Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsbemessungsgrenze

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Exterritorialer Arbeitgeber / 5.6 Weiterversicherung nach Beschäftigungsende

Sollte eine Person aus einer Beschäftigung bei einer Internationalen Organisation ausscheiden, besteht die Möglichkeit zum Beitritt in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Hierbei kommt sowohl eine freiwillige Versicherung als auch eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Betracht. Achtung Beitritt nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB V Scheidet eine Person aus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Vertrag... / 5.5 Insolvenzen

Im Insolvenzfall stellt sich die Rangfrage. Rückwirkende Entgeltgleichheitsansprüche, die für die letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, fallen in den Zeitraum der Insolvenzgeldgarantie nach § 165 SGB III. Sie werden also auch im Insolvenzfall bis zur Beitragsbemessungsgrenze abgesichert. Weiter zurückreichende Ansprüche – bei Kenntnisnahme in einem spätere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 1 Grundregelung und Geltungsdauer

Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Sofern keine individual- oder tarifvertragliche Abrede oder eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelung der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften besteht, kann der Arbeitnehmer die Altersteilzeit nicht einseitig fordern oder einklagen. Hinweis Gleichbehandlungsgrundsatz Schließt der Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 7 Höhe der freiwilligen Beiträge

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte ist seit 1.1.2026 ein Beitrag i. H. v. 603 EUR (Geringfügigkeitsgrenze) monatlich (2025: 556 EUR). Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der jeweiligen monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 EUR; 2025: 8.050 EUR). Zwischen diesen beiden Grenzen kann jeder Betrag als Beitragsbemessungsgrundlage gewählt werde...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5 Beitragsbemessungsgrenzen

Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt wird nicht unbegrenzt zur Beitragsbemessung herangezogen. Für die verschiedenen Versicherungszweige ist festgelegt worden, bis zu welchem Betrag in EUR das Arbeitsentgelt für die Berechnung der Beiträge heranzuziehen ist. Bei den so festgesetzten Beträgen handelt es sich um die Beitragsbemessungsgrenze. Zusammenfassende Darstellung der Be...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.3 Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung für die Berechnung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist nach § 341 Abs. 4 SGB III an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt. Somit ergeben sich gleiche Beitragsbemessungsgrenzen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.2 Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherungen ist dynamisch. Sie verändert sich grundsätzlich jeweils zum 1.1. eines Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vergangenen zu den entsprechenden Bruttolöhnen im vorvergangenen Kalenderjahr stehen. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistisc...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.1 Kranken-/Pflegeversicherung

Für die Versicherten von privaten Krankenversicherungsunternehmen wurde eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in § 6 Abs. 7 SGB V festgelegt. Diese besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ist gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ändert sich immer zum 1.1. eines jeden Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / Zusammenfassung

Überblick Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer ist der steuerliche Arbeitslohn, den der Arbeitgeber festzustellen hat. Maßgebend für diese Feststellungen sind der Lohnzahlungs- und der Abrechnungszeitraum sowie die Unterscheidung, ob laufender Arbeitslohn oder sonstige Bezüge gezahlt werden. Wichtig ist dabei außerdem die Unterscheidung zwischen allgemeiner und besonderer Lohn...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1.2 Arbeitsentgelt mit Rechtsanspruch

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind nach dem Arbeitsentgelt zu bemessen, auf das ein Rechtsanspruch besteht, selbst wenn das tatsächlich gezahlte Entgelt geringer ist.[1] Daraus folgt, dass der Arbeitgeber bei untertariflicher Entgeltzahlung die Beiträge zur Sozialversicherung aus dem tariflich zustehenden Entgelt berechnen muss.[2] Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die un...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.3 Vorsorgeaufwendungen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Die Aufwendungen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung werden im Rahmen des Lohnsteuerverfahrens in allen Steuerklassen pauschal anhand der Beitragssätze berücksichtigt. Dabei wird für die Krankenversicherung auf den Arbeitnehmeranteil am ermäßigten Beitragssatz abgestellt, erhöht um den Zusatzbeitrag der Krankenkasse[1]. Bei den Beitragssätzen zur Pflegeversic...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1 Entgelt für die Beitragsberechnung

Aus dem Arbeitsentgelt[1] einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen.[2] Beitragsbemessungsgrundlage für die Beiträge – abgesehen vom Niedriglohnbereich – ist das Bruttoarbeitsentgelt, ggf. begrenzt auf die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Hinweis Bedeutung des Entgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung Die richtige...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 6 Beitragszeit

