähigen Betriebsvermögens steuerfrei bleiben, wenn der Übernehmer den Betrieb fünf Jahre unverändert fortführt. Sofern der Übernehmer den Betrieb sieben Jahre ...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 5 Strafrechtliche Aspekte

Unabhängig von datenschutzrechtlichen Erwägungen ist § 201 Abs. 1 StGB zu beachten. Hiernach ist es verboten, das nicht-öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen oder eine so hergestellte "Aufnahme" zu gebrauchen oder einem Dritten zugänglich zu machen. Es ist denkbar, dass hierunter auch (kurze zwischengespeicherte) Aufnahmen zum Zwecke der a...mehr

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Schrittweise Einführung ein... / 3.2 Qualitätskriterien der Krankenkassen nach dem Leitfaden Prävention

Qualitätskriterien für die Gestaltung eines BGM lassen sich auch bei den gesetzlichen Krankenkassen finden. Gemäß § 20b SGB V haben die Krankenkassen den Auftrag, in der betrieblichen Gesundheitsförderung tätig zu werden. Sie haben "unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die...mehr

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Schrittweise Einführung ein... / 2 Klassifizierung BGM, BGF und Abgrenzung zum Arbeitsschutz

Geht es um Maßnahmen zur Mitarbeitergesundheit, werden die Begriffe "Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)" und "Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)" wechselnd genannt, als wären es nur Synonyme. Auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird in diesem Zusammenhang erwähnt, da dieser sich nicht mehr nur mit dem Thema Sicherheit befasst, sondern präventiver Arbeitsschut...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 5. Eigene Einschätzung

Fraglich ist, welche tatsächliche Auswirkung die Änderung des § 4h EStG auf die Konzernklausel hat. Dies ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass sich der Wortlaut des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG nicht verändert hat. Nach Ansicht des Verfassers ist daher im Grundsatz schwer nachvollziehbar, dass durch den § 4h Abs. 3 EStG n.F. nun tatsächlich seitens des Geset...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 3 Der professionelle Scheinbewerber

Neben Bewerbern, die sich in einer der vorbeschriebenen Situationen zu Recht ungerechtfertigt behandelt bzw. vom beruflichen Fortkommen ausgeschlossen fühlen, gibt es die professionellen Scheinbewerber. Diese machen sich den bewussten oder unbewussten Fehler des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahrens zunutze und bewerben sich aufgrund von Stellenanzeigen, in denen (vermeintlic...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.3 Was gehört zum Inlandsvermögen?

Was als Inlandsvermögen anzusehen ist, enthält § 121 BewG. Die Aufzählung des Inlandsvermögens ist abschließend. In § 121 BewG nicht genanntes Vermögen ist damit in Deutschland nicht beschränkt erbschaftsteuerpflichtig.[1] Dabei gehören zum Inlandsvermögen bei beschränkter Steuerpflicht nur solche Wirtschaftsgüter, die auch bei unbeschränkter Steuerpflicht einem Erwerb zuzure...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Leistungswille des Arbeitnehmers

Rz. 7 Der Arbeitgeber kommt nur dann in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer auch nach Zugang der fristlosen Kündigung bzw. nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist leistungswillig, d. h. arbeitswillig ist. Der subjektive Leistungswille des Arbeitnehmers ist nach ständiger Rechtsprechung eine von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Verwirkung

Rz. 10 Gegen § 242 BGB verstößt eine Kündigung, wenn ihr Grund verwirkt ist. Das Recht des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung verwirkt, wenn er in Kenntnis eines Kündigungsgrunds längere Zeit untätig bleibt, d. h. die Kündigung nicht erklärt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar wäre (sog. Zeitmoment), wenn er dadurch beim Arbeitnehmer das berechtigte Vertrauen erweckt,...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.1.1 Umfang der Begünstigung

Besteht das inländische Vermögen aus nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigem Vermögen (Betriebsvermögen, Mitunternehmeranteile oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 25 %) gilt Folgendes. Es werden die Begünstigungen des § 13a ErbStG (Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % und Abzugsbetrag, Vorababschlag für Familiengesellschaften) un...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2 Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 4 Anders als § 127 InsO setzt § 128 Abs. 1 InsO nach seinem eindeutigen Wortlaut stets eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG voraus. Dies gilt nicht nur bei § 125 InsO, sondern auch hinsichtlich des Verweises auf die §§ 126, 127 InsO. Der Erwerber kann also nur dann von einer zuvor nach § 126 InsO erfolgten gerichtlichen Feststellung der Betriebsbedingtheit und der...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / D. Beteiligung des Betriebsrats nach dem KSchG gem. § 102 Abs. 7 BetrVG

Rz. 193 § 102 Abs. 7 BetrVG bestimmt, dass die Vorschriften über die Beteiligung des Betriebsrats nach dem KSchG unberührt bleiben. Dies bedeutet, dass neben dem Beteiligungstatbestand nach § 102 Abs. 1 oder Abs. 6 BetrVG die kündigungsschutzrechtlichen Beteiligungstatbestände nach §§ 3 und 17 KSchG erhalten bleiben. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Stellungn...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / E. Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen

I. Mitbestimmungsrecht des Personalrats Rz. 160 Die Mitbestimmung des Personalrats hängt von der Ausgestaltung des anwendbaren Landes- bzw. des Bundespersonalvertretungsgesetzes ab. Grundsätzlich hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen. Dazu gehört auch die Begründung befristeter Arbeitsverhältnisse (siehe unten Rdn 160 ff.). Einige Personalvertretungsge...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / B. Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen nach § 102 Abs. 1 BetrVG

I. Geltungs- und Anwendungsbereich, Abgrenzungen Rz. 3 Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG im Geltungsbereich des BetrVG ist immer dann erforderlich, wenn der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung beabsichtigt ist, diese Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG erfolgen soll und in dem betroffenen Betrieb des Unternehme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Mittelbare Gesellschafterleistung bei unmittelbarer Beteiligung

Rn. 89 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wegen umgekehrt unmittelbarer Gesellschafterleistung bei mittelbarer Beteiligung (doppelstöckige PersGes) s Rn 111a u 111b . Zum Fall einer zwischen unmittelbare Gesellschafterleistung und diese empfangende PersGes zwischengeschalteten Management-KapGes s Rn 84a . Unter dem Stichwort "mittelbare Gesellschafterleistung" zur Förderung des Gesellsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 4 (Private Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung; Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr); BMF vom 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 2 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit, Ein-Objekt-Gesellschaften; Zuordnung der Einkünfte); H 15.4 EStH 2022. Rn. 127 St...mehr