Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsbemessungsgrenze

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / 2.7 Einnahmeseite/Beitragsrecht

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 EUR/Monat (einmalig im Jahr 2027) Anhebung des Minijob-Arbeitgeberbeitrags auf allgemeinen Beitragssatz + durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz Beitragszuschlag für Mitglieder mit beitragsfrei familienversicherten Ehegatten/Lebenspartnern: 3,5 % (ab 1.1.2028; mit Ausnahmen)mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / 3.3 Mitglieder (Beitragszahler)

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 EUR/Monat (einmalig im Jahr 2027); Mehrbelastung für Mitglieder mit höheren Einkommen: ca. 1,2 Mrd. EUR/Jahr Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten/Lebenspartner (3,5 % ab 1.1.2028 mit Ausnahmen): ca. 2,2 Mrd. EUR/Jahrmehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / 1 Ziel des Gesetzes

Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor einer massiven Finanzierungskrise. Im Jahr 2024 wiesen Krankenkassen und Gesundheitsfonds ein Defizit von knapp 10 Mrd. EUR aus. Ohne Gegenmaßnahmen droht bis 2030 eine Deckungslücke von rund 40 Mrd. EUR, was einen Anstieg des Gesamtbeitragssatzes auf bis zu 19,3 % bedeuten würde. Kernziel ist die dauerhafte Stabilisierung der Bei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.2 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2)

Gesetzestitel: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung Nichttarifgebundene Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 1.1 Beitragsbemessungsgrenzen

Für die Berechnung der Beiträge wird das beitragspflichtige Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt) max. bis zur Höhe der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2026 monatlich 8.450 EUR (+ 400 EUR). In der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigungstatbestand (§ 3 Nr 63 S 1 EStG)

Rn. 2783 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 1 EStG sind die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Versorgungsleistungen entsprechend § 82 Abs 2 S 2 EStG vorgesehen ist, steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Nachzahlungen von Beiträgen (§ 3 Nr 63 S 4 EStG)

Rn. 2800 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 63 S 4 EStG sieht seit dem VZ 2018 vor, dass Beiträge iSd S 1, die für Kj nachgezahlt werden, in denen das erste Dienstverhältnis ruhte und vom ArbG im Inland kein stpfl Arbeitslohn bezogen wurde, steuerfrei sind, soweit sie 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allg Rentenversicherung, vervielfältigt mit der Anzahl dieser Kj, jed...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecd) Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze

Rn. 2123 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch eine Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze, an ausländischen Sozialversicherungsträger Zukunftssicherungsleistungen zu erbringen, fällt unter § 3 Nr 62 S 1 EStG, wenn sie den inländischen Sozialversicherungsträgern vergleichbar sind (BFH BStBl II 2003, 288; 2004, 1014; 2009, 857; 2016, 650; 2017, 1251; BFH vom 13.02.2020, VI R ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 3 Nr 63 S 3 EStG)

Rn. 2796 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In der Praxis kommt es häufig vor, dass Abfindungen, die anlässlich einer Beendigung des Dienstverhältnisses von dem bisherigen ArbG geleistet werden, vom ArbN zum (weiteren) Aufbau einer betrieblichen Altversversorgung eingesetzt werden. Da in diesen Fällen, die Höchstbeträge nach § 3 Nr 63 S 1 EStG regelmäßig überschritten werden dürften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.3 BAV-Förderbetrag

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitnehmer mit einem geringen Arbeitslohn eine gesonderte steuerliche Förderung. Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 250. Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) v 16.01.2026, BGBl I 2026 Nr 14

Rn. 270 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 100 EStG: Verbesserung der Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) in § 100 EStG wie folgt: § 100 Abs 2 S 1 EStG: Der BAV-Förderbetrag wird von höchstens EUR 288 auf höchstens EUR 360 angehoben (ermöglicht die Förderung zusätzlicher A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund des Ausschlusses von der Krankenversicherungspflicht für über 55-Jährige krankenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung (PKV). Allerdings muss...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung im Beitragsnachweisverfahren

