Sofern junge Menschen im Rahmen eines Working-Holiday-Visums in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, unterliegen sie dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Die versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung erfolgt für sie als Arbeitnehmer deshalb nach den allgemeinen Regelungen. Bei einer befristeten Beschäftigung wird häufig eine versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung vorliegen (BGR 0000 und PGR 110). Bei einem Midijob im Übergangsbereich wäre die BGR grundsätzlich 1111. Zu berücksichtigen wäre, dass in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden wäre, wenn

  • das krankenversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis im Voraus auf weniger als 10 Wochen befristet ist und
  • kein Anspruch auf Krankengeld besteht (BGR 3111).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge