Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzfristige Beschäftigung

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Meldungen / 5.2 Kurzfristige Beschäftigungen

Für kurzfristig Beschäftigte sind keine Jahresmeldungen zu erstellen, da kurzfristig Beschäftigte – mit Ausnahme der gesetzlichen Unfallversicherung – sozialversicherungsfrei sind. Die Jahresmeldung zur Unfallversicherung ist allerdings zu erstatten.[1] Seit dem 1.1.2022 hat der Arbeitgeber bei der Anmeldung eines kurzfristig Beschäftigten zusätzlich anzugeben, wie dieser für...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 6 Zwischen Schulentlassung und einem dualen Studium

Die Teilnehmer an dualen Studiengängen gelten in der Sozialversicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigte und sind grundsätzlich versicherungspflichtig.[1] Die wirtschaftliche Stellung des Schulabgängers beruht zu einem erheblichen Teil auf der Ausübung einer Beschäftigung. Daher sind solche kurzfristigen Beschäftigungen vor Aufnahme eines dualen Studiums – mit einem Ent...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.4.1 Nicht unvorhersehbare Arbeit in wechselnder Häufigkeit

In seinem Urteil[1] vom 11.5.1993 wies der zuständige 12. Senat des BSG in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass es hinsichtlich der Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung nicht auf den Umfang der Arbeitseinsätze ankommt, sondern vielmehr darauf, dass "die Arbeit nicht unvorhersehbar in wechselnder Häufigkeit und zu unterschiedlichen Zeiten übernommen wird" oder "dass...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.1 Ferien

Ferien nach der Schulentlassung bzw. vor dem Studium spielen keine Rolle, wenn die Berufsmäßigkeit bestimmt wird. Praxis-Beispiel Studienaufnahme verzögert sich durch eine Reise Ein Schüler hat im Juli des Jahres erfolgreich das Abitur bestanden. Er beabsichtigt im Frühjahr des Folgejahres ein Studium aufzunehmen. Vorher übt er zunächst eine auf 2 Monate befristete Beschäftigu...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 5 Zwischen Schulentlassung und einer betrieblichen Ausbildung

Schulabgänger, die eine kurzfristige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 603 EUR (2025: 556 EUR) im Monat zwischen Schulentlassung und der Aufnahme einer Beschäftigung im Rahmen einer betrieblichen Berufsausbildung ausüben, gehören zum Personenkreis der Erwerbstätigen: Berufsmäßigkeit liegt vor.mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 7 Kurzfristige Beschäftigung, Arbeitgeber trägt Lohnsteuer

Sachverhalt Eine Aushilfskraft (Schülerin unter 18 Jahre) wird 3 Wochen lang für 15 Arbeitstage eingestellt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden zu 13 EUR pro Stunde.[1] Die Lohnsteuer wird mit 25 % pauschaliert, da die Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der Arbeitslohn 150 EUR pro Tag sowie 19 EUR pro Stunde nicht übersteigt. Die ...mehr

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Pensionär / 2.3.1 Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristig beschäftigte Pensionäre sind rentenversicherungsfrei.[1]mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 6 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Für die Urlaubszeit wird eine Altersrentnerin vom 10.10. bis 28.10. für 15 Arbeitstage als Aushilfskraft eingesetzt. Die Aushilfe erhält 13,90 EUR Stundenlohn bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sie gehört keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die pauschale Lohnsteuer wird von der Aushilfskraft getragen. Fallen für die Beschäftigung B...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Arbeitsrecht

1 Grundsätzliche Geltung der Vorschriften für Arbeitnehmer Grundsätzlich gelten Abiturienten als ganz normale Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Schulabschluss eine weisungsgebundene Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit aufnehmen. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes [1] handelt. Typ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Sozialversicherung

1 Zwei Arten von Minijobs – unterschiedliche Abgaben Die beiden Formen der geringfügigen Beschäftigung, die geringfügig entlohnte Beschäftigung und die kurzfristige Beschäftigung, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Ausgestaltung grundsätzlich voneinander. Bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung ist lediglich der Maximalverdienst bedeutsam, die Bes...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4 Freiwilligendienste und freiwilliger Wehrdienst

4.1 Freiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst vor Studienbeginn Beabsichtigt der Schulabgänger nach dem Aushilfsjob zunächst einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr[1] oder einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten, bevor er das Studium aufnimmt, zählt er bereits zum Personenkreis der Erwerbstätigen. Es handelt sich bei dem Aushilfsjob um e...mehr

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Praxis-Beispiele: Pauschali... / 2 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Für die Urlaubszeit wird eine Altersrentnerin vom 12.10.-30.10. für 15 Arbeitstage als Aushilfskraft eingesetzt. Die Aushilfe erhält 13,90 EUR Stundenlohn bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 Stunden. Sie gehört keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die pauschale Lohnsteuer übernimmt der Arbeitgeber, diese dürfte auch auf die Arbeitnehmerin ab...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Sozialversicherung