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenzen werden je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht. Dabei wird ein voller Kalendermonat mit 30 Sozialversicherungstagen angesetzt.[1] Bei Bezug von Entgeltersatzleistungen können beitragsfreie Zeiten vorliegen.[2]mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.2 Altersvorsorgeaufwendungen

Beiträge zur Altersvorsorge (gesetzliche Rentenversicherung) werden in allen Steuerklassen durch einen gesonderten Teil der Pauschale berücksichtigt. Inzwischen ist der volle Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze abzugsfähig. Arbeitnehmer, für welche die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist, erhalten diesen Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Direktversicherung

Begriff Direktversicherungen sind ein Mittel der betrieblichen Altersversorgung, durch die in Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eine Rentenversicherung aufgebaut werden kann. Versichert werden können Arbeitnehmer, aber auch der GmbH-Geschäftsführer. Die Versicherungsprämien für die Direktversicherung können von der GmbH als Arbeitgeberin (sog. arbeitgeberfinanzier...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.1 Dienstwagen

Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstver...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 223 SGB V – Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze

Referentenentwurf § 223 Abs. 3 wird durch die folgenden Absätze 3 und 4 ersetzt: (3) 1Beitragspflichtige Einnahmen sind bis zu einem Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Beitragsbemessungsgrenze nach Absatz 4 für den Kalendertag zu berücksichtigen. 2Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bleiben außer Ansatz, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt. (4) 1Die...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 223 Abs. 3 wird durch die folgenden Absätze 3 und 4 ersetzt: (3) 1Beitragspflichtige Einnahmen sind bis zu einem Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Beitragsbemessungsgrenze nach Absatz 4 für den Kalendertag zu berücksichtigen. 2Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bleiben außer Ansatz, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt. (4) 1Die Beitragsbemessungs...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 223 Abs. 3 wird durch die folgenden Absätze 3 und 4 ersetzt: (3) 1Beitragspflichtige Einnahmen sind bis zu einem Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Beitragsbemessungsgrenze nach Absatz 4 für den Kalendertag zu berücksichtigen. 2Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bleiben außer Ansatz, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt. (4) 1Die Beitragsbemessungs...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 71 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur erreicht werden, wenn die hohe Ausgabendynamik in der GKV deutlich reduziert und an die Einnahmenentwicklung angepasst wird. Die Grundlohnrate gilt dabei als feste Obergrenze. Ei...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 71 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur erreicht werden, wenn die hohe Ausgabendynamik in der GKV deutlich reduziert und an die Einnahmenentwicklung angepasst...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 40 KVLG 1989 – Beitragsberechnung bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft

Nach § 40 Abs. 1 Satz 8 wird der folgende Satz eingefügt: 9Bei der Festsetzung der Beiträge für 2028 ist sicherzustellen, dass die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 3 SGB V nur für die höchste Beitragsklasse wirkt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 223 Abs. 3 SGB V. Durch die Koppelu...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 45 Abs. 2 Satz 3 wird durch den folgenden Satz 3 ersetzt: 3Das Krankengeld nach Absatz 1 oder Absatz 1a beträgt 85 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt der Versicherten, bei Bezug von beitragspflichtigem einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) in den der Freistellung von Arbeitsleistung nach Absatz 3 vorangegangenen zwölf ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Alterstei... / 3 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen, Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 8.000 EUR. Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnis Beträgt das Regelarbeitsentgelt mindestens 90 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (= 7.605 EUR), entfällt die Verp...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Alterstei... / 5 Mehrarbeit, Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 4.000 EUR. Der Arbeitnehmer leistet Mehrarbeit und erhält dafür in dem entsprechenden Monat eine Mehrarbeitsvergütung i. H. v. 1.400 EUR. Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnismehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Alterstei... / 14 Störfall

Sachverhalt Der Arbeitgeber stellt jährlich die SV-Luft für den einzelnen Versicherungszweig fest. Die Bewertung des Wertguthabens erfolgt anlässlich eines Störfalls am 31.12.2025. Ergebnis 2025mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Alterstei... / 2 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen, Begrenzung auf den Unterschiedsbetrag

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 4.600 EUR. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 920 EUR (20 % von 4.600 EUR). Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnismehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Alterstei... / 11 Beitragszuschuss bei Arbeitnehmern in der Arbeits-und Freistellungsphase

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 5.100 EUR während der Altersteilzeit. Er ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und privat krankenversichert. Nach dem Ende der Altersteilzeit ist die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung nicht beabsichtigt. Wie hoch ist der Beitragszuschus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.2 Leistungshöhe

