Missachtung der Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss in der bAV

Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist seit 2022 für alle Entgeltumwandlungsverträge verpflichtend. Arbeitgeber, die diese Zuschusspflicht ignorieren, müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen und können sich schadensersatzpflichtig machen.

Das Betriebsrentengesetz (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) schreibt vor, dass Arbeitgeber Zusagen für die Entgeltumwandlung, die in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds realisiert werden, bezuschussen müssen. Diese Regelung gilt nach § 26a BetrAVG seit dem 1. Januar 2022 für alle Entgeltumwandlungsvereinbarungen, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. (Einzelheiten dazu lesen Sie im Kapitel "So berechnen Sie den Arbeitgeberzuschuss in der bAV".)

Zuschusspflicht zur Entgeltumwandlung: Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Zuschuss verweigert?

Arbeitgeber, die dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit ernsthaften Folgen rechnen. Darauf weist die Longial GmbH, ein Beratungsunternehmen für betriebliche Altersversorgung, hin:

  • Schadenersatz: Da der Arbeitgeber bei Missachtung gegen eine gesetzliche Verpflichtung verstößt, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. "Das heißt, er muss den Versorgungsberechtigten wirtschaftlich so stellen, dass dieser die vereinbarten Leistungen wie bei korrekter Umsetzung erhält", erläutert Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH.
  • Strafrechtlicher Tatbestand: Betragen Entgeltumwandlung und Zuschuss zusammen mehr als vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, ist der Arbeitgeberzuschuss ganz oder teilweise sozialversicherungspflichtig. Bei Missachtung greift der Tatbestand des § 266a Abs. 1 Strafgesetzbuch: "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt". Wichtig: Für diesen Tatbestand ist es nicht relevant, dass Sozialversicherungsbeiträge auf die tatsächlich gezahlten Bezüge entrichtet werden. Tatsächlich richten sich die Beitragsansprüche nach dem geschuldeten Entgelt.

Missachtung der Zuschusspflicht zur bAV hat Auswirkungen in der Handelsbilanz

Unternehmen, die die Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss ignorieren, müssen auch mit handelsbilanziellen Effekten rechnen: Fehlt dem Versorgungsträger der verpflichtende Zuschuss des Arbeitgebers für die bestehenden Entgeltumwandlungen, erhalten die Begünstigten im Versorgungsfall eine geringere Leistung und der Arbeitgeber gerät für die Leistungslücke in eine Subsidiärhaftung (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).

Longial-Geschäftsführer Hoppstädter ergänzt: "Für diese mittelbare Verpflichtung muss das Unternehmen für Versorgungsanwärter, also insbesondere noch aktive Arbeitnehmer, die betreffende Verpflichtung mindestens im Anhang zur Handelsbilanz ausweisen." Für Betriebsrentner, die durch die Nichtzahlung eine zu geringe Rentenleistung beispielsweise aus der Direktversicherung ausgezahlt bekommen, stellt diese Minderleistung eine unmittelbare Verpflichtung dar und muss als Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz ausgewiesen werden (§ 249 HGB mit § 253 Abs. 2 HGB).

bAV-Zuschuss verweigert: Folgekosten durch handelsbilanzielle Auswirkungen

Mit den Effekten in der Handelsbilanz sind auch zusätzliche Kosten verbunden: Betroffene Unternehmen müsse die Höhe der Verpflichtungen für den Bilanzanhang und die Pensionsrückstellung durch ein kostenpflichtiges versicherungsmathematisches Gutachten ermitteln. Zusätzlich können für die zu bilanzierenden Verpflichtungen gegenüber den Betriebsrentnern Zahlungen an den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) anfallen.

Download-Tipp:

Im kostenlosen Haufe-Whitepaper "bAV Arbeitgeber-Pflichtzuschuss" finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Arbeitgeberpflichtzuschuss in der betrieblichen Altersversorgung, der durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgesehen wurde. Hier geht es direkt zum Download.