Minijob-Reform: Bundestag beschließt Anhebung der Minijob-Grenze

Die Verdienstobergrenze für die rund 7 Mio. Minijobber in Deutschland steigt von 400 auf 450 EUR. Das beschloss der Bundestag am 25.10.2012 mit den Stimmen von Union und FDP. Die Oppositionsfraktionen stimmten geschlossen dagegen.

Gleichzeitig soll eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Von dieser generellen Rentenversicherungspflicht können sich Minijobber auf Antrag befreien lassen (Opt-out). Die Bundesregierung rechnet damit, dass etwa 90 % der Betroffenen davon Gebrauch machen werden.

In namentlicher Abstimmung votierten 315 Abgeordnete von Union und FDP für die Gesetzesnovelle, 268 Parlamentarier der Opposition stimmten dagegen. Die Minijob-Verdienstobergrenze war seit 2003 nicht mehr angehoben worden.

Sackgasse Minijob?

Die Erwartung, dass das Einkommen der Minijobber durch die Anhebung steigt, ist nach Einschätzung der Opposition abwegig. Im Schnitt erhielten Minijobber nicht 400 EUR, sondern nur 220 EUR, sagte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Anette Kramme. Viele Minijobber - davon die Mehrzahl Frauen - landeten erfahrungsgemäß in einer «biografischen Sackgasse». Für die Kritiker sind Minijobs schlicht «Niedriglohnfallen».

Minijobber sollten Zugang zur Rentenversicherung nutzen

Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU), verteidigte die Neuregelung: Damit werde ein Inflationsausgleich und «ein Stück Gerechtigkeit» geschaffen. Er hoffe, dass viele Minijobber die Chance zum Eintritt in die Rentenversicherung nutzten, da sie damit Zugang zu Rentenanwartschaften, zur Erwerbsminderungsrente, zur Rehabilitation und zum Riestersparen erhielten.

Minijob: Fluch oder Segen?

Für die Linksfraktion forderte Diana Golze vergeblich die komplette Abschaffung der Minijobs. «Nicht die Löhne der Minijobber werden steigen, sondern deren Zahl», kritisierte sie. Altersarmut sei für Minijobber vorprogrammiert. Daran ändere auch die neue Pflicht zur Rentenversicherung nichts: Nach 45 Jahren im 450-EUR-Minijob gebe es am Ende nur eine Rente von 205,70 EUR. Nach den Worten der Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer haben Minijobs als Brücke in den regulären Arbeitsmarkt versagt.

Minijobs sind notwendig

Redner der Koalition verwahrten sich dagegen, geringfügige Beschäftigung zu skandalisieren. Dies sei unredlich, da es in allen Fraktionen - selbst bei den Linken - Minijobs gebe, sagte der FDP-Abgeordnete Sebastian Blumenthal.

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, wies den Vorwurf des Lohndumpings zurück: «Minijobs haben im Regelfall mit Niedriglohn nichts zu tun», sagte er unter Berufung auf das Statistische Bundesamt. «Minijobs sind gewollt und werden gebraucht.

dpa