Die neue Gleitzonenformel ab 2013

Es scheint so, als stünde der Minijob-Reform nichts mehr im Weg. Wenn der vorliegende Entwurf des „Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ noch in diesem Jahr wie geplant verabschiedet wird, ändert sich im kommenden Jahr auch die Entgeltspanne für die Gleitzone.
Entgeltspanne für die Gleitzone ab 2013
Erzielt ein Arbeitnehmer ein Entgelt innerhalb der Gleitzone, wird der Arbeitnehmeranteil der SV-Beiträge von einem geringeren fiktiven Ausgangswert berechnet. Das tatsächlich erzielte Entgelt bleibt dabei außen vor (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Künftig soll die Gleitzone ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von 450,01 bis höchstens 850 EUR umfassen.
Neue Formel zur Berechnung des Gleitzonenentgelts
Die geänderte Gleitzone führt dann zwangsläufig zu einer neuen Gleitzonenformel. Diese stellt sich noch etwas aufwändiger als die bisherige Berechnungsformel dar. Vollständig ausgeführt wird die Formel zur Ermittlung des Gleitzonenentgelts ab 1.1.2013 demnach lauten:
F x 450 + ([850/(850-450)] - [450/(850-450)] x F) x (AE - 450)
Das liest sich nicht nur kompliziert - das ist es auch. Glücklicherweise lässt sich die Formel nach den mathematischen Regeln vereinfachen.
Der Faktor F
Dazu wird allerdings der Wert des Faktors F benötigt. Dieser Wert ergibt sich, wenn die Pauschalabgabe bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen (insgesamt 30%) durch die Summe der Beitragssätze zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung dividiert wird. Ausgehend von einem voraussichtlichen Beitragssatz zur Rentenversicherung ab 1.1.2013 von 19 % ergibt sich somit ein Faktor F für 2013 in Höhe von 0,7585*). Wird zur Rentenversicherung noch ein abweichender Beitragssatz für 2013 beschlossen, ändert sich dieser Wert allerdings.
Vereinfachte Gleitzonenformel
Bei einem Faktor F in Höhe von 0,7585*) lautet die vereinfache Gleitzonenformel:
1,2716875 x AE - 230,934375**)
Die Formel ist fester Bestandteil der Entgeltabrechnungsprogramme und daher müssen Entgeltabrechner nicht selbst zum Taschenrechner greifen. Aber gelegentlich haben Arbeitnehmer Schwierigkeiten, ihren Lohnzettel nachzuvollziehen. Wer die Zusammenhänge bei der Gleitzonenformel kennt, kann so manche Rückfrage beantworten. Und dass solche Fragen auftreten werden, ist anzunehmen.
Formel für Übergangsfälle
Für Bestandsfälle kommt auch die Gleitzonenformel nach dem bis Ende 2012 gültigen Strickmuster noch für 2 Jahre weiter zum Einsatz. Die Gleitzonenformel für Übergangsfälle ab 1.1.2013 lautet
F x 400 + ( 2 - F ) x (AE – 400).
Die verkürzte Form würde - ausgehend wiederum von einem Betragssatz in Höhe von 19 % zur gesetzlichen Rentenversicherung – folgendermaßen lauten
- 1,2415 x AE - 193,20***).
Anmerkung der Redaktion v. 12.12.2012:
Nach dem am 5.12.2012 veröffentlichten Beitragssatzgesetz 2013 beträgt der Beitragssatz zur Rentenversicherung ab 1.1.2013 18,9 %. Daraus ergeben sich folgende geänderten Werte und Formeln:
*) Faktor F für 2013: 0,7605
**) 1,2694375 x AE - 229,021875
***) 1,2395 x AE – 191,60
-
Die Sachbezugswerte 2025
1.8212
-
Altersvollrentner im Minijob
1.7403
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
948
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
718
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
624
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
5442
-
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt 2025
4971
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer möglich
400
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
3911
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
350
-
Krankenkassen fordern Sofortmaßnahmen gegen steigende Sozialbeiträge
28.04.2025
-
Koalitionsvertrag: Kritik und Herausforderungen beim Thema Rente
14.04.2025
-
Keine Sozialversicherungspflicht für zweitbeauftragte Leichenbeschauerin
04.04.2025
-
Ausweitung der Mütterrente könnte Beiträge erhöhen
18.03.2025
-
Pflegeversicherung kämpft mit drohendem Defizit
17.03.2025
-
Höhere Krankenversicherungsbeiträge für Rentner ab März
03.03.2025
-
Keine Beitragspflicht für ehrenamtliche Tätigkeit in einem Museum
26.02.2025
-
Finanzielle Herausforderungen der Pflegeversicherung
27.01.2025
-
Ermessensspielraum bei Insolvenzanträgen von Krankenkassen
23.01.2025
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
07.01.2025