Die Festlegung des Dotierungsrahmens und damit die Festlegung der Leistungshöhe ist grundsätzlich frei und dem Arbeitgeber überlassen. Ausnahmen hiervon bestehen bei der Entgeltumwandlung und ggf. beim Sozialpartnermodell. Bei den für die Leistungshöhe zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen darf es zu keiner Diskriminierung kommen. Der EuGH[1] verlangt, dass spätestens seit de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.2.2 Übertragung des Wertes der unverfallbaren Anwartschaft

Bei der 2. Möglichkeit der einvernehmlichen Übertragung wird zuerst aus der unverfallbaren Anwartschaft ein Übertragungswert errechnet. Dieser wird auf den neuen Arbeitgeber übertragen, der dann dem Arbeitnehmer eine wertgleiche Zusage zu geben hat. Bei der Erteilung der wertgleichen Zusage ist der neue Arbeitgeber nicht an die Ausgestaltung der alten Zusage gebunden. Im Gege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.7 Insolvenzschutz

Die entsprechende Geltung der Bestimmungen zur Entgeltumwandlung hat zur Folge, dass die neue Anwartschaft sofort gesetzlich unverfallbar ist, und damit Insolvenzschutz genießt. Die einvernehmliche Übertragung des Wertes einer unverfallbaren Anwartschaft ist der Höhe nach unbegrenzt und sofort gesetzlich unverfallbar. Sofortiger Insolvenzschutz besteht aber nur in der Höhe de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.2 Höhe des Entgeltumwandlungsanspruchs

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung ist in der Höhe nach oben und nach unten begrenzt[1]: Höchstbetrag: Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser bis zu insgesamt 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von seinem Gehalt zum Aufbau einer bAV verwendet. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Höh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.3 Rechtsanspruch auf Übertragung des Übertragungswerts

Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Übertragungswert auf seinen neuen Arbeitgeber oder auf die Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG des neuen Arbeitgebers überträgt.[1] Sein Anspruch ist in 3-facher Hinsicht begrenzt: Er kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.[2] Die bAV...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.4 Fördermöglichkeiten

Der Aufbau der bAV wird unterschiedlich gefördert. Es besteht z. B. die Möglichkeit seit 2018 bis zu einer Grenze von 8 % der BBG einkommensteuerfrei, Beiträge in eine Pensionskasse, eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds einzuzahlen, bis zu 4 % der BBG sind diese Beiträge auch sozialversicherungsfrei, arbeitgeberfinanzierte bAV ist in den Durchführungswegen Direktzusage ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 8 Schutz von Entgeltumwandlungsansprüchen

Entgeltumwandlungsansprüche sind sofort insolvenzgeschützt, wenn die Zusage ab dem 1.1.2002 erteilt wurde[1] und die Umwandlungsbeträge 4 % der zum Umwandlungszeitpunkt geltenden BBG nicht überschritten haben. Haben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer anstelle einer Gehaltserhöhung eine bAV vereinbart, liegt keine Entgeltumwandlung vor. Insolvenzschutz besteht daher erst mit Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber sie abgetreten, beliehen oder verpfändet hat. Nicht vom Pensio...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bei versicherungspflichtigen Rentnern ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vorrangig Grundlage für die Beitragsberechnung, anders als bei versicherungspflichtig Beschäftigten wird sie daher nicht getrennt von den übrigen Einnahmearten bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (vgl. im Gegensatz dazu für versicherungspflichtige Beschäftige mit weitere...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 83 Entgelt... / 2.2 Entgeltpunkte für Bergmannsprämien

Rz. 13 Unter Tage beschäftigte Arbeitnehmer erhielten in der Zeit vom 1.1.1972 bis zum 31.12.2007 gemäß § 1 des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPG) für jede unter Tage verfahrene Schicht eine Bergmannsprämie. Gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien v. 20.12.1977 (BGBl. I S. 3135) wurde darüber hinaus auch an über Tage Beschäftigte, di...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1.2 Wirksam gezahlte freiwillige Beiträge

Rz. 5 Als Beitragszeiten sind nach Abs. 1 Satz 1 auch Zeiten anzuerkennen, für die freiwillige Beiträge wirksam gezahlt worden sind. Die Wirksamkeit von freiwilligen Beiträgen setzt die Zulässigkeit, Ordnungsmäßigkeit sowie eine fristgerechte Beitragszahlung voraus. a) Zulässigkeit Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer freiwilligen Beitragszahlung ergeben sich seit de...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 2.2 Versorgungsbezüge

