Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzfristige Beschäftigung

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.17 Änderungen in SGB IV, V, VI und VII

Gesetzestitel: Gesetz zur Anpassung des 6. Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Vorhaben enthält eine Vielzahl an Änderungen – die Dars...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 3.1 Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Beschäftigte, die nach § 1 Abs. 2 TVöD aus dessen Geltungsbereich ausgeschlossen sind, haben demzufolge keinen tarifvertraglichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Hierzu gehören z. B. Beschäftigte, für die Eingliederungsleistungen gewährt werden (§ 1 Abs. 2 Buchst. i TVöD) b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Schaubild kurzfristige Beschäftigungen

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 29 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher etc. von steuerbegünstigten Körperschaften wöchentlich mehr als sechs Stunden beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Unselbständigkeit und somit für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Zu weiteren Abgrenzungsmerkmalen s. "Arbeitnehmer des Vereins" und vgl. Hartz/M...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.2.2 Nebentätigkeit

Tz. 36 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine Nebentätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt nicht mehr als Drittel einer vergleichbaren hauptberuflichen Tätigkeit; Abgrenzung zum Hauptberuf ist möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Ggf. Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht, Mini-Job ist zu prüfen (geringfügige Beschäftigung); ggf. auch kurzfristi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Besonderheiten beim Vorliegen einer Aushilfstätigkeit

Tz. 40 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden die Lohnsteuerabzugsbeträge durch den Verein übernommen (Nettolohnvereinbarung), können vor Anwendung der Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) und der Grundsätze für die Pauschalierung folgende Beträge zunächst steuerfrei gezahlt werden: Reisekosten in Höhe der Pauschsätze Fahrtkosten (aber keine Fahrtkosten für Fahrten zwischen W...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Minijob und Übungsleiterpauschale

Tz. 78 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wer sich nebenberuflich in Verbänden/Vereinen als/in einer Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer etc. nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit, nebenberuflichen Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen betätigt, hat die Möglichkeit,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 1 Arbeitsverdienst unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug

Altersrentner können trotz Rentenbezugs ein steuerliches Dienstverhältnis oder auch mehrere Dienstverhältnisse eingehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Der aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Wenn der weiterbeschäf...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.1 Änderungen in SGB IV, V, VI und VII

Gesetzestitel: Gesetz zur Anpassung des 6. Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Vorhaben enthält eine Vielzahl an Änderungen – die Dars...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 9 Tipps zur Vermeidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen

Arbeitsrechtlich zustehende Einmalzahlungen mit einplanen! Berechnungsbeispiel: Die jährliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 7.236 EUR (bis 31.12.2025: 6.672 EUR). Tariflich stehen jeweils 258 EUR Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. Es verbleiben für den laufenden Lohn somit jährlich 6.720 EUR, monatlich also 560 EUR. Bei einem arbeitsrechtlich zustehenden Stundenlohn von 14 EUR...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 2 Wertguthabenvereinbarungen für geringfügig Beschäftigte

Auch versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigte können Wertguthaben aufbauen. Soll jedoch bei Anspruch auf einen Stundenlohn und schwankender Arbeitszeit lediglich die Zahlung eines verstetigten Arbeitsentgelts erreicht werden, ist dies auch über eine sonstige flexible Arbeitszeitregelung möglich. Übertragung von Wertguthaben Wertguthaben aus einer geringfügigen Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 5.1 Arbeitnehmer muss den Minijob nicht in seiner Einkommensteuererklärung angeben, wenn er pauschal versteuert wurde

Der Minijob ist ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis mit einem Monatslohn von maximal 603 EUR (für 2026). Mit der Vereinbarung eines Minijobs kann erreicht werden, dass mit der pauschalen Lohnsteuer von 2 % die Besteuerung abgeschlossen ist, d. h., der Verdienst aus dem Minijob wird nicht in die Einkommensteuererklärung einbezogen. Der Minijob kann mit einem Hauptarbeitsverhältnis...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.1.1 Kurzfristige Beschäftigungen nach § 8 SGB IV (Nr. 1)

Rz. 38 Die Vorschrift des Abs. 2 Satz 1 regelt in Nr. 1 bereits seit dem 1.1.2013 nur noch die Versicherungsfreiheit der sog. kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV sowie die Versicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigungen in Privathaushalten nach § 8a SGB IV und in Nr. 2 der den geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 3 SGB IV gleichgestellten ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.1.2 Vergleichbare selbstständige Tätigkeiten (Nr. 2)