Zum 1.1.2025 wurde die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hatte zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenausta...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Ausnahmen von der Steuerbefreiung (§ 3 Nr 63 S 2 EStG)

Rn. 2793 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 2 EStG wird die Steuerfreiheit ausgeschlossen, soweit der ArbN nach § 1a Abs 3 BetrAVG verlangt hat, dass die Voraussetzungen einer Förderung nach § 10a EStG oder Abschn XI EStG erfüllt werden. Die Regelung eröffnet dem ArbN damit ein Wahlrecht, entweder die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 63 S 1 EStG oder den Sonderausgabenabz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuerfreie Neuzusage bei Arbeitgeberwechsel (§ 3 Nr 55 S 1 EStG)

Rn. 2633 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Steuerfreistellung von übertragenen Altersvorsorgeansprüchen wurde notwendig, da bei der Übertragung mittels Übertragungswert nicht die Zusage selbst, sondern nur deren Wert übertragen wird und es deshalb zu einer Beendigung der bisherigen Versorgungsverpflichtung und Erteilung einer haftungsrechtlich unabhängigen wertgleichen Neuzusag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cj) Das an Personen, die einen § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienst leisten, gezahlte Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung (§ 3 Nr 5 Buchst f EStG aF)

Rn. 219g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst f EStG aF stellte das an Personen, die einen in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienst leisteten, gezahlte Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung steuerfrei. Rn. 219h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienste waren (= abschließende Aufz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nicht steuerbefreite Leistungen

Rn. 222 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 6 EStG befreit dagegen nicht von der ESt Bezüge, die aufgrund der Dienstzeit gewährt werden (§ 3 Nr 6 S 1 EStG aE). Ein Beschädigter, dessen Versorgungsrente nach dem BVG ruht, kann daher nicht verlangen, dass ein Teil seiner Bezüge in Höhe der ruhenden Rente nach § 3 Nr 6 EStG steuerfrei bleibt (BFH BStBl III 1958, 166). Auch das Ru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Der begünstigte Personenkreis

Rn. 921 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BundeskindergeldG (BKGG idF vom 28.01.2009, BGBl I 2009, 142, 3177) will die geminderte Leistungsfähigkeit, die durch die Versorgung von Kindern entsteht, berücksichtigen (vgl BFH BStBl II 1989, 278; BVerfG BStBl II 1977, 526). Allerdings betrifft es nur noch einen eingeschränkten Personenkreis (s Rn 920). Kindergeld erhält danach (§ 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zielsetzung der Familien-PersGes

Rn. 106 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine allg anerkannte Begriffsbestimmung der Familien-PersGes gibt es nicht (s Hennerkes/May, DB 1988, 483, FN 1; Messmer, StbJb 1979/80, 163, 165). Die Orientierung an § 15 AO scheint mir für die Praxis ungeeignet (s hierzu mwN Stuhrmann, FS Schmidt 1993, 404 mwN; aA Carlé/Halm, KÖSDI 2000, 12 383 mwN). Das Rechtsinstitut ist geschaffen von...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 3.1 Einmalzahlungen/Sonstige Bezüge

Einmalzahlungen sind Zuwendungen, die aus bestimmten Anlässen zusätzlich zum laufenden Entgelt gezahlt werden. Lohnsteuerrechtlich werden sie als "sonstige Bezüge" bezeichnet. Ermittlung der Lohnsteuer Bei sonstigen Bezügen kann die Lohnsteuer auch bei maschineller Lohnabrechnung nicht unmittelbar aus den Lohnsteuertabellen abgelesen werden, sondern muss in einem besonderen Ve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 2.2 Aufgaben des Beirats

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 legt die Aufgaben des Beirats allgemein fest. Hiernach berät der Beirat das BMAS in Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und unterstützt dieses bei Aufgaben der Koordinierung. Dabei sind alle Teilhabebereiche i. S. d. § 5 umfasst. Abs. 2 konkretisiert – nicht abschließend – wesentliche Aufgaben des Beirats. Der Beirat wird zum einen auf Anfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.4 Kapitalleistung wird bei noch fortdauernder Beschäftigung gezahlt

