Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung für den VZ 2024
Abgabe elektronisch über das BZSt-Portal
Die Finanzverwaltung informiert darüber, dass die Muster für die Gruppenträgermeldung und den Widerruf der Gruppenträgermeldung fertiggestellt sind und auf der Internetseite des BZSt abgerufen werden können. Eine elektronische Abgabe ist voraussichtlich ab dem 2. Januar 2025 möglich und erfolgt über das BZSt Online-Portal.
BMF, Schreiben v. 17.10.2024, IV B 5 - S 1100/24/10001 :002
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
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