Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzfristige Beschäftigung

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 6 Zwischen Schulentlassung und einem dualen Studium

Die Teilnehmer an dualen Studiengängen gelten in der Sozialversicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigte und sind grundsätzlich versicherungspflichtig.[1] Die wirtschaftliche Stellung des Schulabgängers beruht zu einem erheblichen Teil auf der Ausübung einer Beschäftigung. Daher sind solche kurzfristigen Beschäftigungen vor Aufnahme eines dualen Studiums – mit mehr als ...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 4 Vorbeschäftigungszeiten verschwiegen

Sachverhalt Vom 15.11. bis 31.12. wird eine Aushilfskraft als Urlaubsvertretung eingestellt. Insgesamt sind 30 Arbeitstage vereinbart. Das monatliche Entgelt beträgt 330 EUR. Die Aushilfskraft teilt dem Arbeitgeber auf einem Fragebogen mit, dass sie im laufenden Jahr keine Vorbeschäftigungen hatte. Der Arbeitgeber meldet die Aushilfe daraufhin als kurzfristig Beschäftigte mi...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Arbeitsrecht

1 Grundsätzliche Geltung der Vorschriften für Arbeitnehmer Grundsätzlich gelten Abiturienten als ganz normale Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Schulabschluss eine weisungsgebundene Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit aufnehmen. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes [1] handelt. Typ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4 Freiwilligendienste und freiwilliger Wehrdienst

4.1 Freiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst vor Studienbeginn Beabsichtigt der Schulabgänger nach dem Aushilfsjob zunächst einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr[1] oder einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten, bevor er das Studium aufnimmt, zählt er bereits zum Personenkreis der Erwerbstätigen. Es handelt sich bei dem Aushilfsjob um e...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Sozialversicherung

1 Berufsmäßigkeit der kurzfristigen Beschäftigung Eine kurzfristige Beschäftigung ist nicht geringfügig und damit auch nicht versicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig ist nach der BSG-Rechtsprechung[1] eine Beschäftigung, die für den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Der Arbeitnehmer bestreitet mit dem Entgelt also...mehr

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Minijob: Dauerbeschäftigung... / 1 Zwei Arten von Minijobs – unterschiedliche Abgaben

Die beiden Formen der geringfügigen Beschäftigung, die geringfügig entlohnte Beschäftigung [1]und die kurzfristige Beschäftigung, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Ausgestaltung grundsätzlich voneinander. Bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung ist lediglich der Maximalverdienst bedeutsam, die Beschäftigungsdauer spielt hingegen keine Rolle. Bei d...mehr

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Aushilfen / 2 Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Aushilfe". Als Aushilfe werden im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich Personengruppen beschrieben, die eine vorübergehende Beschäftigung ausüben. Da Aushilfen entgeltlich Beschäftigte sind, besteht in der Aushilfsbeschäftigung grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversic...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 1 Zeitgrenzen überschritten

Sachverhalt Eine Hausfrau übernimmt Krankheits- oder Urlaubsvertretungen für verschiedene Pflegedienste, die jeweils nur von kurzfristiger Dauer sind. Beim Pflegedienst C macht sie Urlaubsvertretung befristet vom 1.8. bis 30.9. (60 Kalendertage). Die Beteiligten gehen von monatlich 18 Arbeitstagen aus. Es ist ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.800 EUR vereinbart. Sie hat nac...mehr

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Unterbrechungsmeldung / 3.2 Kurzfristige Beschäftigung

Wird bei kurzfristig Beschäftigten eine Rahmenvereinbarung geschlossen, hat eine Anmeldung mit dem ersten Tag der Aufnahme und eine Abmeldung mit dem letzten Tag der Beschäftigung zu erfolgen. Bei Unterbrechung der Beschäftigung von mehr als 1 Monat sind bei Rahmenvereinbarungen keine Unterbrechungsmeldungen vorzunehmen. Es ist zulässig, eine Anmeldung (Abgabegrund "10") zu ...mehr

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Elternzeit / 5.3.2 Kurzfristige Beschäftigung

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sind der Auffassung, dass zulässige Teilzeitbeschäftigungen während des Bezugs von Elterngeld und während der Elternzeit berufsmäßig ausgeübt werden. Daher sind solche Beschäftigungen trotz der Beschränkung auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage versicherungspflichtig.mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 Grundsätzliche Geltung der Vorschriften für Arbeitnehmer

Grundsätzlich gelten Abiturienten als ganz normale Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Schulabschluss eine weisungsgebundene Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit aufnehmen. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes [1] handelt. Typische arbeitsrechtliche Gestaltungsformen im unmittelbaren...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und Praktikum

