Erneute Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 12 Euro pro Stunde. Als Folgeänderung ist mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Arbeitslohngrenze bei kurzfristiger Beschäftigung von 120 auf 150 Euro je Arbeitstag angehoben worden. Die Erhöhung des pauschalierungsfähigen durchschnittlichen Stundenlohns von 15 Euro auf 19 Euro folgt der Anhebung der Tageslohngrenze (§ 40a Abs. 4 EStG).
Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt lohnsteuerlich vor (§ 40a Abs. 1 EStG) bei Mitarbeitenden, die nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage beschäftigt werden und bei denen die vorstehenden Lohngrenzen nicht überschritten werden. In diesen Fällen kann die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent erhoben werden. Die Tageslohngrenze ist nicht zu beachten, wenn die Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich wird.
Hinweis: Bei voller Ausnutzung der neuen Stundenlohngrenze für einen Achtstundentag wird die neue Tageslohngrenze überschritten (8 x 19 Euro = 152 Euro).
Wichtig: "kurzfristig" im Steuer- und Sozialversicherungsrecht unterschiedlich definiert
Die steuerliche Kurzfristigkeit weicht von dem sozialversicherungsrechtlichen Begriff der sogenannten kurzfristigen Beschäftigung ab.
In der Sozialversicherung liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Ob sozialversicherungsrechtlich eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt oder nicht, ist aber für die lohnsteuerliche Pauschalbesteuerung mit 25 Prozent ohne Bedeutung.
Das könnte Sie auch interessieren:
Jahressteuergesetz 2022 beschlossen
Entlastungen beim Lohnsteuertarif und neue Inflationsausgleichsprämie
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
9.0751
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
7.962
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
7.678
-
Elektrofahrzeuge: Aufladen im Betrieb und zuhause
6.66242
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2026
6.602
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
5.058
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
4.340
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
4.245
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
3.878
-
Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
3.718
-
Steuerfreie Aktivrente ab 2026
23.12.2025
-
Steuerfreier Arbeitgeberersatz für den Doppelhaushalt als Unterkunftskosten
23.12.2025
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
22.12.20256
-
Sofortprogramm bringt Steuererleichterungen im Personalbereich
22.12.2025
-
Neue Entfernungspauschale ab 2026: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
19.12.2025
-
Fristende für Initialabruf beim DaBPV
18.12.2025
-
Änderungen bei Höchst-, Frei- und Pauschbeträgen zum Jahreswechsel
17.12.2025
-
Minijob: Umlage U2 im Jahr 2026
16.12.2025
-
Entgeltfortzahlung im Minijob: Umlage U1 ab 2026
16.12.2025
-
Verfahrensänderung bei Entsendungen in Abkommensstaaten
15.12.2025