Wie viele Monate Teilnehmer des Working-Holiday-Programms in Deutschland arbeiten dürfen, ist in den bilateralen Abkommen unterschiedlich geregelt, auch wenn ein Working-Holiday-Visum in Deutschland 12 Monate lang gültig ist. Teilnehmer, die in Deutschland arbeiten wollen, kommen alle aus Nicht-EU-/EWR-Staaten.

I. d. R. werden die Teilnehmer wohl diverse Aushilfsjobs in Form der geringfügig entlohnten Beschäftigung annehmen oder im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung, die von vornherein befristet ist auf nicht mehr als 3 Monate bzw. insgesamt 70 Arbeitstage, tätig. Der Arbeitslohn ist lohnsteuerpflichtig (wohl regelmäßig Steuerklasse I). Unter Umständen kommt die Pauschalbesteuerung nach § 40a Abs. 1 EStG in Betracht.

In einem Midijob können Teilnehmer des Working-Holiday-Programms zwischen 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR) und 2.000 EUR im Monat verdienen und es wird dann die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I erhoben.[1]

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