Rz. 41 Sofern eine der geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 3 SGB IV gleichgestellte selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, ordnet Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ebenfalls die Versicherungsfreiheit an. Dabei verweist Abs. 2 Satz Nr. 2 generell auf § 8 Abs. 1 SGB IV – also auf alle Formen der vergleichbaren geringfügigen Beschäftigungen – bzw. auf § 8a SGB IV – die Tätigkeiten i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienversicherung / 3.1 Erwerbslosigkeit/Schul-/Berufsausbildung

Ein Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus ist gegeben, wenn sie nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erwerbstätig sind, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i. S. d. JFDG leisten, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine ausgeübte versicherungsfreie geringfügige Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Kurzfristige Beschäftigung ("Kurzfristiger Minijob")

Tz. 41 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Tz. 42 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt eine kurzfristige (geringfügige) Beschäftigung, auch Saisonbeschäftigung genannt, vor, wenn entweder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigungen

Tz. 53 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Überschreitet eine Beschäftigung, die als kurzfristige Beschäftigung angesehen wird, entgegen der ursprünglichen Erwartung die angegebene Zeitdauer, tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein, es sei denn, dass die Merkmale einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorliegen (s. Abschn. B.3.2 Richtlinien für die versicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.4 Kurzfristige Beschäftigungen

Tz. 81 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Auch für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppenschlüssel "110") sind Entgeltmeldungen zu erstatten, in denen die Daten zur Unfallversicherung anzugeben sind. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche Beitragsgruppen bei kurzfristig Beschäftigten mit "0" zu verschlüsseln sind; das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt ist mit 0 EUR anzugeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Tz. 47 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt dann nicht mehr die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt 603 EUR im Monat übersteigt (s. Abschn. B.2.2.3 Geringfügigkeitsrichtlinien). Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist nicht erforderlich, wenn das erzielte monatlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen

Tz. 44 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Bei der Prüfung, ob die Zeiträume von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinander folgender kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen. Erfüllt eine Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, so wird diese Beschäftigung nicht angerechnet. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Drei Monate oder 70 Arbeitstage

Tz. 43 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Von dem Drei- bzw. Zweimonatszeitraum ist nur dann auszugehen, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird (s. BSG-Urteil vom 27.01.1971, AZ: 12 RJ 118/70, USK 7104). Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ist bei der Beurteilung auf den Zeitraum von 70 Arbeitstagen abzustellen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht

Tz. 21 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag (ab 2019) von 3,6 % trägt. Allerdings kann der geringfügig Beschäftigte die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Befreiungs-Antrag stellen, der dann für die gesamte Dauer der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Mehrere Minijobs sowie Midijobs

Tz. 29 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Beurteilung der Frage, ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus versicherungsrechtlicher Sicht gegeben ist, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Beträgt das Arbeitsentgelt 202...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 52 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 603 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze führt nicht zur Versicherungspflicht; als gelegentlich ist dabei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die generelle Versicherungsfreiheit für geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2013 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rentenversicherungspflicht zur Regel. Der geringfügig Beschäftigte kann aus der Rentenversicherungspflicht herausoptieren. In diesen Fällen muss der geringfügig Beschäftigte bei seinem Arbeitgeber einen schriftlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Entgeltgrenze

Tz. 19 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze monatlich ab 2026 von 603 EUR nicht überschreitet. Bei der Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts sind auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 117 EStG: Auszahlung an Arbeitnehmer

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 117 Abs 1 S 1 EStG erhalten ArbN die Energiepreispauschale vom ArbG, wenn sie am 01.09.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in eine der Steuerklassen 1–5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitlohn beziehen (BMF FAQ EPP VI.1. (Stand 17.10.2023)). Ist Letzteres der Fall, erfolgt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beginn der Versicherungspflicht bei Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen

Tz. 56 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle nach § 28a Abs. 1 SGB IV jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten zu melden. Die Meldung ist durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten. Der Arbeitgeber hat nach § 28e SGB IV d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.5 Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (Abs. 1 Sätze 1 und 4 sowie Abs. 4)

Rz. 29 Im Unterschied zum Steuerrecht ist bei den Werbungskosten nicht der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Vielmehr wird aus Gründen der Erleichterung des Verwaltungsvollzugs lediglich auf den sog. Werbungskostenpauschbetrag in § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG (= Arbeitnehmer-Pauschbetrag) Bezug genommen. Als Werbungskosten ist einheitlich ein Zwölftel des jeweils maßgeben...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.1 Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 14 Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird zunächst der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (sog. Werbungskostenpauschale) – steuermindernd – berücksichtigt. Dieser kann bei Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt werden, weil die mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag korrespondierenden Betriebsausgaben bereits im Rahmen der Gewinnermi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mindestlohn / 4.1 Übersicht über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

