Lehrerin verschweigt Vortätigkeit: Rücknahme von Beamtenernennung rechtmäßig

Das Land Brandenburg darf die Ernennung einer Lehramtsreferendarin wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen, wenn diese vor ihrer Einstellung bedeutsame Umstände ihres beruflichen Werdegangs, nach denen sie gefragt wurde, verschwiegen hat.
Keine Gewähr für Verfassungstreue?
Die Beamtin hatte über ihre Vortätigkeiten informiert, jedoch nicht darüber, dass sie für COMPACT TV als Moderatorin gearbeitet hat. Das von ihr zunächst angerufene Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) lehnte in seinem Beschluss vom 6. Juni 2024 (Aktenzeichen: VG 2 L 78/24) den Eilantrag der Lehramtsreferendarin ab. Das Gericht sah es seinerzeit als erwiesen an, dass die Lehramtsreferendarin nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet.
Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die dagegen gerichtete Beschwerde der Lehramtsreferendarin nun zurückgewiesen. Dabei betonte das Gericht, dass die Rücknahme einer Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung die Entschließungsfreiheit des Dienstherrn wiederherstellen soll. Die Rücknahme sei deshalb rechtmäßig, selbst wenn es möglich erschiene, dass nach Abwägung aller nunmehr bekannten Umstände einer Verbeamtung an sich nichts im Wege stünde. Eine umfassende Interessenabwägung sei bei der Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht vorzunehmen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 26.9.2024, OVG 4 S 23/24)
-
Schlichter schlagen Einigung in der TVöD-Tarifrunde vor
36.144
-
Entgelttabelle TV-L
22.132
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
14.440
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
8.826
-
Entgelttabelle TV-V
6.145
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
3.2922
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
2.8761
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.900
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
1.513
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
1.462
-
Vergütung von Pausenzeiten nach TV-Ärzte/VKA
03.04.2025
-
Berliner Richter muss mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen
03.04.2025
-
Einkommensgrenze für Elterngeld erneut gesunken
02.04.2025
-
Schlichter schlagen Einigung in der TVöD-Tarifrunde vor
31.03.2025
-
Arbeitgeberverband will "Leitplanken" bei Arbeitskämpfen
31.03.2025
-
Keine Höhergruppierung für Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums
26.03.2025
-
Bundesbeauftragte stellt Definition von Rassismus für deutsche Verwaltungen vor
21.03.2025
-
Kein Dienstunfall bei Reparaturversuch mit privatem Klappmesser
19.03.2025
-
Zollbeamter bekommt 13 Minuten Arbeitszeit gutgeschrieben
18.03.2025
-
Kein Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst
13.03.2025