"Steuererklärung light" für Rentner
Amtsveranlagungsverfahren für Rentner
In Mecklenburg-Vorpommern können Rentner bereits seit 2017 das Amtsveranlagungsverfahren nutzen. Mittlerweile ist das Verfahren auch in Brandenburg, Bremen und Sachsen möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Rentner ihrer Steuerpflicht auf einem zweiseitigen Vordruck nachkommen. In 2019 nutzten bereits viele Rentner diesen Service: über 20.000 einfache Erklärungen gingen in den Finanzämtern ein. Finanzminister Reinhard Meyer: "Die Steuererklärung ist für Rentnerinnen und Rentner meist eine unangenehme Pflicht, die mit großem Aufwand verbunden ist. Als Steuerverwaltung wollen wir unseren Rentnerinnen und Rentner helfen und machen mit dem Informationsschreiben gezielt auf diesen Service aufmerksam."
FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Meldung v. 5.6.2019
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