Entschädigungsrenten

Zum 1.1.2022 werden die Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz rückwirkend zum 1.9.2021 um 3,1 Prozent angehoben. Das geht aus der entsprechenden Verordnung hervor. Der Bundesrat hat der Verordnung in seiner Sitzung am 26.11.2021 zugestimmt.

Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung

Es geht dabei um Renten für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, die einen Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit, für Schaden in selbst- oder unselbständiger Erwerbstätigkeit und für Schaden im beruflichen Fortkommen aus den Vertreibungsgebieten nach dem Bundesentschädigungsgesetz haben - und für Hinterbliebene der Opfer.

Anpassung an Erhöhung der Beamtenbezüge

Die Rentenanpassung folgt der Erhöhung der Grundgehaltssätze für Beamtinnen und Beamte um 1,2 Prozent zum 1.4.2021 und weitere 1,8 Prozent zum 1.4.2022. Um den Verwaltungsvorgang zu vereinfachen, soll die Erhöhung der Entschädigungsrenten ab 1.1.2022 rückwirkend zum 1.9.2021 in einem Schritt erfolgen. Dies entspricht einer langjährigen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern.

Flankierend werden die monatlichen Freibeträge für Hinterbliebene an die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst.

Baldiges Inkrafttreten geplant

Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
 

Bundesrat
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