Sofern ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die im Betrieb oder Unternehmen bestehenden Entgeltgrundsätze anzuwenden. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Eine Ausnahme gilt nur, sofern sich die Tätigkeit als Praktikum im Sinne der Legaldefinition des § 22 Abs. 1 Satz 3 MiLo...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 4.2 Erhöhung der Zeitgrenzen vom 1.3.2021 bis zum 31.10.2021

Eine kurzfristige Beschäftigung ist innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt. Bei den angegebenen Zeitgrenzen handelt es sich um gleichwertige Alternativen. Auf die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage (von mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen) kommt es bei der Bestimmung der Zeitgrenzen...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 7 Ermittlung des Arbeitsentgelts bei Teilmonaten zur Prüfung der Berufsmäßigkeit

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin nimmt in ihrer Hauptbeschäftigung vom 15.4. bis zum 30.4. unbezahlten Urlaub. Im selben Zeitraum nimmt sie eine Beschäftigung in einer Rechtsanwaltskanzlei auf. Sie erhält im Monat April ein Arbeitsentgelt i. H. v. 538 EUR. Kann diese Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich als kurzfristig behandelt werden? Ergebnis In diesem Fall liegt eine k...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 6 Pauschalbesteuerung im steuerrechtlichen Sinn

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer wird kurzfristig für knapp 3 Wochen vom 5.1. bis 24.1., nicht regelmäßig wiederkehrend, bei einer Spedition als Ladehilfe beschäftigt. Er arbeitet an 6 Tagen in der Woche jeweils 5 Stunden (wöchentlich 30 Stunden). Das Entgelt beträgt wöchentlich 400 EUR, für die gesamte Beschäftigungszeit 1.200 EUR (3 Wochen x 400 EUR). Kann diese Beschäftigung s...mehr

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Minijob: Dauerbeschäftigung... / 2.2 Konkretisierungen der Geringfügigkeitsrichtlinien

Die GeringfügRL konkretisieren die im Gesetz genannten Voraussetzungen, die an eine kurzfristige Beschäftigung gestellt werden, wie folgt: Die Beschäftigung muss grundsätzlich von vornherein auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet sein, wobei diese auch kalenderjahresüberschreitend verlaufen darf. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur vor, wenn sie nicht regelmäßig, son...mehr

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Minijob: Dauerbeschäftigung... / 3 Vertragsgestaltung und Absprachen bei Beschäftigungsaufnahme

Ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, hat der Arbeitgeber bei der Aufnahme der Beschäftigung anhand einer vorausschauenden Betrachtung zu prüfen.[1] Zu diesem Zeitpunkt entscheidet sich bereits: Ist das Arbeitsverhältnis von vornherein auf ständige Wiederholung ausgerichtet, liegt eine kurzfristige Beschäftigung grundsätzlich nicht vor. Die kurzfristige Beschäftigung ...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 4.1 Erhöhung der Zeitgrenzen vom 1.3.2020 bis zum 31.10.2020

Für die Übergangszeit vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen wie folgt angepasst: Arbeitete der Minijobber an mindestens 5 Tagen pro Woche, erhöhte sich die Zeitgrenze von 3 Monaten auf 5 Monate. Wurde die Beschäftigung regelmäßig an weniger als 5 Tagen pro Woche ausgeübt, betrug die zeitliche Begrenzung 115 anstelle von 70 Arbeitst...mehr

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Minijob: Dauerbeschäftigung... / 4.3 Regelmäßige, kurzfristige Dauerbeschäftigung

Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil vom 7.5.2014 den Weg geebnet, auch auf Dauer angelegte Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich als kurzfristige Beschäftigungen einzustufen. Allerdings eröffnet sich diese Option nur für einen kleinen Arbeitgeberkreis und selbst dann nur unter besonderen Bedingungen. Nach den Ausführungen im Urteil müssen die nachfolgenden V...mehr

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Minijob: Dauerbeschäftigung... / 4.4 Anschluss-Rahmenvereinbarungen

Die für Arbeitgeber sicherste Methode, kurzfristige Beschäftigungen bei derselben Aushilfe über mehrere Jahre hinweg einzugehen, eröffnen die GeringfügRL. Losgelöst von der diffusen Rechtsprechung der Sozialgerichte enthalten diese konkreteren Aussagen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Anwendung von Rahmenvereinbarungen bei kurzfristigen Beschäftigungen. Die Rahmenvereinba...mehr

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Minijob: Dauerbeschäftigung... / 2.1 Folgen einer Dauerbeschäftigung

Für die Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung ist entscheidend, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 70 Arbeitstage oder 3 Monate nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist; hierbei reicht es unabhängig von der Zahl der Wochenarbeitstage für die Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung aus, wenn eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 2 Versicherungsrechtliche Stellung