Allerdings wirkt sich der Mindestlohn in bestimmten Bereichen auf die Sozialversicherung aus: Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, kann es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen kommen. Hintergrund ist das Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung. Minijobber haben Anspruch auf Tarifentgelt, sie sind vom G...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mindestlohn / 4 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen und Gesichtspunkte des Mindestlohns

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, in dem auch der Mindestlohn geregelt ist, betrifft grundsätzlich das Arbeitsrecht. Mit Ausnahme der Neuregelung zur kurzfristigen Beschäftigung enthält das Gesetz keine sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlich bedeutsamen Vorschriften. 4.1 Übersicht über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen Allerdings wirkt sich...mehr

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Mindestlohn / 4.3 Auswirkungen auf die geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs)

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie enthält keine gesetzlichen Änderungen bezüglich der Minijobs. Die Änderungen betreffen ausschließlich die kurzfristige Beschäftigung (eine Unterform der geringfügigen Beschäftigung). In der Praxis sind alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter im Rahmen eines Minijobs beschäftigt haben, ab 1.1.2015 dazu verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ihre letzte Änderung erfuhr die durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 in das SGB II eingefügte Vorschrift durch die zusammen mit ihrem Inkrafttreten vorgenommene Ergänzung des Abs. 2 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014). Rz. 2 § 19a verkörpert eine der grö...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 130 nach § 150 überführt. Sie wurde dabei neu gefasst und zugleich geschlechtsneutral ausformuliert. Zuletzt wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III Einführung / 9 Weitere Änderungen des SGB III in den Jahren 2011 und 2012

Rz. 52 Mit Wirkung zum 3.5.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolge des Zivildienstes durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) den Tatbeständen hinzugefügt, deren Zeiten bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes außer Betracht bleiben. Rz. 53 Durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.3 Unbillige Härte

Rz. 38 Eine Erweiterung des Bemessungsrahmens nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 auf 2 Jahre kommt hauptsächlich in Betracht, wenn der Arbeitslose dies verlangt. Dies ist schon anzunehmen, wenn er darauf hinweist, dass sein Verdienst zuletzt niedriger gewesen sei als zuvor, z. B. in der vorletzten Beschäftigung, oder der bescheinigte Verdienst (Arbeitsbescheinigung, § 312) seinen tats...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung

Zusammenfassung Begriff Sozialversicherungsrechtlich ist eine Beschäftigung kurzfristig, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Diese Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Der lohnsteuerliche Begriff einer kurzfristigen Beschäftigung unterscheide...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.1 Gelegentlich ausgeübte kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Hierzu gehören auch Beschäftigungen, die z. B. durch eine längstens für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung mit Arbeitseinsätzen von maximal 70 Arbeitstagen ausgeübt werden. Bei Rahmenvereinbarungen mit sich wiederholenden Arbeitseinsätzen über mehrere Jahre ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / 8 Beiträge bei kurzfristiger Beschäftigung

Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen müssen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt zu werden. 8.1 Unfallversicherung Das Entgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beitragshöhe ist von der Branche des Betriebs abhängig. Die Zahlung erfolgt an die zuständige ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung nach kurzfristiger Beschäftigung

Gleiches gilt umgekehrt, wenn sich an die befristete kurzfristige Beschäftigung unmittelbar eine – für sich betrachtet – geringfügig entlohnte Beschäftigung anschließt. Versicherungsfreiheit wegen Vorliegens einer kurzfristigen Beschäftigung kommt in solchen Fällen nur in Betracht, wenn es sich bei den einzelnen Beschäftigungen um völlig voneinander unabhängige Beschäftigung...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 3 Rahmenvereinbarungen bei kurzfristigen Beschäftigungen

3.1 Gelegentlich ausgeübte kurzfristige Beschäftigung Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Hierzu gehören auch Beschäftigungen, die z. B. durch eine längstens für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung mit Arbeitseinsätzen von maximal 70 Arbeitstagen ausgeübt werden. Bei Rahmenvereinbarungen mit sic...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / Zusammenfassung

Überblick Das Steuerrecht unterscheidet für die Frage der Steuerpflicht nicht nach der Beschäftigungsform. Für Dienstverhältnisse kurzfristig Beschäftigter sind grundsätzlich dieselben steuerlichen Vorschriften anzuwenden wie für übliche Dienstverhältnisse. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer vom Arbeitslohn kurzfristig Beschäftigter (Aushilfskräfte) allerdings unter gewisse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsrechtlich ist eine Beschäftigung kurzfristig, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Diese Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Der lohnsteuerliche Begriff einer kurzfristigen Beschäftigung unterscheidet sich vom sozi...mehr