Änderungen bei Sozialausgleich und GKV-Monatsmeldung
Das bisherige Dialogverfahren zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern auf Basis der GKV-Monatsmeldung soll ab kommendem Jahr nur noch dann gestartet werden, wenn die Beitragsbemessungsgrenze durch eine Mehrfachbeschäftigung überschritten wird. Die grds. Verpflichtung zur Abgabe einer GKV-Monatsmeldung entfällt also. So sieht es der Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums vor.
Prüfung der Mehrfachbeschäftigung anlassbezogen
Nach den vorliegenden Plänen sollen die Krankenkassen erst bei Eingang der Abmeldung oder Jahresmeldung die Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen aufgrund einer Mehrfachbeschäftigung prüfen. Erkennt die Krankenkasse aufgrund der Entgeltmeldungen, dass zu viele Beiträge gezahlt sein könnten, fordert sie weitere Informationen, z. B. zu den unterjährig gewährten Einmalzahlungen, von den Arbeitgebern an. Das Ergebnis meldet die Kasse dann im Rahmen des maschinellen Dialoges. Es erscheint nicht ganz abwegig, dass in diesen Fällen die bestehende Infrastruktur, also die GKV-Monatsmeldung und die Krankenkassenmeldung, genutzt werden, um das Rad nicht neu erfinden zu müssen.
Sozialausgleich wird beerdigt
Ursprünglich war der Qualifizierte Meldedialog zur Umsetzung des Sozialausgleichs geschaffen worden. Die Krankenkasse sollte als Dreh- und Angelpunkt bei mehreren beitragspflichtigen Einnahmen feststellen, ob und inwiefern der Arbeitnehmer einen Sozialausgleichsanspruch hat. Der Sozialausgleich kam jedoch durch die gute finanzielle Situation des Gesundheitsfonds nie zum Tragen. Er wird nun, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, aus dem Gesetz verschwinden.
Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigung ein Mythos
Die Prüfungsmöglichkeit der Gleitzone aufgrund eingehender GKV-Monatsmeldungen war ein Mitnahmeeffekt im Dialogverfahren. Allerdings reifte schnell die Erkenntnis, dass die Anwendung der Gleitzone aufgrund einer Mehrfachbeschäftigung eher die Ausnahme ist. Selbst große Krankenkassen haben nur in wenigen Fällen festgestellt, dass durch die kumulative Betrachtungsweise zweier Beschäftigungsverhältnisse die Gleitzone zum Tragen kommt. Daher wird auch die Gleitzonenprüfung durch die Krankenkassen nicht weiter im Gesetz bleiben.
Prüfung der BBG bei Mehrfachbeschäftigung
Neben der Prüfung des Sozialausgleiches und der Gleitzone ist im Dialogverfahren auch die Prüfung der Beitragsbemessungsgrenzen bei einer Mehrfachbeschäftigung vorgesehen. Dieses Verfahren hat sich zwar grds. bewährt, soll aber auf neue Füße gestellt werden.
Die monatliche Betrachtung und Rückmeldung durch die Krankenkassen führte bei den betroffenen Arbeitgebern zu häufigen Rückrechnungen in der Entgeltabrechnung. Diese Mehraufwände sollen mit dem neuen Verfahren minimiert werden, da erst nach Ablauf des Kalenderjahres bzw. nach Beendigung der Mehrfachbeschäftigung die Überschreitung durch die Krankenkasse geprüft wird. Das Ergebnis der Prüfung soll wie bisher dem Arbeitgeber maschinell gemeldet werden.
Start des veränderten Qualifizierten Meldedialogs
Inkrafttreten sollen die Veränderungen im Qualifizierten Meldedialog zum 1.1.2015. Es ist also davon auszugehen, dass bereits in der nächsten Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 5./6. Juni 2014 die Weichenstellungen erfolgen.
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