Hintergrund, Anwendung und Bezahlung

Ein App Store ermöglicht es dem Nutzer, Standard-Software auf sein Smartphone, sein Tablet oder seinen PC herunterzuladen. App Store ist die Kurzform aus „application“ für Computerprogramm und Store für Marktplatz. Je nach Höhe der Anschaffungskosten bucht der Unternehmer die Software als geringwertiges Wirtschaftsgut oder als EDV-Software.

Die Firma Apple war im Jahr 2008 der erste Hersteller, der mit großem Markterfolg eine Online-Verkaufsplattform namens „App Store“ für Anwendungsprogramme für sein Mobil-Betriebssystem Apple iOS betrieb. Andere Unternehmen im Mobilmarkt ahmten dieses Konzept nach. Der ursprünglich nur mit Apple verbundene Begriff „App Store“ wurde damit tendenziell zum Gattungsbegriff. Es handelt sich also um die Bezeichnung für eine internet-basierte digitale Vertriebsplattform für Anwendersoftware. Diese stammt entweder vom Betreiber der Plattform selbst oder von Drittanbietern wie etwa freien Programmierern. Der Service ermöglicht es Benutzern, Software für Mobilgeräte wie Smartphones und Tablets oder auch für PCs aus einem Anwendungskatalog herauszusuchen und herunterzuladen.

Bezahlung der Apps

Die Bezahlung der Apps erfolgt über den App Store bzw. App-Marktplatz. In der Regel erhält der Betreiber des App Stores/App-Marktplatzes den Gesamtbetrag und leitet diesen – abzüglich einer Provision – an den Drittanbieter weiter. Der App Store hält die Apps auf dem jeweiligen Gerät auf dem aktuellen Stand. Die Hersteller von Smartphone-Betriebssystemen, wie Apple, Google, Microsoft und Blackberry, bieten für ihre Plattform jeweils einen App Store an. Es gibt aber auch Hersteller-unabhängige App Stores, wie z. B. den Amazon App Store. Auf das Angebot kann über eine  eigene App Store-Software auf einem Mobilgerät oder über eine Website im Internet zugegriffen werden.

Schlagworte zum Thema:  Geringwertiges Wirtschaftsgut, Software