1 Berufsmäßigkeit der kurzfristigen Beschäftigung Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht geringfügig und damit auch nicht versicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig ist nach der BSG-Rechtsprechung[1] eine Beschäftigung, die für den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Der Arbeitnehmer bestreitet mit dem Entgelt also...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 1 Kurzfristige Beschäftigungen

Für alle Studenten besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn deren Beschäftigung auf bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage bzw. bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen in einem landwirtschaftlichen Betrieb innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist.[1] Ob die Beschäftigung während der Vorlesungszeit oder während der Semes...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 8 Kurzfristige Beschäftigung, Arbeitnehmer trägt Lohnsteuer

Sachverhalt Eine Aushilfskraft (Schülerin unter 18 Jahre) wird 3 Wochen lang für 15 Arbeitstage eingestellt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden zu 13 EUR pro Stunde.[1] Die Lohnsteuer wird mit 25 % pauschaliert, da die Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der Arbeitslohn 150 EUR pro Tag sowie 19 EUR pro Stunde nicht übersteigt. Die ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Unbefristete Beschäftigung schließt Kurzfristigkeit aus

2.1 Folgen einer Dauerbeschäftigung Für die Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung ist entscheidend, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 70 Arbeitstage oder 3 Monate nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist; hierbei reicht es unabhängig von der Zahl der Wochenarbeitstage für die Annahme einer kurzfri...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 4 Vorbeschäftigungszeiten verschwiegen

Sachverhalt Vom 15.11. bis 31.12. wird eine Aushilfskraft als Urlaubsvertretung eingestellt. Insgesamt sind 30 Arbeitstage vereinbart. Das monatliche Entgelt beträgt 330 EUR. Die Aushilfskraft teilt dem Arbeitgeber auf einem Fragebogen mit, dass sie im laufenden Jahr keine Vorbeschäftigungen hatte. Der Arbeitgeber meldet die Aushilfe daraufhin als kurzfristig Beschäftigte mi...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und Praktikum

Sofern ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die im Betrieb oder Unternehmen bestehenden Entgeltgrundsätze anzuwenden. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Eine Ausnahme gilt nur, sofern sich die Tätigkeit als Praktikum im Sinne der Legaldefinition des § 22 Abs. 1 Satz 3 MiLo...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.4 Abgrenzung von gelegentlichen und kurzfristigen Jobs in der Rechtsprechung

Die Sozialgerichte haben sich in einer Vielzahl von Urteilen mit der Abgrenzung einer gelegentlichen und damit kurzfristigen von einer regelmäßigen Beschäftigung auseinandergesetzt. Viele dieser Urteile haben einen ausgesprochenen Einzelfallcharakter und eignen sich nicht, als Grundsatzentscheidung herangezogen zu werden. 2.4.1 Nicht unvorhersehbare Arbeit in wechselnder Häuf...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.4.2 Vornherein auf ständige Wiederholung ausgerichtete Beschäftigung

Das LSG Niedersachsen-Bremen[1] hat ausgeführt, dass das BSG in seiner Rechtsprechung keine abschließenden Kriterien für die Abgrenzung einer regelmäßigen von einer gelegentlichen Beschäftigung vorgeben wolle. Vielmehr erwarte es von den Tatgerichten eine wertende Zuordnung. Zusammenfassend kann jedoch festgestellt werden, dass eine von vornherein auf ständige Wiederholung au...mehr

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Elternzeit / 5.3.2 Kurzfristige Beschäftigung

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sind der Auffassung, dass zulässige Teilzeitbeschäftigungen während des Bezugs von Elterngeld und während der Elternzeit berufsmäßig ausgeübt werden. Daher sind solche Beschäftigungen trotz der Beschränkung auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage versicherungspflichtig.mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 Grundsätzliche Geltung der Vorschriften für Arbeitnehmer

Grundsätzlich gelten Abiturienten als ganz normale Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Schulabschluss eine weisungsgebundene Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit aufnehmen. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes [1] handelt. Typische arbeitsrechtliche Gestaltungsformen im unmittelbaren...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.4.3 Keine Verpflichtung bei Aufforderung zur Arbeitsleistung

Das BSG[1] hat in einem späteren Verfahren auch eine über 2 Jahre bestehende Tätigkeit einer Putzfrau, die auf Abruf jeden zweiten Mittwoch je 4 Stunden in einer Anwaltskanzlei arbeitete, als regelmäßig und daher als nicht kurzfristig beurteilt. Das Merkmal der Regelmäßigkeit habe sich erst rückwirkend betrachtet durch die Handhabung der Parteien des Arbeitsverhältnisses man...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 1 Zeitgrenzen überschritten

