Bundesrat stimmt höheren Entschädigungsrenten zu
Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
Es geht dabei um Renten für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, die einen Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit, für Schaden in selbst- oder unselbständiger Erwerbstätigkeit und für Schaden im beruflichen Fortkommen aus den Vertreibungsgebieten nach dem Bundesentschädigungsgesetz haben - und für Hinterbliebene der Opfer.
Anpassung an Erhöhung der Beamtenbezüge
Die Rentenanpassung folgt der Erhöhung der Grundgehaltssätze für Beamtinnen und Beamte um 1,2 Prozent zum 1.4.2021 und weitere 1,8 Prozent zum 1.4.2022. Um den Verwaltungsvorgang zu vereinfachen, soll die Erhöhung der Entschädigungsrenten ab 1.1.2022 rückwirkend zum 1.9.2021 in einem Schritt erfolgen. Dies entspricht einer langjährigen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern.
Flankierend werden die monatlichen Freibeträge für Hinterbliebene an die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst.
Baldiges Inkrafttreten geplant
Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
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