Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen nach § 35c EStG
Steuerermäßigung nach § 35c EStG
§ 35c EStG gewährt eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Das kommt beispielsweise infrage die Erneuerung der Fenster, Türen oder einer Heizungsanlage oder auch verschiedene Wärmedämmungen.
In dem aktuell veröffentlichten Schreiben werden zahlreiche Einzelfragen zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantwortet. So erläutert das Schreiben unter anderem Fragen zu:
- Begünstigtes Objekt
- Begriff der Wohnung
- Anspruchsberechtigte Person
- Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
- Alter des Objekts
- Beschränkung des Höchstbetrags der Steuerermäßigung
- Objektförderung
- Steuerliche Förderung mehrerer Objekte
- Miteigentum am begünstigten Objekt
- Förderfähige Aufwendungen
- Ausschluss der Förderung
- Nachweis der energetischen Maßnahme
BMF, Schreiben v. 14.1.2021, IV C 1 - S 2296 - c/20/10004 :006
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026