Sachverhalt Eine Hausfrau übernimmt Krankheits- oder Urlaubsvertretungen für verschiedene Pflegedienste, die jeweils nur von kurzfristiger Dauer sind. Beim Pflegedienst C macht sie Urlaubsvertretung befristet vom 1.8. bis 30.9. (60 Kalendertage). Die Beteiligten gehen von monatlich 18 Arbeitstagen aus. Es ist ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.800 EUR vereinbart. Sie hat nac...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 7 Ermittlung des Arbeitsentgelts bei Teilmonaten zur Prüfung der Berufsmäßigkeit

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin nimmt in ihrer Hauptbeschäftigung vom 15.4. bis zum 30.4. unbezahlten Urlaub. Im selben Zeitraum nimmt sie eine Beschäftigung in einer Rechtsanwaltskanzlei auf. Sie erhält im Monat April ein Arbeitsentgelt i. H. v. 603 EUR. Kann diese Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich als kurzfristig behandelt werden? Ergebnis In diesem Fall liegt eine k...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 6 Pauschalbesteuerung im steuerrechtlichen Sinn

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer wird kurzfristig für knapp 3 Wochen vom 5.1. bis 24.1., nicht regelmäßig wiederkehrend, bei einer Spedition als Ladehilfe beschäftigt. Er arbeitet an 6 Tagen in der Woche jeweils 5 Stunden (wöchentlich 30 Stunden). Das Entgelt beträgt wöchentlich 400 EUR, für die gesamte Beschäftigungszeit 1.200 EUR (3 Wochen x 400 EUR). Kann diese Beschäftigung s...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.1 Zusammenrechnung

Bei der Prüfung der Versicherungsfreiheit kommt es nicht nur auf die aktuelle Beschäftigung an. Die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen (Anmeldungen sind jeweils mit dem Personengruppenschlüssel 110 erfolgt) sind zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob sie geringfügig entlohnt oder mehr als geringfügig entlohnt sind. Es ist jeweils bei Beginn e...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.2 Überschreiten der Zeitgrenzen

Überschreitet eine kurzfristige Beschäftigung entgegen der ursprünglichen Erwartung die ursprünglich vereinbarte Zeitdauer, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein, es sei denn, dass die Merkmale einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorliegen. Stellt sich bereits im Laufe der Beschäftigung die längere Dauer heraus, liegt eine kurzfristige Besch...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.1 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Häufig üben Teilzeitkräfte gleichzeitig mehrere Beschäftigungen für verschiedene Arbeitgeber aus. Handelt es sich bei diesen Beschäftigungen jeweils um geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV die Arbeitsentgelte der einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Das Gesamtergebnis entscheidet dann über die Versicherungspflicht oder Versicherungsfrei...mehr

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Aushilfen / 2.4 Beiträge/Umlagen

Für kurzfristige Beschäftigungen sind keine Sozialversicherungsbeiträge (Pauschalbeiträge) zu zahlen, und zwar auch dann nicht, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Zur gesetzlichen Unfallversicherung fallen hingegen Beiträge an. Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwen...mehr

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Aushilfen / 2.1 Befristung

Die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung sind nur gegeben, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate (Kalender- und Zeitmonate) oder 70 Arbeitstage (auch kalenderjahrüberschreitend) befristet ist. Hierbei sind alle Tage zu berücksichtigen, für die ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht; dazu gehören z. B. auch Tage, an denen bezahlter Ur...mehr

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Aushilfen / 2.3 Berufsmäßigkeit

Besteht wegen der Kurzfristigkeit grundsätzlich Versicherungsfreiheit, ist diese ausgeschlossen, wenn die kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze (seit 1.1.2026 603 EUR) übersteigt. Berufsmäßigkeit ist also nicht zu prüfen, wenn das Arbeitsentgelt die monatliche Grenze von 603 EUR nicht überschreitet. ...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.3 Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung ist dann nicht mehr sozialversicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt 603 EUR monatlich überschreitet. Bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt bis zu 603 EUR ist die Berufsmäßigkeit also nicht zu prüfen. Die Arbeitsentgeltgrenze von 603 EUR ist ein Monatswert, der auch dann gilt, wenn...mehr

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Tauschring / 3.3 Einsatz von Tauschring-Mitgliedern im Betrieb

Vielfach ist es gerade für kleinere Betriebe interessant, über den Tauschring vermittelte Aushilfen einzusetzen. Hier gilt ebenfalls: Aushilfe bleibt Aushilfe – egal ob über den freien Arbeitsmarkt oder eine Tauschbörse vermittelt. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten[1] oder einer kurzfristigen Beschäftigung[2] vor[3], ist die Aushilfe an d...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.3 Hauptbeschäftigung mit kurzfristiger Nebenbeschäftigung

