Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsbemessungsgrenze

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 5 Mehrarbeit, Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 4.000 EUR. Der Arbeitnehmer leistet Mehrarbeit und erhält dafür in dem entsprechenden Monat eine Mehrarbeitsvergütung i. H. v. 1.400 EUR. Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnis mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 14 Störfall

Sachverhalt Der Arbeitgeber stellt jährlich die SV-Luft für den einzelnen Versicherungszweig fest. Die Bewertung des Wertguthabens erfolgt anlässlich eines Störfalls am 31.12.2025. Ergebnis 2025 mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 2 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen, Begrenzung auf den Unterschiedsbetrag

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 4.600 EUR. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 920 EUR (20 % von 4.600 EUR). Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnis mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 11 Beitragszuschuss bei Arbeitnehmern in der Arbeits-und Freistellungsphase

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 5.100 EUR während der Altersteilzeit. Er ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und privat krankenversichert. Nach dem Ende der Altersteilzeit ist die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung nicht beabsichtigt. Wie hoch ist der Beitragszuschus... mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.2 Leistungshöhe

Die Festlegung des Dotierungsrahmens und damit die Festlegung der Leistungshöhe ist grundsätzlich frei und dem Arbeitgeber überlassen. Ausnahmen hiervon bestehen bei der Entgeltumwandlung und ggf. beim Sozialpartnermodell. Bei den für die Leistungshöhe zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen darf es zu keiner Diskriminierung kommen. Der EuGH[1] verlangt, dass spätestens seit de... mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.2.2 Übertragung des Wertes der unverfallbaren Anwartschaft

Bei der 2. Möglichkeit der einvernehmlichen Übertragung wird zuerst aus der unverfallbaren Anwartschaft ein Übertragungswert errechnet. Dieser wird auf den neuen Arbeitgeber übertragen, der dann dem Arbeitnehmer eine wertgleiche Zusage zu geben hat. Bei der Erteilung der wertgleichen Zusage ist der neue Arbeitgeber nicht an die Ausgestaltung der alten Zusage gebunden. Im Gege... mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.7 Insolvenzschutz

Die entsprechende Geltung der Bestimmungen zur Entgeltumwandlung hat zur Folge, dass die neue Anwartschaft sofort gesetzlich unverfallbar ist, und damit Insolvenzschutz genießt. Die einvernehmliche Übertragung des Wertes einer unverfallbaren Anwartschaft ist der Höhe nach unbegrenzt und sofort gesetzlich unverfallbar. Sofortiger Insolvenzschutz besteht aber nur in der Höhe de... mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.2 Höhe des Entgeltumwandlungsanspruchs

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung ist in der Höhe nach oben und nach unten begrenzt[1]: Höchstbetrag: Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser bis zu insgesamt 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von seinem Gehalt zum Aufbau einer bAV verwendet. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Höh... mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.3 Rechtsanspruch auf Übertragung des Übertragungswerts

Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Übertragungswert auf seinen neuen Arbeitgeber oder auf die Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG des neuen Arbeitgebers überträgt.[1] Sein Anspruch ist in 3-facher Hinsicht begrenzt: Er kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.[2] Die bAV... mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.4 Fördermöglichkeiten

Der Aufbau der bAV wird unterschiedlich gefördert. Es besteht z. B. die Möglichkeit seit 2018 bis zu einer Grenze von 8 % der BBG einkommensteuerfrei, Beiträge in eine Pensionskasse, eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds einzuzahlen, bis zu 4 % der BBG sind diese Beiträge auch sozialversicherungsfrei, arbeitgeberfinanzierte bAV ist in den Durchführungswegen Direktzusage ... mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 8 Schutz von Entgeltumwandlungsansprüchen

Entgeltumwandlungsansprüche sind sofort insolvenzgeschützt, wenn die Zusage ab dem 1.1.2002 erteilt wurde[1] und die Umwandlungsbeträge 4 % der zum Umwandlungszeitpunkt geltenden BBG nicht überschritten haben. Haben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer anstelle einer Gehaltserhöhung eine bAV vereinbart, liegt keine Entgeltumwandlung vor. Insolvenzschutz besteht daher erst mit Ei... mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber sie abgetreten, beliehen oder verpfändet hat. Nicht vom Pensio... mehr

