Anwendung des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG bei mehraktigem unterjährigem Erwerb
Vor dem Hessischen FG klagte eine GmbH & Co KG, deren Geschäftsgegenstand das Halten und die Verwaltung sämtlicher Anteile an einer Beteiligungen GmbH ist. Die Klägerin schloss einen Ergebnisabführungsvertrag mit dieser Beteiligungen GmbH ab. Laut dem Vertrag war ihr das Einkommen der GmbH für Anteile der Körperschaftsteuer anteilig zuzurechnen.
Erwerb von Beteiligungen
Einzelne Gesellschaften waren an der Klägerin beteiligt. Mehrere der Gründungsgesellschaften veräußerten Teile ihrer Kommanditbeteiligungen an der Klägerin an weitere Gesellschaften. Die Anteile wurden durch Kapital- bzw. Einlagewerte definiert. Auf der Ebene der Klägerin kam es entsprechend zu (kapitalanteiligen) Gesellschafterwechseln. Eine Gesellschaft erwarb hierdurch insgesamt einen Beteiligungsanteil von mehr als 10 %. Die Klägerin war der Auffassung, dass es sich hier um eine steuerfreie Ausschüttung nach § 8b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 KStG handelt und macht in der Feststellungserklärung entsprechende Angaben.
Das Finanzamt kam jedoch zu anderem Ergebnis: Es vertrat die Ansicht, dass unterjährig von verschiedenen Veräußerern erworbene gesellschaftsrechtliche Beteiligungen und die entsprechende Gewinnberechtigung unterhalb der Beteiligungsschwelle von für sich genommen unter 10 % nicht zur Anwendung des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG führen. Auch die Tatsache, dass die Erwerbe in einer Vertragsurkunde vollzogen wurden, führe zu keinem anderen Ergebnis.
Steuerbegünstigung nach § 8b Abs. 4 KStG
Das Hessische FG gab der Klage statt. Es vertrat die Auffassung, dass unter den "Erwerb" einer Beteiligung nach § 8b Abs. 4 KStG alle zivilrechtlichen Vorgänge fallen, die im Laufe des Kalenderjahres zur Entstehung der Beteiligung beigetragen haben. Beim BFH ist die Revision unter dem Az. I R 16/21 anhängig.
Hessisches FG, Urteil v. 15.3.2021, 6 K 1163/17, veröffentlicht am 19.5.2021
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
407
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
307
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
279
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
241
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
217
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
178
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
177
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
1721
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
161
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1361
-
Spendenabzug für Zahlungen eines Gesellschafters einer gGmbH
21.01.2026
-
Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
20.01.2026
-
Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH
20.01.2026
-
Zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale durch Arbeitgeber
20.01.2026
-
Unpfändbarkeit des einzigen Kfz bei Agoraphobie
19.01.2026
-
Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Kfz-Überlassung durch selbst gezahlte Parkplatzmiete
19.01.2026
-
AdV wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
19.01.2026
-
Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
19.01.2026
-
Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR
16.01.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
16.01.2026