Kurzfristige Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, bleiben unabhängig vom Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Verdienstes versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, weil eine Zusammenrechnung der beiden Besch...mehr

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Wehrdienst / 5 Nebenbeschäftigung während des Wehrdienstes

Eine Nebenbeschäftigung[1] während des Wehrdienstes ist nur dann versicherungsfrei, wenn es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie beim bisherigen oder einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind diese zusammenzurechnen. Auch Versicherungsfreiheit im Rah...mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 2 Versicherungsrechtliche Stellung

Während der Zeit eines JFD besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Teilnehmer an einem JFD zählen zu den Beschäftigten gegen Arbeitsentgelt. Wird kein Entgelt gezahlt, so tritt keine Versicherungspflicht zur Sozialversicherung ein. Allerdings greift in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebe...mehr

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Schüler / 1 Eintritt von Versicherungspflicht

Schüler sind in einer Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, sofern es sich um keine geringfügige Beschäftigung[1] handelt. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Schülern, die während des Schulbesuchs oder in den Ferien eine Beschäftigung ausüben, vollzieht sich damit grundsätzlich nach den Kriterien, d...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 5 Geringfügige Beschäftigungen

Bei geringfügigen Beschäftigungen wird zwischen geringfügig entlohnten Beschäftigungen und kurzfristigen Beschäftigungen unterschieden. Kurzfristige Beschäftigungen sind in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei. Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ebenfalls grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Zur R...mehr

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Anmeldung / 1.1 Geringfügige Beschäftigungen

Ebenfalls mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, innerhalb von 6 Wochen, sind geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigungen bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen anzumelden. Für die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist der Personengruppenschlüssel "109" bzw. für die kurzfristige Beschäftigung der Personengru...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 1 Kurzfristige neben geringfügiger Beschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin übt folgende Aushilfstätigkeiten aus: 4.4.2026-31.5.2026, 6 Tage in der Woche für 2.000 EUR monatlich in einem Einzelhandelsgeschäft. 1.7.2026-31.7.2026, 3 Vormittage in der Woche in einer Bäckerei für 500 EUR monatlich. Die Arbeitnehmerin ist bei ihrem Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Sie ist nicht arbeitslos gemeldet, ...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.3 Anwendung der 26-Wochen-Regelung

Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden dürfen im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausmachen, um das Werkstudentenprivileg anwenden zu dürfen. Die zeitliche Begrenzung wird nur noch angewendet, wenn die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs dem Grunde nach einzuräumen ...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigung mit Werkstudentenprivileg und Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: Keine der Besch...mehr

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Aushilfen / 1.2.3 Befristung

Für die Befristung von kurzfristigen Beschäftigungen gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das TzBfG, nicht aber die Einschränkungen des § 30 Abs. 3 Satz 2 TVöD, da dieser nicht gilt. Die Vereinbarung einer kurzfristigen Beschäftigung setzt aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen im Ergebnis immer einen rechtswirksam befristeten Arbeitsvertra...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 8 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung in einem Supermarkt gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.500 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung ...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.5 Beschäftigung in den Semesterferien

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit ist auch noch bei solchen Beschäftigungen grundsätzlich anzunehmen, die ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien) begrenzt sind. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden innerhalb eines Jahres insgesamt nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausgeübt werde...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 10 Befristete Beschäftigungen ohne Werkstudentenprivileg mit Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: Keine der Beschä...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 6 Geringfügige Beschäftigung während des freiwilligen Wehrdienstes

Eine neben dem freiwilligen Wehrdienst ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, sofern kein Befreiungsantrag gestellt wurde. Der Wehrdienst gilt nicht als versicherungspflichtige (Haupt-)...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.4.1 Beschäftigungsdauer zusammen über 26 Wochen

Sofern die Zusammenrechnung mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ergibt, ist die zu beurteilende Beschäftigung von Beginn an bzw. im Laufe einer Beschäftigung von dem Zeitpunkt an, in dem erkennbar ist, dass der 26-Wochen-Zeitraum überschritten wird, versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Rentenversicherungspflicht besteht ebenfalls, da die...mehr

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Aushilfen / 1.1 Geltung des TVöD für Aushilfsarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Aushilfe ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich festgelegt. Während er in 2 gesetzlichen Regelungen enthalten ist, nämlich in § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Verkürzung der Kündigungsfrist und in § 1 NachwG, aber auch hier nicht definiert, sondern vorausgesetzt wird, kommt der Begriff im TVöD nicht vor. Das bedeutet aber nic...mehr