Während der Zeit eines JFD besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Teilnehmer an einem JFD zählen zu den Beschäftigten gegen Arbeitsentgelt. Wird kein Entgelt gezahlt, so tritt keine Versicherungspflicht zur Sozialversicherung ein. Allerdings greift in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebe...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.3 Hauptbeschäftigung mit kurzfristiger Nebenbeschäftigung

Kurzfristige Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, bleiben unabhängig vom Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Verdienstes versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, weil eine Zusammenrechnung der beiden Besch...mehr

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Schüler / 1 Eintritt von Versicherungspflicht

Schüler sind in einer Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, sofern es sich um keine geringfügige Beschäftigung[1] handelt. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Schülern, die während des Schulbesuchs oder in den Ferien eine Beschäftigung ausüben, vollzieht sich damit grundsätzlich nach den Kriterien, d...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 5 Geringfügige Beschäftigungen

Bei geringfügigen Beschäftigungen wird zwischen geringfügig entlohnten Beschäftigungen und kurzfristigen Beschäftigungen unterschieden. Kurzfristige Beschäftigungen sind in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei. Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ebenfalls grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Zur R...mehr

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Anmeldung / 1.1 Geringfügige Beschäftigungen

Ebenfalls mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, innerhalb von 6 Wochen, sind geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigungen bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen anzumelden. Für die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist der Personengruppenschlüssel "109" bzw. für die kurzfristige Beschäftigung der Personengru...mehr

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Minijob: Dauerbeschäftigung... / Zusammenfassung

Überblick Die für Arbeitgeber von Aushilfen günstigste Beschäftigungsform ist die sog. kurzfristige Beschäftigung. Sie ist das Pendant zur geringfügig entlohnten Beschäftigung, die für Aushilfen in Dauerbeschäftigungen vorgesehen ist. Eine wichtige Voraussetzung der Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen wird jedoch oft verkannt: Die Bedeutung von Dauerbesch...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 10 Befristete Beschäftigung mit Werkstudentenprivileg und Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschä...mehr

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Student: Befristete Beschäf... / 2.5 Beschäftigung in den Semesterferien

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit ist auch noch bei solchen Beschäftigungen grundsätzlich anzunehmen, die ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien) begrenzt sind. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden innerhalb eines Jahres insgesamt nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausgeübt werde...mehr

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Aushilfen / 1.2.3 Befristung

Für die Befristung von kurzfristigen Beschäftigungen gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das TzBfG, nicht aber die Einschränkungen des § 30 Abs. 3 Satz 2 TVöD, da dieser nicht gilt. Die Vereinbarung einer kurzfristigen Beschäftigung setzt aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen im Ergebnis immer einen rechtswirksam befristeten Arbeitsvertra...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.200 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsr...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 11 Befristete Beschäftigungen ohne Werkstudentenprivileg mit Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschäf...mehr

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Student: Befristete Beschäf... / 2.3 Anwendung der 26-Wochen-Regelung

Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden dürfen im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausmachen, um das Werkstudentenprivileg anwenden zu dürfen. Die zeitliche Begrenzung wird nur noch angewendet, wenn die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs dem Grunde nach einzuräumen ...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 6 Geringfügige Beschäftigung während des freiwilligen Wehrdienstes

Eine neben dem freiwilligen Wehrdienst ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, sofern kein Befreiungsantrag gestellt wurde. Der Wehrdienst gilt nicht als versicherungspflichtige (Haupt-)...mehr

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Student: Befristete Beschäf... / Zusammenfassung

Überblick Studenten unterliegen in einer zeitlich befristet ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht ist unter anderem davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt die Beschäftigung durchgeführt wird: In oder außerhalb der Semesterferien? Auch die Vorbeschäftigungszeiten müssen i...mehr

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Studenten, Schüler / 1.1 Sozialversicherungspflicht

Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Studenten beschäftigt werden. Versicherungsfreiheit kann – wie bei anderen Arbeitnehmern auch – bestehen, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Das für die Kranken-, Pflege- und Arbeits...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1 Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen

Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Versicherungspflicht die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Es muss geprüft werden, ob insgesamt die Entgeltgrenze in Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze[1] überschritten wird. Achtung Keine Zusammen...mehr

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Aushilfen / 1.2.1 Kündigungsschutz und Kündigungsfristen

Während es für den Kündigungsschutz keine Besonderheiten gibt – hier wird regelmäßig kein Kündigungsschutz bestehen, da das Arbeitsverhältnis meist keine 6 Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG) besteht[1] – gibt es Besonderheiten hinsichtlich der Kündigungsfrist. Bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers zur vorübergehenden Aushilfe besteht nach § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB die Möglichkeit, ei...mehr

