Steuerliche Förderung eigengenutzter denkmalgeschützter Gebäude
Das Niedersächsische FG (NFG) hat einer Klage zur steuerlichen Abzugsfähigkeit einer Steuerbegünstigung gem. § 10f Abs. 1 Satz 1 EStG stattgegeben und sich dabei - soweit ersichtlich - als erstes FG mit der Problematik einer zeitanteiligen Kürzung des Förderbetrags im Falle eines unterjährigen steuerschädlichen Nutzungswechsels auseinandergesetzt.
Hintergrund:
Der Kläger hatte im Jahr 2000 ein Grundstück mit einem sanierungsbedürftigen, denkmalgeschützten Gebäude erworben. Er bewohnte dieses zunächst gemeinsam mit seinen Eltern. Das Finanzamt gewährte daraufhin die begehrte Steuerbegünstigung für die aufgewendeten Sanierungskosten nach § 10 f Abs. 1 EStG ab dem Jahr der Fertigstellung (2003) und für die Folgejahre (Förderzeitraum 10 Jahre).
Im Rahmen einer Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass der Kläger seit März 2010 mit seiner Lebensgefährtin im Nachbarhaus zusammenlebte. Das Förderobjekt hatte er unentgeltlich seinen Eltern überlassen. Für ihn selbst wurde lediglich ein Zimmer für regelmäßige Besuche vorgehalten. Das Finanzamt ging davon aus, dass durch den Nutzungswechsel ab März 2010 die Fördervoraussetzungen des § 10 f Abs. 2 EStG nicht mehr vorlägen und kürzte daher den Förderbetrag für 2010 zeitanteilig.
Der 9. Senat des NFG teilte die Auffassung des FA nur insoweit, als das Vorhalten eines Zimmers und regelmäßige Besuche im Förderobjekt ab März 2010 nicht als Eigennutzung des Klägers anzusehen sind. Entgegen der Auffassung des FA ist das FG jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass die Steuerbegünstigung bei einem unterjährigen Wechsel von der Selbstnutzung zur unbeachtlichen vollständigen unentgeltlichen Überlassung an Angehörige nicht zeitanteilig zu kürzen ist. Dies ergebe sich weder aus dem Wortlaut des § 10f Abs. 1 Satz 2 EStG noch aus dem gesetzgeberischen Willen. Davon abgesehen sei auch bei vergleichbaren Steuerbegünstigungen in der Vergangenheit vom Jahresprinzip ausgegangen worden (z.B. § 7b oder § 10e EStG).
Das NFG hat die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und Fortbildung des Rechts zugelassen. Ein Az. des BFH ist derzeit noch nicht bekannt.
Niedersächsisches FG, Urteil v. 6.5.2013, 9 K 279/12
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
351
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
231
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
203
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
149
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
129
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
101
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
97
-
5. Gewinnermittlung
93
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
91
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
90
-
Hinzuschätzungen bei einem Restaurantbetrieb
12.06.2026
-
Niederländische Altersrente mit Besteuerungsanteil anzusetzen
12.06.2026
-
Alle am 11.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
11.06.2026
-
Teilabgaben von Versicherungsbeständen eines Handelsvertreters
11.06.2026
-
Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbebetrieb bei einer Zahnarztpraxis
10.06.2026
-
Sachbezug bei Guthaben für Gutscheinkauf
08.06.2026
-
Bescheidkorrektur nach §§ 174, 175b AO bei Rechtsanwendungsfehler
08.06.2026
-
Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht
08.06.2026
-
Alle am 5.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
05.06.2026
-
Schätzung bei einem Restaurantbetrieb mit "all-you-can-eat"
03.06.2026