Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzfristige Beschäftigung

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.1.2 Vergleichbare selbstständige Tätigkeiten (Nr. 2)

Rz. 41 Sofern eine der geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 3 SGB IV gleichgestellte selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, ordnet Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ebenfalls die Versicherungsfreiheit an. Dabei verweist Abs. 2 Satz Nr. 2 generell auf § 8 Abs. 1 SGB IV – also auf alle Formen der vergleichbaren geringfügigen Beschäftigungen – bzw. auf § 8a SGB IV – die Tätigkeiten i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.5 Berücksichtigung von Kindern nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (Abs. 4 S. 2)

Rz. 84 Kinder sind auch dann für das Kindergeld berücksichtigungsfähig, wenn sie nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums weitere Ausbildungen beginnen oder wenn ein anderer Tatbestand des § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG vorliegt. Die Voraussetzungen hierfür wurden mit dem StVereinfG (Rz. 9) ab 2012 neu geregelt. In diesen Fällen sind Kinder nur b...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.1 Entgeltersatz

Rz. 2 Das Alg ist die bedeutendste Sozialleistung der Arbeitslosenversicherung. Insbesondere bei der Bestimmung der Höhe der Leistung muss der Gesetzgeber dem Sozialstaatsgebot genügen. Diesen Anforderungen kommt er nur nach, wenn er dem Arbeitslosen einen angemessenen Ersatz für den Ausfall gewährleistet, den dieser dadurch erleidet, dass er gegenwärtig keinen (tariflich od...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den für die Leistungsbemessung maßgeblichen Bemessungszeitraum. Das ist der Zeitraum, aus dem Entgeltkomponenten für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (Alg) festzustellen sind. Dieser muss einem Bemessungsrahmen entnommen werden, der sozusagen die Grenzen für den Regelfall und für den Ausnahmefall bestimmt, innerhalb derer bemessungsrelevan...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.3 Unbillige Härte

Rz. 38 Eine Erweiterung des Bemessungsrahmens nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 auf 2 Jahre kommt hauptsächlich in Betracht, wenn der Arbeitslose dies verlangt. Dies ist schon anzunehmen, wenn er darauf hinweist, dass sein Verdienst zuletzt niedriger gewesen sei als zuvor, z. B. in der vorletzten Beschäftigung, oder der bescheinigte Verdienst (Arbeitsbescheinigung, § 312) seinen tats...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2 Freiwilliger Zuschuss ist steuerpflichtig

Ein freiwillig gezahlter Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist lohnsteuerpflichtig. Freiwillig kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen, wenn er nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, z. B. bei einer nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführerin. Wird der steuerpflichtige Zuschuss an eine Arbeitnehmerin gezahlt, die zu dem Arbeitgeber in einem pauschal...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.4.2 Abweichende Vereinbarungen

§ 613a BGB ist eine zwingend geltende Arbeitnehmerschutzvorschrift. Sie kann nicht durch einseitige Festlegung[1] oder durch Vereinbarung zwischen dem alten und neuen Betriebsinhaber[2] oder zwischen dem alten und/oder neuen Betriebsinhaber mit einzelnen oder allen Arbeitnehmern außer Kraft gesetzt werden.[3] Praxis-Beispiel Veranlassung zur Eigenkündigung/Kurzfristige Beschä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Türkei

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Türkei (Hauptstadt: Ankara; Amtssprache: Türkisch) ist ein Staat in Südeuropa und Vorderasien zwischen dem Schwarzen Meer im Norden sowie dem Mittelmeer im Westen und Süden mit Landgrenzen zu > Griechenland und > Bulgarien im Nordwesten, > Georgien im Nordosten, > Armenien im Osten > dem Irak im Osten und Süden sowie > Syrien im ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 5.1 Arbeitnehmer muss den Minijob nicht in seiner Einkommensteuererklärung angeben, wenn er pauschal versteuert wurde