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Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bei versicherungspflichtigen Rentnern ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vorrangig Grundlage für die Beitragsberechnung, anders als bei versicherungspflichtig Beschäftigten wird sie daher nicht getrennt von den übrigen Einnahmearten bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (vgl. im Gegensatz dazu für versicherungspflichtige Beschäftige mit weitere... mehr

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Jansen, SGB VI § 83 Entgelt... / 2.2 Entgeltpunkte für Bergmannsprämien

Rz. 13 Unter Tage beschäftigte Arbeitnehmer erhielten in der Zeit vom 1.1.1972 bis zum 31.12.2007 gemäß § 1 des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPG) für jede unter Tage verfahrene Schicht eine Bergmannsprämie. Gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien v. 20.12.1977 (BGBl. I S. 3135) wurde darüber hinaus auch an über Tage Beschäftigte, di... mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1.2 Wirksam gezahlte freiwillige Beiträge

Rz. 5 Als Beitragszeiten sind nach Abs. 1 Satz 1 auch Zeiten anzuerkennen, für die freiwillige Beiträge wirksam gezahlt worden sind. Die Wirksamkeit von freiwilligen Beiträgen setzt die Zulässigkeit, Ordnungsmäßigkeit sowie eine fristgerechte Beitragszahlung voraus. a) Zulässigkeit Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer freiwilligen Beitragszahlung ergeben sich seit de... mehr

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Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 2.2 Versorgungsbezüge

Rz. 6 Versorgungsbezüge nach § 229 werden bei versicherungspflichtigen Rentnern nach § 237 Satz 2 i. V. m. § 226 Abs. 2 als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass sie, ggf. zusammen mit daneben erzieltem Arbeitseinkommen, 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen (vgl. auch Komm. zu § 226). Ist die Differenz zwischen der Rente... mehr

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Direktversicherung / 2 Unterscheidung zwischen Alt- und Neuverträgen

Bei Direktversicherungen ist zu unterscheiden zwischen Alt- und Neuverträgen. Das entscheidende Datum ist der 1.1.2005. Alle vorher abgeschlossenen Verträge gelten als Altverträge, für die unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin die Pauschalbesteuerung von 1.752 EUR jährlich mit 20 % pauschaler Lohnsteuer nach § 40b EStG in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung angewandt we... mehr

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Direktversicherung / 4 Neuverträge: Zusagen ab dem 1.1.2005

Beiträge in eine Direktversicherung, die aufgrund einer nach dem 31.12.2004 erteilten Versorgungszusage geleistet werden, sind innerhalb des ersten Dienstverhältnisses seit dem 1.1.2018 steuerfrei bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (für 2026: 8.112 EUR = 8 % von 101.400 EUR); beitragsfrei bis 4 % der BBG (für 2026: 4.056 EUR = 4 % von 101.400 E... mehr

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Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht mehr geändert. Rz. 2 § 237 bestimmt enumerativ, welche Einnahmen zur Beitragsberechnung versicherungspflichtiger Rentner i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 11 und 12 herangezogen werden. § 238 gibt vor, in welcher Reihenfolge diese Einnahmen bis zur Beitragsbemessun... mehr

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Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 2.3 Arbeitseinkommen

Rz. 7 Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV wird nach der Rente und den Versorgungsbezüge bei versicherungspflichtigen Rentner zur Beitragspflicht herangezogen, sofern die Beitragsbemessungsgrenze durch die zuvor genannten Einnahmen noch nicht erreicht wurde. Nach § 237 Satz 2 i. V. m. § 226 Abs. 2 ist das Arbeitseinkommen, ggf. zusammen mit den Versorgungsbezügen, nur dann ... mehr

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Jansen, SGB VI § 83 Entgelt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Eine lediglich redaktionelle Änderung erfolgte zuletzt durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.1.2005, in dem die Wörter "Rentenversi... mehr

