Anspruch auf Entgeltumwandlung - Keine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers
Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden.
Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen. Dies hat aktuell das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der klagende Arbeitnehmer war bis zum 30. Juni 2010 beim beklagten Arbeitgeber beschäftigt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte er vom Arbeitgeber Schadensersatz mit der Begründung, dieser habe es pflichtwidrig unterlassen, ihn auf seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen. Bei entsprechender Kenntnis seines Anspruchs hätte er 215 EUR seiner monatlichen Arbeitsvergütung in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt. Als Durchführungsweg hätte er die Direktversicherung gewählt.
Arbeitgeber trifft keine Aufklärungspflicht zur Entgeltumwandlung
Da der Arbeitgeber weder nach § 1a BetrAVG noch aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet war, den Arbeitnehmer von sich aus auf seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen, fehlte es an der für einen Schadensersatzanspruch erforderlichen Pflichtverletzung des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 21.1.2014, 3 AZR 807/11).
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.541
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
2.2606
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.520
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.29816
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.2662
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.151
-
Fristgerechte Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ist fraglich
1.005
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
9261
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
900
-
Freistellung nach Kündigung: Was Arbeitgeber beachten müssen
8863
-
Pläne zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
22.04.2026
-
Umgang mit sexualisierten Deepfakes im Arbeitsverhältnis
21.04.2026
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
17.04.20262
-
Was Arbeitgeber beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags beachten müssen
16.04.2026
-
Massenentlassungen unterliegen weiter strengen Vorgaben
15.04.2026
-
Wettbewerbsverbot verhindert Jobwechsel zum Konkurrenten
13.04.2026
-
Arbeitsrechtliche Voraussetzungen für Schichtarbeit
10.04.2026
-
Fristgerechte Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ist fraglich
08.04.2026
-
Arbeitgeber muss zusammenhängenden Urlaub gewähren
07.04.2026
-
Wann Sonntagsarbeit erlaubt ist
02.04.2026