Rz. 6 Versorgungsbezüge nach § 229 werden bei versicherungspflichtigen Rentnern nach § 237 Satz 2 i. V. m. § 226 Abs. 2 als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass sie, ggf. zusammen mit daneben erzieltem Arbeitseinkommen, 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen (vgl. auch Komm. zu § 226). Ist die Differenz zwischen der Rente...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung / 2 Unterscheidung zwischen Alt- und Neuverträgen

Bei Direktversicherungen ist zu unterscheiden zwischen Alt- und Neuverträgen. Das entscheidende Datum ist der 1.1.2005. Alle vorher abgeschlossenen Verträge gelten als Altverträge, für die unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin die Pauschalbesteuerung von 1.752 EUR jährlich mit 20 % pauschaler Lohnsteuer nach § 40b EStG in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung angewandt we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung / 4 Neuverträge: Zusagen ab dem 1.1.2005

Beiträge in eine Direktversicherung, die aufgrund einer nach dem 31.12.2004 erteilten Versorgungszusage geleistet werden, sind innerhalb des ersten Dienstverhältnisses seit dem 1.1.2018 steuerfrei bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (für 2026: 8.112 EUR = 8 % von 101.400 EUR); beitragsfrei bis 4 % der BBG (für 2026: 4.056 EUR = 4 % von 101.400 E...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht mehr geändert. Rz. 2 § 237 bestimmt enumerativ, welche Einnahmen zur Beitragsberechnung versicherungspflichtiger Rentner i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 11 und 12 herangezogen werden. § 238 gibt vor, in welcher Reihenfolge diese Einnahmen bis zur Beitragsbemessun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 2.3 Arbeitseinkommen

Rz. 7 Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV wird nach der Rente und den Versorgungsbezüge bei versicherungspflichtigen Rentner zur Beitragspflicht herangezogen, sofern die Beitragsbemessungsgrenze durch die zuvor genannten Einnahmen noch nicht erreicht wurde. Nach § 237 Satz 2 i. V. m. § 226 Abs. 2 ist das Arbeitseinkommen, ggf. zusammen mit den Versorgungsbezügen, nur dann ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 83 Entgelt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Eine lediglich redaktionelle Änderung erfolgte zuletzt durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.1.2005, in dem die Wörter "Rentenversi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 2.2 Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen

Rz. 6 Ebenso werden der Beitragsbemessung Versorgungsbezüge nach § 229 sowie Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV zugrunde gelegt. Wird die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt, gilt die Mindestbemessungsgrundlage nach § 240 Abs. 4 Satz 2 und 3. Erreicht das Arbeitseinkommen nicht die Mindestgrenze und werden daneben weitere beitragspflichtige Einnahmen bezogen, gil...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 234 Beitrag... / 2.1.1 Voraussichtliches Jahreseinkommen (Sätze 1 und 4)

Rz. 5 Das Gesundheits-Reformgesetz (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 224) sah zunächst für Abs. 1 vor, dass der Beitragsbemessung die vorläufigen beitragspflichtigen Einnahmen aus der Tätigkeit zugrundegelegt werden sollten; endgültige beitragspflichtige Einnahmen wären dann nach Ablauf des Kalenderjahres zu ermitteln gewesen. Diese Regelung entsprach den Vorgängervorschriften der §§...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 2.1 Zahlbetrag der Rente

Rz. 5 Der Beitragsbemessung freiwillig versicherter Rentner wird zunächst der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen. § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 228 bestimmt, welche Renten als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden (zum Begriff Zahlbetrag der Rente vgl. Komm. zu § 226). § 238a sieht Arbeitsentgelt als beitragspflichtige E...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 83 Entgelt... / 2.1 Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten

Rz. 7 Kindererziehungszeiten, die der allgemeinen Rentenversicherung zuzuordnen sind, erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte (§ 70 Abs. 2). Im Ergebnis wird damit eine Kindererziehungszeit von 12 Kalendermonaten seit dem 1.7.1998 in etwa wie eine Beitragszahlung zur allgemeinen Rentenversicherung auf der Grundlage des Durchschnittsentgelts aller Versicherten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung / 4.1 Finanzierung durch Gehaltsumwandlung

Der Arbeitnehmer hat gem. § 1a Abs. 1 BetrAVG einen Anspruch auf Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung in Höhe von bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Er verzichtet insoweit auf einen Teil seines Gehalts. Der Arbeitgeber überweist dann die Versicherungsbeiträge. Da die Beiträge durch Barlohnumwandlung ...mehr