BStBK verlangt Aufschub für Steuererklärungen
Mit Überbrückungshilfen und der Mehrwertsteuersenkung hätten die Steuerberater-Büros so viel zu tun, dass sie bei den normalen Steuererklärungen für 2019 erheblich im Rückstand seien, sagt er dem "Handelsblatt" (Dienstag). "Wir brauchen jetzt eine Verlängerung für alle Steuererklärungen aus dem Jahr 2019", forderte Schwab.
BMF sieht keinen Handlungsbedarf
Eine Sprecherin des BMF verwies laut "Handelsblatt" darauf, dass sowohl Steuerpflichtige als auch Steuerberater im Einzelfall eine Fristverlängerung beantragen könnten. "Mit diesen Anträgen wird die Finanzverwaltung großzügig umgehen", zitierte die Zeitung die Sprecherin.
Steuererklärungen: Abgabefristen
Steuerpflichtige, die sich nicht etwa von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, müssen ihre Steuererklärung für 2019 bis zum 31.7.2020 abgeben. Wer sich beraten lässt, hat bis Ende Februar 2021 Zeit.
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