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Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 2.2 Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen

Rz. 6 Ebenso werden der Beitragsbemessung Versorgungsbezüge nach § 229 sowie Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV zugrunde gelegt. Wird die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt, gilt die Mindestbemessungsgrundlage nach § 240 Abs. 4 Satz 2 und 3. Erreicht das Arbeitseinkommen nicht die Mindestgrenze und werden daneben weitere beitragspflichtige Einnahmen bezogen, gil... mehr

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Sommer, SGB V § 234 Beitrag... / 2.1.1 Voraussichtliches Jahreseinkommen (Sätze 1 und 4)

Rz. 5 Das Gesundheits-Reformgesetz (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 224) sah zunächst für Abs. 1 vor, dass der Beitragsbemessung die vorläufigen beitragspflichtigen Einnahmen aus der Tätigkeit zugrundegelegt werden sollten; endgültige beitragspflichtige Einnahmen wären dann nach Ablauf des Kalenderjahres zu ermitteln gewesen. Diese Regelung entsprach den Vorgängervorschriften der §§... mehr

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Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 2.1 Zahlbetrag der Rente

Rz. 5 Der Beitragsbemessung freiwillig versicherter Rentner wird zunächst der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen. § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 228 bestimmt, welche Renten als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden (zum Begriff Zahlbetrag der Rente vgl. Komm. zu § 226). § 238a sieht Arbeitsentgelt als beitragspflichtige E... mehr

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Jansen, SGB VI § 83 Entgelt... / 2.1 Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten

Rz. 7 Kindererziehungszeiten, die der allgemeinen Rentenversicherung zuzuordnen sind, erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte (§ 70 Abs. 2). Im Ergebnis wird damit eine Kindererziehungszeit von 12 Kalendermonaten seit dem 1.7.1998 in etwa wie eine Beitragszahlung zur allgemeinen Rentenversicherung auf der Grundlage des Durchschnittsentgelts aller Versicherten, ... mehr

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Direktversicherung / 4.1 Finanzierung durch Gehaltsumwandlung

Der Arbeitnehmer hat gem. § 1a Abs. 1 BetrAVG einen Anspruch auf Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung in Höhe von bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Er verzichtet insoweit auf einen Teil seines Gehalts. Der Arbeitgeber überweist dann die Versicherungsbeiträge. Da die Beiträge durch Barlohnumwandlung ... mehr

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Direktversicherung / 4.3 Vervielfältigungsregel

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses können erheblich höhere Beiträge und Zuwendungen steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden, und zwar 4 % der RV-Beitragsbemessungsgrenze , für 2026 = 4.056 EUR, vervielfältigt mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre, höchstens jedoch 10 Kalenderjahre. Praxis-Beispiel Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung Ein Arbeitnehmer... mehr

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Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 136 des Gesundheitsstrukturgesetzes v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz wurden mit Wirkung zum 1.1.1993 nur noch Rentner in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, dessen Vorversicherungszeit – als Mitglied ode... mehr

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Sommer, SGB V § 234 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 mit der zeitgleichen Änderung durch das Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes v. 20.12.1988 mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 6 des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert. Dabei wurde in Abs. 1 d... mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1, 252a Abs. 1, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbe... mehr

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Qualitätssicherung in der P... / 2.4 Qualifikation

Die Qualität jeder Payroll steht und fällt mit dem Know-how der Menschen, die sie verantworten. Trotz aller Automatisierung und technischer Hilfsmittel bleibt die Entgeltabrechnung ein Fachgebiet, das fundierte Kenntnisse, Genauigkeit und kontinuierliche Weiterbildung erfordert. Gut qualifizierte und regelmäßig geschulte Mitarbeitende sind daher eine zentrale Säule der Quali... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.3 Pauschalabgeltungsvereinbarung wegen Überstunden

