Einkommensteuererklärung für Rentner und Pensionäre mit einfachELSTER

Vereinfachte Steuerklärung für Rentner und Pensionäre
Die Erstellung und Abgabe der Steuererklärung 2021 soll insbesondere für Rentner und Pensionäre vereinfacht möglich durch einfachELSTER sein. Das Finanzamt kann Bescheinigungen, die elektronisch vorliegen, automatisch berücksichtigen. Dazu müssen sich Steuerbürger unter www.einfach.elster.de mit ihrer Identifikationsnummer und dem Geburtsdatum registrieren. Per Post erhalten sie nach wenigen Tagen die Zugangsnummer und können die Einkommensteuererklärung erstellen.
"Mit einfachELSTER kann die Einkommensteuererklärung ganz leicht und bequem online gemacht werden. Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre werden mit klaren Fragen und einer Auswahl an Antwortmöglichkeiten durch die Steuererklärung geführt", sagte der Finanzminister Dr. Heiko Geue.
Voraussetzung: Keine weiteren Einkünfte
Zusätzlich dürfen bei diesem Service nur folgende Einkünfte vorliegen:
- Kapitaleinkünfte, von denen bereits Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt oder für die der Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen wurde (Freistellungsauftrag) und
- Einkünfte aus Mini-Jobs.
Zu den übermittelnden Stellen gehören:
- Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
- der landwirtschaftlichen Alterskasse,
- berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
- Pensionskassen,
- Pensionsfonds,
- Versicherungsunternehmen,
- Anbieter der sog. "Rürup-Rente",
- Anbieter der sog. "Riester-Rente",
- frühere Arbeitgeber.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6565
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.979
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.690
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1736
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.168
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.835
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.398
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.836
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.401
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.13945
-
Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
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Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025
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Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen
15.04.2025
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Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
15.04.2025
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Ertragsteuerrechtliche Einordnung von Kryptowerten
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
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Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
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Merkblatt zur Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO
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