Zu hohe Steuern für Rentner durch fehlerhafte Datenübermittlung
"Das Finanzamt berechnet auf den Zuschlag zur gesetzlichen Rente Steuern, obwohl der Grundrentenzuschlag rückwirkend ab dem 1.1.2021 steuerfrei ist", berichtet der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Das Problem: Die Deutsche Rentenversicherung konnte die elektronischen Daten Anfang dieses Jahres noch nicht korrekt an das Finanzamt melden, weil die Steuerfreiheit erst Ende letzten Jahres mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen wurde.
Daten sollen korrigiert werden
Zwar wird die Rentenversicherung die falsch übermittelten Daten korrigieren, dennoch belastet es erstmal die Haushaltskasse der Menschen, die ohnehin wenig Rente haben. Damit den betroffenen Rentnern unter anderem auch bei weiteren Sozialleistungen, zum Beispiel dem Wohngeld, keine Nachteile entstehen, hat der BVL eine kurzfristige Klärung beim BMF eingefordert. Die Korrekturen der Rentenversicherung müssen nach Ansicht des BVL schnellstmöglich erfolgen.
Rentenbezugsmitteilung prüfen
Jährlich übermittelt die Rentenversicherung die erhaltene Bruttorente für das vergangene Jahr in einer Rentenbezugsmitteilung automatisch an das Finanzamt. Wer den Grundrentenzuschlag 2021 und/oder 2022 erhalten hat, sollte prüfen, ob in dem gemeldeten Rentenbetrag (Bruttojahresrente) fälschlicherweise auch der gezahlte Grundrentenzuschlag enthalten ist. Richtig ist die Rentenbezugsmitteilung, wenn der steuerfreie Zuschlag gesondert ausgewiesen wird. Erich Nöll, Geschäftsführer des BVL, empfiehlt, in der Steuererklärung ergänzende Angaben zu machen und darauf hinzuweisen, dass die Grundrentenzuschläge nicht zu versteuern sind.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.297
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
1.626
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.3252
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
723
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
677
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
654
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
584
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
580
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
54914
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
524
-
Wann Soloselbstständige bei Coronahilfen nicht antragsberechtigt sind
18.03.2026
-
Handlungsbedarf bei beSt prüfen
16.03.2026
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
12.03.2026
-
Änderung nach § 175b AO bei Übermittlung über ELStAM?
06.03.2026
-
Verjähren Rückforderungen bei Corona-Überbrückungshilfen?
05.03.2026
-
Steuerberatungskosten für Ermittlung eines Veräußerungsgewinns aus GmbH-Beteiligung
04.03.2026
-
EU-Beihilferecht und Corona-Hilfen: Was Steuerberater jetzt wissen müssen
25.02.2026
-
OVG Münster: Verwaltungspraxis bei Überbrückungshilfen schlägt FAQ
18.02.2026
-
Auswirkungen von KI auf Geschäfts- und Honorarmodelle in Steuerberatungskanzleien
16.02.2026
-
FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung
11.02.2026