Bayern startet elektronischen Belegversand
Das bayerische Digitalisierungs-Projekt "NACHDIGAL" soll das datenschutzsichere Nachreichen von digitalen Anlagen (zur Steuererklärung) technisch Ermöglichen. Der DStV gibt in seiner Mitteilung v. 30.7.2020 einen Überblick, wie die neuen Möglichkeiten der Praxis in Bayern helfen.
Danach werde mit dem Projekt gleichfalls der datenschutzsichere Versand von sonstigen Nachrichten nebst Anhängen an die Finanzverwaltung angegangen. Für diese Serviceangebote seien eweils Formulare konzipiert, die über "Mein ELSTER" zum Finanzamt gelangen. Auch die weiteren, am Markt bestehenden Softwareanbieter für Steuererklärungsprogramme sollen die Formulare über die ERiC-Schnittstelle in ihr Angebot integrieren können.
Belege zu folgenden Steuerklärungen
über das Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung" können laut DStV Belege zu folgenden Steuererklärungen bzw. Anlagen zu Steuererklärungen nachgereicht werden:
- Einkommensteuererklärung,
- Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte,
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte,
- Gewerbesteuererklärung,
- Körperschaftsteuererklärung,
- Umsatzsteuerjahreserklärung,
- E-Bilanz,
- Einnahmenüberschussrechnung
Gleichzeitige Abgabe mit der elektronischen Steuererklärung?
Technisch sei es zwar möglich, beispielsweise das "Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung" kurz nach Abgabe der elektronischen Steuererklärung loszuschicken. Angesichts des Paradigmenwechsels von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht sei dies aber nicht Ziel des Angebots.
Die Lage in den anderen Bundesländern
Nach dem Kenntnisstand des DStV planen auch die weiteren Bundesländer 2020 bzw. 2021, ihr digitales Serviceangebot entsprechend zu erweitern. Bei "Mein ELSTER" erschein" auf der Seite des Angebots "Belegnachreichung zur Steuererklärung" etwa der Hinweis: "Dieses Formular kann derzeit nur mit einer Steuernummer aus Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen übermittelt werden."
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