Streit und Verwirrung um Ausweitung der Hauptstadtzulage auf weitere Beschäftigte
Trotz gegenteiliger Signale aus dem Senat geht die Gewerkschaft Verdi davon aus, dass etwa 20.000 Beschäftigte an Berliner Hochschulen, in Museen oder Gedenkstätten ab kommendem Jahr in den Genuss der sogenannten Hauptstadtzulage kommen. Bisher zahlt Berlin diese Zulage von monatlich 150 Euro an etwa 130.000 Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst.
Zulage ab kommendem Jahr auch für Angestellte der Hochschulen?
Die nun in Rede stehenden Angestellten der Hochschulen, der Stiftung Oper, der Zentral- und Landesbibliothek, des Technikmuseums und mehrerer Gedenkstätten zählen nicht dazu. Für sie gelten jedoch laut Verdi Tarifverträge, in denen die Regelungen für den öffentlichen Dienst der Länder übernommen werden, wie Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann und andere Gewerkschafter erläuterten.
Nach einer am 23.9.2024 erzielten Einigung von Verdi mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der auch Berlin angehört, ist die Hauptstadtzulage Teil des bundesweiten Tarifvertrages der Länder (TVL). Die Einigung bezieht sich zwar allein auf die 130.000 Empfänger in der Hauptstadt, die die Zusatzzahlung schon jetzt erhalten. Verdi geht aber davon aus, dass ab April 2025 zusätzlich die oben erwähnten 20.000 Beschäftigten dazukommen, deren Bezahlung an den TV-L angebunden sei.
Senat sieht keine Ausweitung der Hauptstadtzulage
Eine Sprecherin der Senatsfinanzverwaltung erklärte hingegen: "Der Tarifvertrag Hauptstadtzulage bezieht sich weiterhin nur auf den bisherigen Empfängerkreis der Beschäftigten der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung. Eine Ausweitung hat nicht stattgefunden." Die Regelung sei nicht automatisch auf Beschäftigte etwa an den Hochschulen, Stiftungen oder Museen zu übertragen. Ähnlich hatte die Hamburger Finanzbehörde argumentiert, die derzeit den TdL-Vorsitz innehat.
"Ich vertraue darauf, dass der Senat tariftreu ist und die Erweiterung der Hauptstadtzulage umsetzt", sagte Kühnemann nun dazu. "Das ist für mich ein rein formaler Akt." Für den Fall, dass es womöglich anders kommt, kündigte die Gewerkschaft Klagen Betroffener vor dem Arbeitsgericht an.
Streitpunkt: Beschäftigte von freien Trägern
Ein weiteres Ziel, das die Gewerkschaft schon länger verfolgt, ist eine Zahlung der Zulage auch an 80.000 bis 100.000 Beschäftigte freier Träger, die im Auftrag des Landes in Kitas, Beratungsstellen, bei der Flüchtlings- oder Wohnungslosenhilfe arbeiten. "Wer dieselbe Daseinsvorsorge betreibt, gleiche Arbeit leistet, soll auch von der Hauptstadtzulage profitieren", sagte Kühnemann. Nun sei die Politik in Berlin am Zug, das endlich umzusetzen und den Trägern das entsprechende Geld zur Verfügung zu stellen. Der Senat lehnte das bisher ab.
Gewerkschaften und Verbände freier Träger fordern vom Senat seit längerem, die Hauptstadtzulage auch für ihre Beschäftigten zu zahlen – insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Die Beschäftigten in den kommunalen Kitas erhalten die Zulage bereits.
Weitere Konflikte sind absehbar
"Verdi wird in den nächsten Wochen zügig auf die Freien Träger zugehen, um gemeinsam Druck auf den Senat zu machen, die dazugehörige Finanzierung abzusichern", so die Gewerkschaft. Weitere Konflikte sind daher absehbar. Parallel dazu läuft die Auseinandersetzung zwischen Verdi und dem Senat mit Blick auf bessere Arbeitsbedingungen und Entlastung für die Erzieherinnen und Erzieher in den kommunalen Kitas weiter. Das Arbeitsgericht hatte am 27.9.2024 einen ab dem 30.9.2024 von Verdi angekündigten unbegrenzten Streik untersagt. Die Gewerkschaft will dagegen in Berufung gehen.
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