Beitragserstattung


Finanzamt Schild
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Krankenversicherung

Beiträge, aber nicht Steuern gespart

Wer gesund bleiben und sich fit halten will, muss dafür einiges ausgeben. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich abzugsfähig – allerdings nur für eine Basisabsicherung. Wer darüber hinaus Beiträge sparen oder gar zurückbekommen möchte und deswegen selbst Arztrechnungen bezahlt, kann nicht darauf hoffen, dass das Finanzamt entsprechende Krankheitskosten anerkennt. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg vor kurzem bekräftigt.