Gerade bei Direktversicherungen kann es vorkommen, dass wegen der im Versicherungsvertrag genannten Altersgrenze die Kapitalleistung schon fließt, der Versicherte aber noch weiter arbeitet. Auch in diesen Fällen beginnt die 10-Jahresfrist mit dem 1. des auf die Auszahlung des Kapitalbetrags folgenden Monats. Soweit in dieser Zeit ein Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.1.1 10-Jahresfrist

Als Berechnungsgrundlage für die Beiträge gilt 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für 120 Monate (= 10 Jahre). Die Frist von 10 Jahren beginnt mit dem 1. des auf die Auszahlung der Kapitalleistung folgenden Kalendermonats.[1] Praxis-Beispiel Einmalige Kapitalleistung als beitragspflichtige Einnahme Herr A bezieht eine Altersre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.8 Störfall/vorzeitiges Ende des Sabbaticals

Ein Störfall liegt vor, soweit das Wertguthaben nicht gem. der Wertguthabenvereinbarung nach § 7b bzw. § 7c SGB IV verwendet wird, insbesondere nicht laufend für eine Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen wird oder nicht mehr für solche Zeiten gezahlt werden kann, da das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet wurde (§ 23b Abs. 2 Satz 1 SGB IV...mehr

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Langzeitkonten / 5.3.1 Angemessenheit des Arbeitsentgelts in der Verwendungsphase

Das monatliche Arbeitsentgelt darf in der Freistellungsphase nicht unangemessen von dem Arbeitsentgelt der der Freistellungsphase vorangegangenen 12 Kalendermonate, in denen Arbeitsentgelt bezogen wurde, abweichen (§ 7 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 SGB IV). Mit dieser Regelung soll insbesondere erreicht werden, dass zum einen der bisherige Lebensstandard auch in der Freistellungsphas...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 12.2 Wahl der günstigsten Bewertungsmethode

Die nachfolgenden Punkte sprechen dafür, dass der geldwerte Vorteil am günstigsten nach der folgenden Methode ermittelt wird:mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.7 Wahlrecht des Arbeitnehmers im Veranlagungsverfahren

Der Arbeitnehmer ist bei seiner Einkommensteuererklärung nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzte Methode gebunden. Er kann von der 0,03-%-Monatspauschale zur Einzelberechnung mit 0,002 % pro Arbeitgeberfahrt übergehen.[1] Er hat es damit in der Hand, steuerliche Nachteile aus dem Lohnsteuerabzugsverfahren auszugleichen. Häufig entscheidet sich die Entgeltabrechn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.16 Gehaltsumwandlung zugunsten Dienstwagen

Eine Barlohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags kann für denjenigen Arbeitnehmer vorteilhaft sein, der von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen nur mit der Maßgabe erhält, die hierfür anfallenden Kosten selbst zu tragen. Die 1-%-Methode führt in diesen Fällen häufig dazu, dass der Wertansatz unter dem tatsächlichen Wert der Dienstwagenüberlassung und damit unte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.1.2 Überschreitung einer Beitragsbemessungsgrenze

Wird durch die Zahlung eines höheren Arbeitsentgelts als 100 % des vorherigen Arbeitsentgelts eine Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überschritten, gilt: Der Teil des Arbeitsentgelts, der 100 % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts übersteigt, ist wie bei einem Störfall zu behandeln und eine entsprechende Verbeitragung vorzunehmen. Praxis-Beispiel Höheres Arbeitsentgelt führt z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.1 Angemessenheit des Arbeitsentgelts

Das Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase gilt dann noch als angemessen, wenn es im Monat mind. 70 % und max. 130 % des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgelts der unmittelbar vorangegangenen 12 Kalendermonate der Arbeitsphase beträgt. Dies gilt in den Fällen der teilweisen Freistellung im Zusammenhang mit der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.2.2 Erstattungsfähiger Beitrag