Der Minijob ist ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis mit einem Monatslohn von maximal 556 EUR (für 2025). Mit der Vereinbarung eines Minijobs kann erreicht werden, dass mit der pauschalen Lohnsteuer von 2 % die Besteuerung abgeschlossen ist, d. h., der Verdienst aus dem Minijob wird nicht in die Einkommensteuererklärung einbezogen. Der Minijob kann mit einem Hauptarbeitsverhältnis...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 4 Geringfügig Beschäftigte (Abs. 2)

Rz. 15 § 2 Abs. 2 TzBfG stellt klar, dass – entsprechend der Richtlinie 76/207/EWG sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)[1] – auch geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nach dem TzBfG sind. Die Vorschrift hat demgemäß allein deklaratorische Bedeutung und verdeutlicht, dass geringfügig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn ihnen durch die Mitaufnahme oder Begleitung ein Verdienstausfall entsteht, weil das Arbeitsentgelt ausfällt. Arbeitsentgelt wird auch berücksichtigt, wenn es nicht beitragspflichtig ist (z. B. in einem versicherungsfreien oder nicht zur Versicherungspflicht führenden Beschäftigungsverhältnis). Bei geringfügigen Beschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Polen (Hauptstadt: Warschau; Amtssprache: Polnisch) ist ein mitteleuropäischer Staat mit Grenzen zu > Russland (Exklave Kaliningrad) im Norden, > Litauen im Nordosten, > Weißrussland und der > Ukraine im Osten, der > Slowakei im Süden, > Tschechien im Südwesten und Deutschland im Westen. Polen liegt darüber hinaus an der Ostsee i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesundheitszeugnis / 5 Jugendarbeitsschutz

Jugendliche (nicht: erwachsene Auszubildende) müssen sich vor Aufnahme einer Beschäftigung gemäß § 32 JArbSchG einer ärztlichen Erstuntersuchung unterziehen und dem Arbeitgeber eine dem § 6 JArbSchUV entsprechende Bescheinigung vorlegen. Ausgenommen sind gemäß § 32 Abs. 2 JArbSchG geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen mit leichten Arbeiten.[1] Die Untersuchung darf ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.4 Unständig Beschäftigte

Rz. 45 Hauptberuflich unständig Beschäftigte sind Personen, die regelmäßig Beschäftigungsverhältnisse eingehen, welche aufgrund von Arbeitsverträgen bzw. aufgrund der Natur der Sache auf weniger als eine Woche beschränkt sind (in Anlehnung an § 27 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 SGB III). Als Woche ist dabei die Beschäftigungswoche zu verstehen, also ein Zeitraum von 7 aufeinander folge...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.2 Unständig Beschäftigte (Abs. 2)

Rz. 15 Der Begriff der unständigen Beschäftigung wird in Abs. 2 immer noch durch den Verweis auf § 179 Abs. 2 definiert. Diese Vorschrift ist jedoch im Zusammenhang mit der Neufassung des 2. Abschnitts (§§ 173 bis 185) gestrichen worden, sodass die Verweisung ins Leere geht. Der Begriff der unständig Beschäftigten ist nunmehr in § 232 Abs. 3 und § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III und...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.3 Kurzzeitige Beschäftigung oder Tätigkeit

Rz. 13 Beschäftigungslos ist auch, wer eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt (Abs. 3). Bis zum 31.12.2004 galt für Selbstständige ein besonderes Privileg, das zum 1.1.2005 ohne Übergangsregelung abgeschafft wurde. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung durften Selbstständige ohne Verlust der Beschäftigungslosigkeit ihre...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.2 Nachteil einer kurzfristigen Beschäftigung

Der Nachteil bei der kurzfristigen Beschäftigung ist, dass der Unternehmer diese Rahmenvereinbarung in der Regel nur zeitlich befristet treffen kann (i. d. R. maximal nur für die Dauer von 12 Monaten). Danach muss die Beschäftigung für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten unterbrochen werden. Anschließend kann der Unternehmer wieder eine neue Rahmenvereinbarung treffen.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.1 Wann eine kurzfristige Beschäftigung besonders vorteilhaft ist

Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel vorteilhafter als alle anderen Arten einer Teilzeitbeschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen gibt es als abgabenfreie Teilzeitbeschäftigung im Sozialversicherungsrecht[1] und als Teilzeitbeschäftigung gemäß § 40 a Abs. 1 EStG, bei der die Lohnsteuer pauschal mit 25 % ermittelt werden kann. Die Voraussetzungen bei de...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Vor- und Nachteile einer kurzfristigen Beschäftigung und die Unterschiede bei Lohnsteuer und Sozialversicherung

3.1 Wann eine kurzfristige Beschäftigung besonders vorteilhaft ist Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel vorteilhafter als alle anderen Arten einer Teilzeitbeschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen gibt es als abgabenfreie Teilzeitbeschäftigung im Sozialversicherungsrecht[1] und als Teilzeitbeschäftigung gemäß § 40 a Abs. 1 EStG, bei der die Lohnsteuer p...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pauschale Abrechnung der Lohnsteuer für eine kurzfristige Beschäftigung

Ein Unternehmer zahlt seiner kurzfristig beschäftigen Teilzeitkraft in 2025 einen Betrag von 12,82 EUR pro Stunde. Das ist der seit dem 1.1.2025 geltende Mindestlohn. Bei einer Beschäftigung von 43 Stunden im Monat zahlt er 551,26 EUR.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 6.2 Wie kurzfristige Beschäftigungen angemeldet und abgerechnet werden

Sobald der Unternehmer einen Arbeitnehmer beschäftigt, braucht er eine Betriebsnummer. Das gilt auch, wenn er seinen Ehegatten oder seine Kinder beschäftigt. Die Betriebsnummer ist (ggf. online) bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen ist nicht nur für Minijobs, sondern auch für die Anmeldung von kurzfristi...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.3 Kurzfristige Beschäftigung: Unterschiede bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.1 Verlängerung des Rahmenarbeitsvertrags: Begrenzung und Neuabschluss

Verlängert der Unternehmer einen Rahmenarbeitsvertrag auf mehr als 12 Monate, liegt ab dem Zeitpunkt der Verlängerung ein regelmäßiges Beschäftigungsverhältnis und keine kurzfristige Beschäftigung mehr vor. Wird ein Rahmenarbeitsvertrag zunächst auf 12 Monate begrenzt und im unmittelbaren Anschluss daran ein neuer Rahmenarbeitsvertrag abgeschlossen, ist vom Beginn des neuen R...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4 Kurzfristige Beschäftigung bei der Sozialversicherung

Es handelt sich nur dann um eine kurzfristige Beschäftigung, wenn die Tätigkeit der Teilzeitkraft im Laufe eines Kalenderjahres von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die beiden Zeitgrenzen "3 Monate" und "70 Arbeitstage" gleichwertige Alternativen sind[1]. Wenn also eine Arbeitszeit von 5 Tagen in der Woche...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.2 Besonderheiten bei der 3-Monats- bzw. 70-Tage-Frist

Die Sozialversicherungspflicht tritt ein, sobald feststeht, dass der Arbeitnehmer die 3-Monats-Frist bzw. 70-Tage-Frist tatsächlich überschreitet oder aufgrund einer mit ihm getroffenen Vereinbarung die 3-Monats-Frist bzw. 70-Tage-Frist überschreiten wird. Ab diesem Zeitpunkt (nicht rückwirkend) tritt dann die Sozialversicherungspflicht ein. Maßgebend ist grundsätzlich das Kale...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.4 Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet

Zum einen darf die jeweilige Beschäftigung nicht mehr als 3 Monate und zum anderen dürfen alle Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet nicht mehr als 70 Arbeitstage betragen. Eine kurzfristige Aushilfsbeschäftigung ist auch neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber möglich. Die befristete Beschäftigung ist s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kurzfristige Beschäftigungen gibt es zum einen als abgabenfreie Teilzeitbeschäftigung im Sozialversicherungsrecht[1] und zum anderen als pauschal versteu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.3 Was Arbeitgeber zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses schon klären sollten

