Steuerermäßigung









Redner
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Umsatzsteuer

Die Kunst, eine Hochzeitsrede zu halten

Jeder Selbstständige, der künstlerisch tätig ist, muss sich bei der Abrechnung seiner Leistungen fragen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind und damit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Ausschlaggebend ist weder die Veröffentlichungsart noch die Form der Publikation. Entscheidend ist allein die schöpferische Höhe des Werks. Um die Definition dieser kreativen Leistung wird gerichtlich viel gestritten. Allerdings hängt die Steuerermäßigung nicht davon ab, ob bei der Veranstaltung Eintritt verlangt wird. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof klargestellt.










Berechnung
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Praxis-Tipp

Steuerermäßigung nach § 35 EStG unternehmerbezogen geltend machen

Nach § 35 EStG wird die gewerbesteuerliche Belastung gewerblicher Einkünfte dadurch kompensiert, dass die tarifliche Einkommensteuer um das 3,8-fache des festgesetzten Steuermessbetrages gemindert wird. Der Abzug ist auf den Ermäßigungshöchstbetrag begrenzt und darf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer nicht übersteigen. Offen ist bislang, ob dies bei Beteiligungen an mehreren Mitunternehmerschaften für jede Beteiligung getrennt (betriebsbezogen) oder zusammengefasst (unternehmerbezogen) zu ermitteln ist.