Rz. 10 Für die Erstattung der vom Mitglied selbst getragenen Anteile an den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist es unerheblich, ob bereits eine Erstattung aus Versorgungsbezügen oder Arbeitseinkommen i. S. d. Abs. 1 vorgenommen wurde. Denkbar ist sowohl eine Erstattung, die aus einer laufenden "Überzahlung" (laufendes Arbeitsentgelt und der Zahlbe...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.1.2 Erstattungsfähiger Beitrag

Rz. 6 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt i. S. d. § 23 a Abs. 3 und 4 (vgl. die Kommentierung dort) ist bei der Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu berücksichtigen, soweit das bisher gezahlte Arbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht. Um zu ermitteln, in welcher Höhe von den Versorgungsbezügen und/oder dem Arbeitseinkommen Beiträ...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde zuletzt durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) mit Wirkung zum 20.7.2021 geändert. Dabei wurden in Abs. 1 der Satz 2 und in Abs. 2 der Satz 4 eingefügt. Rz. 2 Die Vorschrift sieht eine Erstattung von Beiträgen in den Fä...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 9 Die "doppelte Beitragsbemessungsgrenze" i. S. d. § 230 Satz 2 (vgl. die Komm. dort, Rz. 2) kann dazu führen, dass von einem versicherungspflichtig beschäftigten Mitglied, das Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, laufend Beiträge aus Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Für diesen Fall sieht Abs. 2 eine Erstattungsmöglichkeit...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.3 Selbstständige (Abs. 3)

Rz. 12 Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) v. 4.4.2017 wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 Abs. 3 in die Vorschrift eingefügt. Diese Regelung ergänzt die in § 240 Abs. 4a Satz 6 eingefügte Regelung und gewährt dem Mitglied, das Beiträge auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt hat, einen Erstattungsanspruch, wenn es innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.1.1 Überblick

Rz. 5 Grundsätzlich legt § 230 eine Rangfolge der Einnahmearten fest, die für die Beitragsberechnung heranzuziehen ist. Danach ist vor Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen zunächst das Arbeitsentgelt zur Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Durch den Erhalt von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt i. S. d. § 23a SGB IV oder von Nachzahlungen (z. B. durch tarifliche Anpassu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 7.1 Es gibt eine Höchstgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze

Bei der Berechnung der Beiträge sind die Beitragsbemessungsgrenzen zu beachten. Diese unterscheiden sich in den alten und neuen Bundesländern. Der Beitrag liegt 2026 weiterhin bei 18,6 % vom Bruttoarbeitsentgelt, jedoch max. von der Beitragsbemessungsgrenze, und ist im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen. Auch hier gibt es diverse Ausnahmen.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 8 Arbeitslosenversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen

Arbeitnehmer und Auszubildende sind i. d. R. versicherungspflichtig. Ausnahmen: z. B. Minijobs bis max. 603 EUR, kurzfristig Beschäftigte, Werkstudenten. Anders als in der Krankenversicherung endet die Versicherungspflicht auch in der Arbeitslosenversicherung nicht ab einer bestimmten Höhe des Arbeitsentgelts. Bei der Berechnung der Beiträge sind die Beitragsbemessungsgrenzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Führen in Teilzeit / 4 Die wichtigsten Hinderungsgründe und Lösungsansätze

Teilzeitarbeit ist noch selten unter Führungskräften verbreitet, wie die obigen Daten offenbart haben. Die Gründe dafür sind vielfältig, wie die Tabelle im Überblick zeigt.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 4 Krankenversicherung: Berechnungsgrundlage

Beiträge zur Krankenversicherung werden vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenzeerhoben. D. h., ein Arbeitnehmer, dessen beitragspflichtiges Bruttoentgelt über der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, bezahlt maximal auf diesen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Achtung Wechsel in die private Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 5 Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Sie beträgt seit 1.1.2025 4,2 % (für Kinderlose über 23 Jahre alt) des beitragspflichtigen Entgeltes (max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Für Arbeitnehmer mit Kindern gibt es eine Staffelung der Beiträge. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,8 %.mehr