Unternehmer sollten unliebsame Überraschungen vermeiden und zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses (z. B. mithilfe des folgenden Formulars) prüfen, ob tatsächlich eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung vorliegt.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 7 Planung des Arbeitseinsatzes von Teilzeitkräften

Unternehmer müssen so planen, dass sie alle anfallenden Arbeiten zeitgerecht erledigen können. Sinnvoll ist es, wenn der Unternehmer seine eigene Arbeitszeit möglichst optimal (gewinnbringend) einsetzt. Bei steigendem Arbeitsvolumen muss er Arbeiten auf andere Personen übertragen. In dieser Situation geht es darum, eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden. Sobald der Un...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung: Richtig einstufen, abrechnen und buchen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Sozialrechtliche Voraussetzungen Mindestlohnerhöhungen Steuerliche Voraussetzungen 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig! Kurzfri...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5.1 Gelegentliche Beschäftigung des Arbeitnehmers

Steuerlich ist nur eine Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer gelegentlich ausübt, eine kurzfristige Tätigkeit. D. h., die Tätigkeit darf sich wiederholen, aber nicht regelmäßig wiederkehren bzw. nicht bereits von vornherein vereinbart sein. Steuerlich kommt es somit nicht darauf an, wie oft der Unternehmer eine Aushilfskraft im Laufe eines Jahres tatsächlich beschäftigt. Praxis-B...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5.2 Maximale Dauer: 18 zusammenhängende Arbeitstage

Die kurzfristige Beschäftigung darf sich nicht über mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage erstrecken. Arbeitsfreie Sonn- und Feiertage, Samstage und unbezahlte Krankheits- und Urlaubstage werden bei der Berechnung nicht einbezogen. Praxis-Beispiel Mehrfache kurzfristige Beschäftigung desselben Arbeitnehmers Die Aushilfstätigkeit beginnt am Dienstag, dem 1.4. Sie kann bis zu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Sozialrechtliche Voraussetzungen Mindestlohnerhöhungen Steuerliche Voraussetzungenmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 6 Lohnsteuerabrechnung nach individuellen Besteuerungsmerkmalen oder pauschal

6.1 Lohnsteuerberechnung nach individuellen Besteuerungsmerkmalen Der Unternehmer muss die Lohnsteuer nicht pauschal berechnen. Er kann die Lohnsteuer auch freiwillig nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen ermitteln, die der Arbeitgeber beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch abrufen kann. Liegen die steuerlichen Voraussetzungen für eine kurzfristige Besch...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 6.1 Lohnsteuerberechnung nach individuellen Besteuerungsmerkmalen

Der Unternehmer muss die Lohnsteuer nicht pauschal berechnen. Er kann die Lohnsteuer auch freiwillig nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen ermitteln, die der Arbeitgeber beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch abrufen kann. Liegen die steuerlichen Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung nicht vor, muss der Unternehmer die Lohnsteuer nach den ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5 Voraussetzungen, unter denen die Lohnsteuer pauschal ermittelt werden kann

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung im Sinne des § 40 a Abs. 1 EStG hat der Unternehmer die Wahl. Er darf die Lohnsteuer nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen seines Arbeitnehmers abrechnen oder pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (die pauschale Besteuerung mit 2 % oder 20 % gilt nur für Minijobs im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder §...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 6.3 Lohnsteuerpauschalierung: So wird richtig gerechnet

Liegen die steuerlichen Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung vor, kann der Arbeitslohn pauschal mit 25 % versteuert werden. Zusätzlich fallen Solidaritätszuschlag und pauschale Kirchensteuer an. Praxis-Beispiel Abrechnung mit pauschaler Lohnsteuer In der Zeit vom 1.2. bis 24.2.2024 hat der Unternehmer eine Aushilfe beschäftigt, die für diesen Zeitraum einen Arbe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5.3 Verdienstgrenze: Welche Werte nicht überschritten werden dürfen

