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Jahreswechsel 2025/2026: Sozialversicherungsrechtliche Ä ... / Zusammenfassung

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Überblick

Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2026 gegeben. Bei den für 2026 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen ist insbesondere die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 556 EUR auf 603 EUR hervorzuheben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die neuen Rechengrößen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht sind in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 festgeschrieben worden. Die neuen Sachbezugswerte sind in der 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsverordnung enthalten. Die neue Geringfügigkeitsgrenze geht auf die in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung enthaltene Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 EUR je Stunde zurück. Mit dem Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wird die Zeitdauer für kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft ausgedehnt und weitere Änderungen im Sozialversicherungsrecht auf den Weg gebracht. Das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz regelt den Umgang mit Wertguthabenvereinbarungen bei Bezug von vorgezogenen Altersrenten neu. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege erfolgen Klarstellungen zum Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung. In dem Gesetz wird außerdem die Anspruchsdauer für das Kinderpflegekrankengeld für 2026 geregelt. Bereits mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz wurde die elektronische Beantragung von Bescheinigungen bei Entsendung in einen Abkommensstaat beschlossen. Aus den Gemeinsamen Grundsätzen für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren nach § 106c SGB IV (GR. v. 19.8.2025) ergibt sich nun das konkrete Vorgehen. Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung de...

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