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Student: Befristete Beschäf... / 2.2 Arbeitszeit mehr als 20 Wochenstunden

Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden und liegt keine kurzfristige Beschäftigung vor, kommt Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht: Die Beschäftigung muss ganz oder teilweise an den Wochenenden, in den Abend- oder Nachtstunden ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Befristete Beschäf... / 2.4.1 Beschäftigungsdauer zusammen über 26 Wochen

Sofern die Zusammenrechnung mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ergibt, ist die zu beurteilende Beschäftigung von Beginn an bzw. im Laufe einer Beschäftigung von dem Zeitpunkt an, in dem erkennbar ist, dass der 26-Wochen-Zeitraum überschritten wird, versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Rentenversicherungspflicht besteht ebenfalls, da die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.1 Geltung des TVöD für Aushilfsarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Aushilfe ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich festgelegt. Während er in 2 gesetzlichen Regelungen enthalten ist, nämlich in § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Verkürzung der Kündigungsfrist und in § 1 NachwG, aber auch hier nicht definiert, sondern vorausgesetzt wird, kommt der Begriff im TVöD nicht vor. Das bedeutet aber nic...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2 Lohnsteuerabzug bei vorgeschriebenen Praktika

Personen, die ein in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ableisten, gehören zu den zur Berufsausbildung[1] Beschäftigten. Aufgrund der kranken- und rentenversicherungsrechtlichen Regelungen ist für diesen Personenkreis das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung [2] und damit die Minijob-Regelung ausgeschlossen. Sie gelten nicht als geringfügig ...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1.2 Student ist kurzfristig beschäftigt

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist; Vorbeschäftigungszeiten im selben Kalenderjahr sind anzurechnen. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle. Bei Kurzfristigkeit besteht Versicherungsfreiheit. Beiträge fallen weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber an....mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 1 Kurzfristige neben geringfügiger Beschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin übt folgende Aushilfstätigkeiten aus: 4.4.2024-31.5.2024, 6 Tage in der Woche für 700 EUR monatlich in einem Einzelhandelsgeschäft. 1.7.2024-31.7.2024, 3 Vormittage in der Woche in einer Bäckerei für 320 EUR monatlich. Die Arbeitnehmerin ist bei ihrem Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Sie ist nicht arbeitslos gemeldet, ni...mehr

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Studenten, Schüler / 2.2 Schulabgänger

Bei Schulentlassenen, die bis zur 1. Aufnahme einer Dauerbeschäftigung oder eines Ausbildungsverhältnisses eine befristete Beschäftigung ausüben, ist davon auszugehen, dass diese Beschäftigungen berufsmäßig ausgeübt werden und deshalb Versicherungspflicht begründen. Versicherungsfreiheit besteht nur, wenn eine kurzfristige Beschäftigung zwischen der Schulentlassung und dem B...mehr

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Aushilfen / 3.1 Allgemeines

Der Arbeitslohn aus Teilzeitbeschäftigungen ist steuerlich in der Weise privilegiert, dass er nicht zwingend nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers besteuert werden muss, sondern unter bestimmten Voraussetzungen nach § 40a EStG pauschal besteuert werden kann. Der Pauschsteuersatz bei einer kurzfristigen Beschäftigung beträgt 25 % des jeweiligen Bruttoentgelts (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresmeldungen / 6.2 Kurzfristig Beschäftigte

Für Arbeitnehmer in einer kurzfristigen Beschäftigung (Personengruppenschlüssel "110") ist lediglich eine UV-Jahresmeldung zu erstellen. Dabei ist das Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) und das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt zu bescheinigen. Eine Jahresmeldung ist nicht erforderlich.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Befristete Beschäf... / 1.1 Überschreiten der Zeitgrenzen

Wird der Zeitraum von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen wider Erwarten überschritten, tritt Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt des Überschreitens ein. Stellt sich bereits im Laufe der Beschäftigung heraus, dass sie länger als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage dauern wird, so beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem das Überschreiten des Zeitraums bekannt wird. Für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 1 Vorgeschriebene Praktika

Infographic Bei vorgeschriebenen Praktika handelt es sich um Praktika, deren Ableistung in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Generell gilt, dass weder die Regelungen des Übergangsbereichs bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 538,01 EUR bis 2.000 EUR im Monat (bis 31.12.2023: von 520,01 EUR bis 2.000 EUR)[1] noch die zur geringfügigen Beschäftigung[2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes gelten auch für Personen, die den Bundesfreiwilligendienst leisten.[1] Daher stehen die Bundesfreiwilligendienstleistenden in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis und sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn ihnen Sachbezüge (bzw. ein...mehr