Arbeitnehmende in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt haben am 6. Januar, dem "Tag der Heiligen drei Könige" oder auch "Dreikönigstag" genannt, frei. Denn hier ist das ein gesetzlicher Feiertag, in den anderen Bundesländern nicht. Doch welches Arbeitsrecht gilt für Arbeitnehmende, die zum Beispiel remote in einem anderen Bundesland arbeiten, als das, in dem ihr Unternehmen sitzt?