Übernahme der Rückzahlung von Studiengebühren bei Arbeitgeberwechsel
Ein berufsbegleitendes Studium auf Kosten des Arbeitgebers bleibt unbesteuert, wenn es in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Dies ist zu bejahen, wenn die Bildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Mitarbeiters im Betrieb des Arbeitgebers erhöhen soll.
Ist der Mitarbeiter Schuldner der Studiengebühren muss der Arbeitgeber aber die Übernahme beziehungsweise den Ersatz vor Vertragsabschluss schriftlich zugesagt haben.
Es ist ausdrücklich nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber die übernommenen Studiengebühren vom Arbeitnehmer zurückfordern kann (BMF-Schreiben vom 13.04.2012 - IV C 5-S 2332/07/0001; BStBl 2012 I S. 531).
Arbeitslohn, wenn neuer Arbeitgeber Rückzahlung übernimmt
Ist aber der Mitarbeiter zur Rückzahlung der Studiengebühren verpflichtet und wechselt er den Arbeitgeber, entsteht eine neue Situation. Übernimmt der neue Arbeitgeber die Verpflichtung des Arbeitnehmers, die vom bisherigen Arbeitgeber getragenen Studiengebühren an diesen zurückzuzahlen, führt dies zu Arbeitslohn vom neuen Arbeitgeber. Das gilt sowohl für die sofortige Übernahme des Rückzahlungsbetrags als auch für die Übernahme durch den neuen Arbeitgeber im Darlehenswege.
Kein überwiegend betriebliches Interesse des neuen Arbeitgebers
Die Begründung für diese Einordnung: Es fehlt an einem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des neuen Arbeitgebers. Zu diesem Ergebnis kommt die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin in einer bundesweit abgestimmten Verwaltungsanweisung.
Hinweis: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Kurzinfo LSt Nr. 1/15 vom 16.1.2015, DB 2015 S. 218
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
9.207
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
4.7121
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
4.665
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.63442
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2026
3.756
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
2.925
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2026 und mehr
2.843
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
2.746
-
Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
2.673
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen für 2026
2.6162
-
Neuerungen im DEÜV- und EEL-Verfahren
12.01.2026
-
Insolvenzgeldumlage bleibt 2026 unverändert
08.01.2026
-
Anhebung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale zum 1. Januar 2026
07.01.2026
-
Neuerungen bei privat Krankenversicherten ab 2026
02.01.2026
-
Steuerfreie Aktivrente ab 2026
23.12.2025
-
Steuerfreier Arbeitgeberersatz für den Doppelhaushalt als Unterkunftskosten
23.12.2025
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
22.12.20256
-
Sofortprogramm bringt Steuererleichterungen im Personalbereich
22.12.2025
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
19.12.2025
-
Steuerliche Verbesserungen der betrieblichen Altersversorgung beschlossen
19.12.2025