5.3.1 Verdienstgrenze pro Arbeitstag 150 EUR Die Vergütung pro Arbeitstag darf im Durchschnitt nicht höher als 150 EUR sein. Der Betrag wurde mit Wirkung vom 1.1.2023 von 120 EUR auf 150 EUR angehoben. Es handelt sich also um einen Durchschnittsbetrag, der aus dem Gesamtlohn und der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage zu ermitteln ist. Vorsicht! Die pauschale Besteuerung ist g...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5.3.2 Verdienstgrenze maximal 19 EUR

Der Stundenlohn muss 2025 mind. 12,82 EUR betragen (Mindestlohn) und darf nicht höher als 19 EUR sein und zwar auch dann, wenn die Beschäftigung zu einem unvorhergesehenen Zeitpunkt erforderlich wird. Maßgebend sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Steuerfreie Vergütungen werden auch bei der 19-EUR-Grenze nicht einbezogen. Beim Stundenlohn ist auf eine Zeitstunde m...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5.3.1 Verdienstgrenze pro Arbeitstag 150 EUR

Die Vergütung pro Arbeitstag darf im Durchschnitt nicht höher als 150 EUR sein. Der Betrag wurde mit Wirkung vom 1.1.2023 von 120 EUR auf 150 EUR angehoben. Es handelt sich also um einen Durchschnittsbetrag, der aus dem Gesamtlohn und der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage zu ermitteln ist. Vorsicht! Die pauschale Besteuerung ist gefährdet, wenn der Durchschnittswert durch S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 4.1 Übersicht über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

Allerdings wirkt sich der Mindestlohn in bestimmten Bereichen auf die Sozialversicherung aus: Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, kann es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen kommen. Hintergrund ist das Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung. Minijobber haben Anspruch auf Tarifentgelt, sie sind vom G...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 4 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen und Gesichtspunkte des Mindestlohns

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, in dem auch der Mindestlohn geregelt ist, betrifft grundsätzlich das Arbeitsrecht. Mit Ausnahme der Neuregelung zur kurzfristigen Beschäftigung enthält das Gesetz keine sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlich bedeutsamen Vorschriften. 4.1 Übersicht über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen Allerdings wirkt sich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 4.3 Auswirkungen auf die geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs)

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie enthält keine gesetzlichen Änderungen bezüglich der Minijobs. Die Änderungen betreffen ausschließlich die kurzfristige Beschäftigung (eine Unterform der geringfügigen Beschäftigung). In der Praxis sind alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter im Rahmen eines Minijobs beschäftigt haben, ab 1.1.2015 dazu verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Kurzfristige Beschäftigung ("Kurzfristiger Minijob")

Tz. 41 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Tz. 42 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt eine kurzfristige (geringfügige) Beschäftigung, auch Saisonbeschäftigung genannt, vor, wenn entweder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigungen

Tz. 53 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Überschreitet eine Beschäftigung, die als kurzfristige Beschäftigung angesehen wird, entgegen der ursprünglichen Erwartung die angegebene Zeitdauer, tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein, es sei denn, dass die Merkmale einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorliegen (s. Abschn. B.3.2 Richtlinien für die versicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.4 Kurzfristige Beschäftigungen

Tz. 81 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Auch für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppenschlüssel "110") sind Entgeltmeldungen zu erstatten, in denen die Daten zur Unfallversicherung anzugeben sind. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche Beitragsgruppen bei kurzfristig Beschäftigten mit "0" zu verschlüsseln sind; das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt ist mit 0 EUR anzugeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Tz. 47 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt dann nicht mehr die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt 556 EUR im Monat übersteigt (s. Abschn. B.2.2.3 Geringfügigkeitsrichtlinien). Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist nicht erforderlich, wenn das erzielte monatlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen

Tz. 44 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Bei der Prüfung, ob die Zeiträume von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinander folgender kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen. Erfüllt eine Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, so wird diese Beschäftigung nicht angerechnet. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Drei Monate oder 70 Arbeitstage

Tz. 43 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Von dem Drei- bzw. Zweimonatszeitraum ist nur dann auszugehen, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird (s. BSG-Urteil vom 27.01.1971, AZ: 12 RJ 118/70, USK 7104). Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ist bei der Beurteilung auf den Zeitraum von 70 Arbeitstagen abzustellen. ...mehr