Neues Feld "Jahresentgelt" in der GKV-Monatsmeldung
Die Regelungen zur Gleitzone gelten auch bei Mehrfachbeschäftigten: maßgebend ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt aller Beschäftigungen. Das macht die Beitragsberechnung ziemlich aufwändig, denn jeder Arbeitgeber des Mehrfachbeschäftigten benötigt die Höhe des Gesamtentgelts. Nur damit kann die Verhältnisberechnung durchgeführt werden, mit der der Arbeitgeber den beitragspflichtige Anteil des erzielten Entgelts ermittelt.
Kassen prüfen die Gleitzonenfälle
Die Arbeitgeber erhalten ab 2013 monatlich von den Krankenkassen das Gesamtentgelt aller in der Gleitzone liegenden Beschäftigungsverhältnisse zurückgemeldet. Das setzt jedoch voraus, dass die Krankenkassen alle zu berücksichtigenden Entgelte aus allen Beschäftigungen eines Mehrfachbeschäftigten kennen. Nur dann können sie prüfen, ob die Anwendung der Gleitzone überhaupt zum Tragen kommt und in den zutreffenden Fällen den Arbeitgebern das Gesamtentgelt mitteilen.
Kassen müssen das regelmäßige Entgelt kennen
Um prüfen zu können, ob die Gleitzone angewendet wird, muss die vom Arbeitgeber monatlich abzusetzende GKV-Monatsmeldung um ein Feld „regelmäßiges Jahresentgelt“ erweitert werden. Denn nur auf diesem Weg erfahren die Kassen von zu berücksichtigenden Einmalzahlungen, möglichen dauerhaften Entgelterhöhungen und geplanten Änderungen aufgrund schwankender Bezüge.
Ermittlung wie beim Minijob-Entgelt
Das regelmäßige Jahresentgelts orientiert sich an den für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen geltenden Regelungen:
Einmalige Einnahmen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gewährt werden, müssen berücksichtigt werden.
Bei schwankender Höhe des Entgelts und in den Fällen, in denen im Rahmen eines Dauerarbeitsverhältnisses saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte erzielt werden, ist der regelmäßige Betrag zu ermitteln - wie bei der Schätzung des Jahresarbeitsentgelts in der Krankenversicherung.
Bei von vornherein befristeten Arbeitsverhältnissen muss das regelmäßige Jahresentgelt immer auf 12 volle Kalendermonate hochgerechnet werden.
Die Anwendung der Gleitzone ist vorausschauend bei Beginn der Beschäftigung und bei jeder dauerhaften wesentlichen Veränderung der Verhältnisse zu prüfen.
Angabe nur in Fällen der Gleitzone
Im Meldedatensatz DBKV wird sichergestellt, dass das regelmäßige Jahresentgelt nur dann anzugeben ist, wenn der Arbeitgeber im zutreffenden Feld Gleitzone das Kennzeichen „1“ (Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone) setzt.
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