Einkommensteuererklärung für Rentner und Pensionäre mit einfachELSTER
Vereinfachte Steuerklärung für Rentner und Pensionäre
Die Erstellung und Abgabe der Steuererklärung 2021 soll insbesondere für Rentner und Pensionäre vereinfacht möglich durch einfachELSTER sein. Das Finanzamt kann Bescheinigungen, die elektronisch vorliegen, automatisch berücksichtigen. Dazu müssen sich Steuerbürger unter www.einfach.elster.de mit ihrer Identifikationsnummer und dem Geburtsdatum registrieren. Per Post erhalten sie nach wenigen Tagen die Zugangsnummer und können die Einkommensteuererklärung erstellen.
"Mit einfachELSTER kann die Einkommensteuererklärung ganz leicht und bequem online gemacht werden. Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre werden mit klaren Fragen und einer Auswahl an Antwortmöglichkeiten durch die Steuererklärung geführt", sagte der Finanzminister Dr. Heiko Geue.
Voraussetzung: Keine weiteren Einkünfte
Zusätzlich dürfen bei diesem Service nur folgende Einkünfte vorliegen:
- Kapitaleinkünfte, von denen bereits Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt oder für die der Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen wurde (Freistellungsauftrag) und
- Einkünfte aus Mini-Jobs.
Zu den übermittelnden Stellen gehören:
- Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
- der landwirtschaftlichen Alterskasse,
- berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
- Pensionskassen,
- Pensionsfonds,
- Versicherungsunternehmen,
- Anbieter der sog. "Rürup-Rente",
- Anbieter der sog. "Riester-Rente",
- frühere Arbeitgeber.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.0795
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.642
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6716
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.574
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.473
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.271
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
873
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
833
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
698
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
646
-
Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung
31.12.2025
-
Änderungen des UStAE zum 31.12.2025
30.12.2025
-
Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch
29.12.2025
-
Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA
29.12.2025
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
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Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
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LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
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