Rz. 36 Eine Vereinbarung mit einem "normalen Arbeitnehmer", nach der alle Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten sind, ist unwirksam, da sie eine unangemessene Benachteiligung i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB darstellt. Erforderlich ist daher, dass der Umfang der mit dem Grundgehalt abgegoltenen Stunden vereinbart wird oder zumindest bestimmbar ist. Der Arbeitnehmer muss hier w... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Freistellung von der Arbeit / 4 Unbezahlte Freistellung

Erfolgt während der Beschäftigung eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, fehlt es an der Entgeltlichkeit als Voraussetzung für die Versicherungspflicht. Allerdings wird auch ohne Entgeltzahlung zunächst für längstens einen Monat eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt unterstellt, solange das Beschäftigungsverhältnis fortdauert.[1] Entsprechend besteht auch die vorheri... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Kossens, SGB XIV § 64 Unter... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die in § 64 SGB XIV aufgeführten Leistungen stellen eine Ergänzung zu den in § 63 SGB XIV aufgeführten Leistungen dar. Diese "unterhaltssichernden und anderen ergänzenden Leistungen" flankieren damit die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und übertragen das gleichlautende 11. Kapitel des SGB IX für Geschädigte ins SGB XIV. Trotz sprachlicher Straffung bleibt das L... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 1.1 Beitragsbemessungsgrenzen

Für die Berechnung der Beiträge wird das beitragspflichtige Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt) max. bis zur Höhe der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2026 monatlich 8.450 EUR (+ 400 EUR). In der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgr... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eda) Die ArbG-Anteile zur Gesamtsozialversicherung

Rn. 2125 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Allgemeines Beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist zu unterscheiden wie folgt: mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigungstatbestand (§ 3 Nr 63 S 1 EStG)

Rn. 2783 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 1 EStG sind die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Versorgungsleistungen entsprechend § 82 Abs 2 S 2 EStG vorgesehen ist, steue... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Nachzahlungen von Beiträgen (§ 3 Nr 63 S 4 EStG)

Rn. 2800 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 63 S 4 EStG sieht seit dem VZ 2018 vor, dass Beiträge iSd S 1, die für Kj nachgezahlt werden, in denen das erste Dienstverhältnis ruhte und vom ArbG im Inland kein stpfl Arbeitslohn bezogen wurde, steuerfrei sind, soweit sie 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allg Rentenversicherung, vervielfältigt mit der Anzahl dieser Kj, jed... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 3 Nr 63 S 3 EStG)

Rn. 2796 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 In der Praxis kommt es häufig vor, dass Abfindungen, die anlässlich einer Beendigung des Dienstverhältnisses von dem bisherigen ArbG geleistet werden, vom ArbN zum (weiteren) Aufbau einer betrieblichen Altversversorgung eingesetzt werden. Da in diesen Fällen, die Höchstbeträge nach § 3 Nr 63 S 1 EStG regelmäßig überschritten werden dürften... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecd) Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze

Rn. 2123 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch eine Verpflichtung aufgrund ausländischer Gesetze, an ausländischen Sozialversicherungsträger Zukunftssicherungsleistungen zu erbringen, fällt unter § 3 Nr 62 S 1 EStG, wenn sie den inländischen Sozialversicherungsträgern vergleichbar sind (BFH BStBl II 2003, 288; 2004, 1014; 2009, 857; 2016, 650; 2017, 1251; BFH vom 13.02.2020, VI R ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.3 BAV-Förderbetrag

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitnehmer mit einem geringen Arbeitslohn eine gesonderte steuerliche Förderung. Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beit... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 250. Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) v 16.01.2026, BGBl I 2026 Nr 14

Rn. 270 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 100 EStG: Verbesserung der Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) in § 100 EStG wie folgt: § 100 Abs 2 S 1 EStG: Der BAV-Förderbetrag wird von höchstens EUR 288 auf höchstens EUR 360 angehoben (ermöglicht die Förderung zusätzlicher A... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind: mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund des Ausschlusses von der Krankenversicherungspflicht für über 55-Jährige krankenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung (PKV). Allerdings muss... mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung im Beitragsnachweisverfahren

Zum 1.1.2025 wurde die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hatte zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenausta... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a... mehr