Schwellenwert für Sofortabschreibung wird erhöht

Der Schwellenwert, bis zu dem die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) möglich ist, soll auf 800 EUR angehoben werden. Das berichtet das "Handelsblatt" in seiner Ausgabe vom 7.3.2017.

Bisherige Regelung mit 410 EUR

Derzeit können Steuerpflichtige Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten von bis zu 410 EUR als Betriebsausgaben berücksichtigen oder als Anlagegüter im Anlageverzeichnis ausweisen und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer verteilen. Dieser Wert wurde seit dem Jahr 1965 nicht mehr angepasst. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab 150 EUR, aber unter 1.000 EUR, können die GWG je Wirtschaftsjahr in einen Sammelposten aufgenommen werden. Dieser Sammelposten ist über 5 Jahre gewinnmindernd aufzulösen.

Reform zum 1.1.2018

Das Inkraftreten der neuen Schwelle von 800 EUR für die Sofortabschreibung sei ab dem 1.1.2018 geplant. Dies soll sich aus einem Papier der Regierungsfraktionen von Union und SPD ergeben, das dem Handelsblatt vorliegt. Wie das Handelsblatt schreibt, hätten die SPD und der Wirtschaftsflügel der Union sogar eine Erhöhung auf 1.000 EUR gefordert.

Die Maßnahme soll dem dem Bürokratieabbau und der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Immerhin entfielen damit auch weitreichende Aufzeichnungspflichten. Ob es weiterhin auch eine Sammelposten-Regelung geben wird, ist dem Zeitungsbericht nicht zu entnehmen. Wahrscheinlich ist aber, dass diese aus Vereinfachungsgründen abgeschafft werden wird.

Gesetzgebungsverfahren noch offen

Unklar ist auch, ob die Neuregelung im bislang immer noch nicht verabschiedeten Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz verankert werden soll. Das sähe die SPD sicherlich gerne - stammt doch der Gesetzentwurf aus dem von ihr besetzten Bundeswirtschaftsministerium. Das CDU-geführte BMF würde es dagegen sicherlich bevorzugen, wenn es selbst einen neuen Gesetzentwurf hierzu präsentieren könnte. Man darf also gespannt sein, wer sich durchsetzt.